Meinem Sohn wurde die vom Ausbilder Ausbildungsverkürzung zugesagt und dann nicht mehr vom Arbeitgeber genehmigt..trotz guter schulischer Leistung?
Mein Sohn hat von 2013 bis 2014 eine Lehre als Fachinformatiker für Systemintegration gemacht..wegen Mobbings in eine andere Firma gewechselt. Diese wollten das eine Jahr nicht anerkennen..also von vorne anfangen.
Nun beginnt für ihn in der neuen Firma im August das 3. Lehrjahr. Sein Chef bzw. "Ausbilder", was eigentlich Google ist.
Sein Vorgesetzter hat ihm mündlich zugesagt, bei guten Noten der Berufsschule die Ausbildungszeit zu verkürzen.
Nun hat er das Zeugnis heute mit in den Betrieb genommen, kann laut Rektor der Technisch-Gewerblichen Schule mit diesem Zeugnis einwandfrei verkürzen und siehe da..
der CHeeff lehnt das ab.
Er ist der Einzigste, der das Linux Programm in dem Betrieb beherrscht, ohne Ausbildung der sogenannten Ausbilder.
Er hat sich alles selbst beigebracht.
Nun deklariert sein Chef, das er schlechte Leistungen hervorbringen würde.
Würde er schlechte Leistungen erbringen, würde das System nicht laufen und alle Anwendungsentwickler würden Däumchen drehen, was nicht der Fall ist, denn wenn die Mitarbeiter alle Arbeiten könne, dann hat er seinen Job gut gemacht.
Ich denke, das sein Arbeitgeber eine billige und gute Kraft etwas länger behalten will.
Und das kann unter Umständen ihm das weiter Leben , wegen zwischenzeitlich vielen anderen Angeboten wegen vorzeitigem Abschluss, etwas versauen...
was sagt ihr dazu..was kann er tun??
3 Antworten
Ich habe meine Ausbildung zum Eletriker erst um 1 und dann noch mal zum Ende um 1/2 Jahr verkürzt. Der Ausbilder war auch erst nicht einverstanden hat aber doch noch eingesehen das ich mehr wusste wie er. Er mir nichts mehr bei bringen konnte. Dein Sohn soll das halbe Jahr noch durchhalten und weiter hin so viel lernen wie er kann. Um im neuen Job eine möglichst gute Startposition zu haben. Nicht verpassten Chancen hinterher trauern.
Dein Sohn hat die Möglichkeit die Prüfung vorzuziehen, dies Bedarf keiner schriftlichen Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Sondern kann in Abhängigkeit zu den schriftlichen Leistungen deines Sohnes in der Berufsschule als auch bei der Zwischenprüfung durchgeführt werden.
Ob nun die Prüfung vorgezogen wird oder der Arbeitgeber der Ausbildungsverkürzung zustimmt, läuft auf das gleiche Resultat hinaus. Die Ausbildung endet mit Abschluss der Prüfung.
ohne den Ausbilder läuft da leider gar nichts .. die Zusage hat er vermutlich auch nicht schriftlich, nehme ich an ...
siehe auch Berufsbildungsgesetz
§ 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit(1) Auf
gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildendenhat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
oder
§ 45 BBiG - Zulassung in besonderen Fällen(1) Auszubildende können
nach Anhörung der Ausbildendenund der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.