Meine Schwester wohnt bei uns,jetzt kommt der Gerichtsvollzieher un will bei uns pfänden darf der das?

4 Antworten

Das mit der Anzeige vergesse mal ganz schnell wieder. Schulden zu haben ist keine Straftat.

Zunächst einmal darf der GV das. Punkt aus.

Sofern die Schwester alles bezahlt, wird auch keine Sachpfändung betrieben. Insofern ist das Kind noch nicht im Brunnen ertrunken.

Ihr tut gut daran, euer Eigentum nachzuweisen (Lieferscheine usw.) und wenn der Nachweis eindeutig ist, wird der GV auch die Finger von eurem Eigentum lassen. Aber das ist kein Zwang. Sollte der GV ein Pfandsiegel auf einen eurer Gegenstände kleben, dann erlaubt es ihm.

Ihr müsst euch dann bei Gericht wehren via Drittwiderspruchsklage. Es obliegt dann dem Gericht, zu klären, wem der Gegenstand gehört und ob das Pfandsiegel abgemacht werden soll (macht dann der Gerichtsvollzieher) oder ob das gepfändet wird.

lewei90  18.09.2017, 15:04

Und wenn man das Pfandsiegel (den Kuckuck) selber abmacht, ist das übrigens eine Straftat (Siegelbruch?)!

mepeisen  18.09.2017, 15:13
@lewei90

Korrekt. Danke für die Ergänzung.

Ja, da sie dort wohnt schon. Alledings darf er nur Gegenstände pfänden, die ihr gehören. Am besten solltet ihr nachweisen können, dass bestimmte Wertsachen oder Geräte euch gehören, nicht ihr. Dann werden sie nicht gepfändet oder ihr bekommt sie wieder. 

mepeisen  18.09.2017, 08:20

Leider ein weit verbreitetes Märchen. Ein Gerichtsvollzieher darf alles pfänden, was sich im Zugriff des Schuldners befindet. Er muss die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen.

Wenn man dem Gerichtsvollzieher Nachweise vorlegt, wem das gehört, wird er von einer Pfändung absehen, weil er dem Gericht keine Arbeit machen will, wenn der Fall eindeutig ist.

Aber er darf wie gesagt alles pfänden.

Der echte Eigentümer muss sich bei Gericht dann via Drittwiderspruchsklage wehren und dann prüft das Gericht anhand der vorgelegten Beweise, wem der gepfändete Gegenstand gehört. Wolltest du das mit deinem Nachsatz "bekommt sie wieder" womöglich ausdrücken?

lewei90  18.09.2017, 15:01
@mepeisen

Ja, das meinte ich in etwa so.

Allerdings wusste ich nicht, dass der Gerichtvollzieher (erstmal) alles pfänden darf. Wieder was dazu gelernt. Danke also für die Info.

Da ich meine Rechnungen immer bezahle, ist das für mich nicht relevant.

mepeisen  18.09.2017, 15:20
@lewei90

Steht logischerweise auch so im Gesetz. §808 ZPO spricht ausdrücklich von "Gewahrsam des Schuldners". Nicht von tatsächlichem Eigentum.

lewei90  18.09.2017, 15:49
@mepeisen

Aha, gut zu wissen.

Zeigt im den Raum in dem die Schwester wohnt und erkläre den Rest für eure Wohnung. Mehr macht der nicht. Oder schläft die im Graben des Doppelbetts

Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das die das dürfen. Aber ich würde an deiner Stelle ddeiner Schwester sagen das sie es bezahlen kann und anschließend rauswerfen und Kontakt abrechen.