Meine Webseite/Portfolio/Referenzen im Internet. Was darf ich als selbständiger Grafikdesigner?

3 Antworten

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Aus dem Angestelltenverhältnis ergibt sich folgendes: Du bist der Urheber (mit allen Rechten aus dem Gesetz § 43 UrhG), jedoch musst du der Agentur ein eingeschränktes Nutzungsrecht zusprechen nach gängiger Rechtsprechung in dem Umfang, der dem Auftrag im Arbeitsvertrag gerecht wird (BGH vom 12.07.2010)... somit darfst du es verwenden solange es dazu keine widersprüchlichen Absprachem im Arbeitsvertrag gab. Ist nichts geregelt - was ich mir in dem Fall nicht vorstellen kann, so gilt die Zustimmung als erteilt zu deinen Gunsten.

Es winkt aber auch Kohle für dich - die Rechtsprechung läuft in die Richtung, dass wurde das Arbeitsverhältnis beendet, so hast du Anspruch auf Vergütung nach § 32 UrhG, denn die Arbeitsvergütung erstezte den Anspruch auf die Vergütung, die fällt aber nun ja weg - nur sind sich die Gerichte noch nicht so ganz einig!

Als Urheber bist du nicht verpflichtet bei eigenen Werken die Quelle anzugeben, wäre ja auch Blödsinn, doch es wäre fair, wenn du angibst bspw "entsanden in Zusammenarbeit der Agentur XYZ" - du musst es aber nicht.


Quellen:

§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen UrhG

Urteil des BGH vom 12.05.2010 - Az. I ZR 209/07

reni81 
Beitragsersteller
 08.11.2011, 16:58

lieben dank für die ausführliche antwort! das ist echt alles echte scheiße! sorry für die wortwahl :-)) ....aber ich bin auf meine referenzen angewiesen, nur durch sie kann ich mich auf dem markt präsentieren und mich für potentielle kunden interessant machen! es angaschiert ja keiner die katze im sack! mit was soll man sich sonst präsentieren?! klar, die ganzen agenturen haben sich NATÜRLICH im vertrag abgesichert das man da nix zeigen, oder verwenden darf!! wie ist das den mit layouts die es nie auf dem markt geschafft haben - darf ich diese nutzen? es handelt sich hier überwiegend um designs und layouts aus dem bereich vepackungsdesign (kosmetik, getränke ect.) vielleicht hast du hier noch ein paar tipps für mich! :-)) danke!

Ähm nein, du solltest natürlich vorher die entsprechende Agenturen/Firmen um Genehmigung fragen, ob sie überhaupt kostenlos Werbung für dich stehen wollen bzw. du solltest fragen, ob du sie in schriftlich und bildlich in deiner Webseite erwähnen und einbinden darfst. Denn immerhin möchte gerade heutzutage nicht jeder überall mit allem auf fremden Seiten erwähnt oder in Verbindung gebracht werden.

Das ergibt sich aus deinem Vertrag mit den Agenturen. In der Regel gehen die Rechte der Arbeit an die Agenturen, die die Weitergabe der Rechte dann mit ihren Auftraggebern regeln.

So kann die Agentur in ihrem Firmenportfolio dann selbstverständlich mit ihren Kunden und den für sie erstellten Logos werben, der ehemals dort angestellte Grafiker, der diese gezeichnet hat, kann das aber normalerweise nicht, es sei denn, es wurde dir ausdrücklich gestattet.

stelari  08.11.2011, 16:32

Nein dem ist nicht so - richtig ist, der Arbeitnehmer ist der Urheber mit vollem Rechtsumfang - muss dem Arbeitgeber aber ein eingeschränktes Nutzungsrecht einräumen die dem Umfang entspricht, die sich aus dem Sinn des Arbeitsvertrags ergibt. Der Arbeitgeber ist zwar berechtigt im Rahmen des Dienstverhältnis das Werk zu nutzen, dies Nutzungsrecht endet aber mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses - man kann aber über eine Folgevergütung für die Verwendung eine Nutzungserlaubnis erteilen mit Anspruch auf eine angemessene Vergütung, ansonste sieht die Agentur in die Röhre.

Man sollte als Angestellter immer darüber nachdenken, was mit dem ganzen passiert wenn mal Schluss ist...

Reling  08.11.2011, 21:07
@stelari

Deiner langen Rede kurzer SInn: das ergibt sich aus deinem Vertrag mit den Agenturen.

Wie ich schon schrieb.