Meine Schwester wohnt bei uns,jetzt kommt der Gerichtsvollzieher un will bei uns pfänden darf der das?
Hallo Leute! Ich habe meinerkleinen Schwester erlaubt bei uns zu wohnen... Nun kommt raus dass sie einige Rechnungen nicht bezahlt hat! Gestern hatten ich ein Brief von einer Gerichtsvollzieherin , ide Besitz pfänden will... Nun habe ich angst , das der Besitz der meinem Mann und mir gehört gepfändet wird... Ich bin echt sauer auf meine Schwester, da sie genug Geld hat um ihre Rechnungen zu zahlen, da sie hier keinerlei Miete zahlt und sich auch nur bedingt an Nahrungsmitteln beteidigt... Darf der Gerichtsvollzieher auch unseren Besitz pfänden,wenn ich nachweisen,das dieser uns gehört,und nicht meiner Schwester? Sollte der nur ein Teil hier raus schleppen, denn schmeiss ich die raus,und zeige sie an! Die hat unslange genug ausgenutzt!
4 Antworten
Das mit der Anzeige vergesse mal ganz schnell wieder. Schulden zu haben ist keine Straftat.
Zunächst einmal darf der GV das. Punkt aus.
Sofern die Schwester alles bezahlt, wird auch keine Sachpfändung betrieben. Insofern ist das Kind noch nicht im Brunnen ertrunken.
Ihr tut gut daran, euer Eigentum nachzuweisen (Lieferscheine usw.) und wenn der Nachweis eindeutig ist, wird der GV auch die Finger von eurem Eigentum lassen. Aber das ist kein Zwang. Sollte der GV ein Pfandsiegel auf einen eurer Gegenstände kleben, dann erlaubt es ihm.
Ihr müsst euch dann bei Gericht wehren via Drittwiderspruchsklage. Es obliegt dann dem Gericht, zu klären, wem der Gegenstand gehört und ob das Pfandsiegel abgemacht werden soll (macht dann der Gerichtsvollzieher) oder ob das gepfändet wird.
Korrekt. Danke für die Ergänzung.
Ja, da sie dort wohnt schon. Alledings darf er nur Gegenstände pfänden, die ihr gehören. Am besten solltet ihr nachweisen können, dass bestimmte Wertsachen oder Geräte euch gehören, nicht ihr. Dann werden sie nicht gepfändet oder ihr bekommt sie wieder.
Leider ein weit verbreitetes Märchen. Ein Gerichtsvollzieher darf alles pfänden, was sich im Zugriff des Schuldners befindet. Er muss die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen.
Wenn man dem Gerichtsvollzieher Nachweise vorlegt, wem das gehört, wird er von einer Pfändung absehen, weil er dem Gericht keine Arbeit machen will, wenn der Fall eindeutig ist.
Aber er darf wie gesagt alles pfänden.
Der echte Eigentümer muss sich bei Gericht dann via Drittwiderspruchsklage wehren und dann prüft das Gericht anhand der vorgelegten Beweise, wem der gepfändete Gegenstand gehört. Wolltest du das mit deinem Nachsatz "bekommt sie wieder" womöglich ausdrücken?
Ja, das meinte ich in etwa so.
Allerdings wusste ich nicht, dass der Gerichtvollzieher (erstmal) alles pfänden darf. Wieder was dazu gelernt. Danke also für die Info.
Da ich meine Rechnungen immer bezahle, ist das für mich nicht relevant.
Steht logischerweise auch so im Gesetz. §808 ZPO spricht ausdrücklich von "Gewahrsam des Schuldners". Nicht von tatsächlichem Eigentum.
Aha, gut zu wissen.
Zeigt im den Raum in dem die Schwester wohnt und erkläre den Rest für eure Wohnung. Mehr macht der nicht. Oder schläft die im Graben des Doppelbetts
Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das die das dürfen. Aber ich würde an deiner Stelle ddeiner Schwester sagen das sie es bezahlen kann und anschließend rauswerfen und Kontakt abrechen.
Und wenn man das Pfandsiegel (den Kuckuck) selber abmacht, ist das übrigens eine Straftat (Siegelbruch?)!