Meinem Sohn wurde die vom Ausbilder Ausbildungsverkürzung zugesagt und dann nicht mehr vom Arbeitgeber genehmigt..trotz guter schulischer Leistung?

3 Antworten

Ich habe meine Ausbildung zum Eletriker erst um 1 und dann  noch mal zum Ende um 1/2 Jahr verkürzt. Der Ausbilder war auch erst nicht einverstanden hat aber doch noch eingesehen das ich mehr wusste wie er. Er mir nichts mehr bei bringen konnte. Dein Sohn soll das halbe Jahr noch durchhalten und weiter hin so viel lernen wie er kann. Um im neuen Job eine möglichst gute Startposition zu haben. Nicht verpassten Chancen hinterher trauern.

Dein Sohn hat die Möglichkeit die Prüfung vorzuziehen, dies Bedarf keiner schriftlichen Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Sondern kann in Abhängigkeit zu den schriftlichen Leistungen deines Sohnes in der Berufsschule als auch bei der Zwischenprüfung durchgeführt werden. 

Ob nun die Prüfung vorgezogen wird oder der Arbeitgeber der Ausbildungsverkürzung zustimmt, läuft auf das gleiche Resultat hinaus. Die Ausbildung endet mit Abschluss der Prüfung. 

http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/pruefungen/vorzeitige-zulassung-zur-abschlusspruefung.html

ohne den Ausbilder läuft da leider gar nichts .. die Zusage hat er vermutlich auch nicht schriftlich, nehme ich an ...

siehe auch Berufsbildungsgesetz

§ 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

(1) Auf

gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden

hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

oder

§ 45 BBiG - Zulassung in besonderen Fällen

(1) Auszubildende können

nach Anhörung der Ausbildenden

und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.