Darf ein Gerichtsvollzieher Gegenstände pfänden mit denen man Geld verdient?

5 Antworten

1€ im Monat ist liegt nicht im Verhältnis, somit kann er sich das Teil holen.

Würdest du damit deinen Lebensunterhalt verdienen, wäre es was anderes. Aber auch da würde er gucken, ob du denn genau diese teure Kamera brauchst oder ob es nicht auch mit einer etwas billigeren gehen würde.

Was ist nicht pfändbar?

Zum Schutz der wirtschaftlichen

Existenz und unter Berücksichtigung der sozialen Belange des Schuldners

sehen die Gesetze Ausnahmen von der Pfändbarkeit vor (Pfändungsverbote

und -beschränkungen). In den §§ 811 bis 813 ZPO werden z.B. solche

Ausnahmen genannt.

Beispielsweise sind folgende Sachen nicht pfändbar:

Sachen,

die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen

und von ihm für eine angemessene und bescheidene Lebensführung benötigt

werden (Kleidungsstücke, Betten, Geschirr, notwendige Möbel,

Kühlschrank, ein Fernsehgerät etc.).Lebensmittel und

Brennmaterial (z.B. Heizölvorrat), sofern sie für den Schuldner und

dessen Familie für vier Wochen erforderlich sind.Arbeitsmittel

von Personen, die körperliche oder geistige Arbeit leisten, sofern die

Arbeitsmittel zur Fortsetzung der Tätigkeit benötigt werden (z.B.

Werkzeug eines Handwerkers, Auto eines Handelsvertreters,

Schreibmaschine eines Schriftstellers).Bücher, die der Schuldner oder seine Familie in einer Schule oder Kirche gebraucht.Trauringe, Orden und Ehrenzeichen des Schuldners.Hilfsmittel zur Krankenpflege.

Quelle: http://www.vollstreckungsbeamte-rlp.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=24:was-ist-pfaendbar-&catid=8:verwaltungsvollstrecku

leonH1997 
Beitragsersteller
 14.06.2016, 23:10

Dürfte er wenn jemand mit seinen Eltern zusammen wohnt in deren Auto schauen ? :D

RaMimi  14.06.2016, 23:08

Hallo, hast du ein Gewerbe angemeldet? Wenn ja: Tätigkeit? 

Wenn Nein: Ja darf er!

LG Micha

Hallo,

nur einen 1,00 EUR im zu verdienen hat mit Verdienst nichts zu tun. Das ist nur eine unredliche Schuldnerausrede.

Gegenstände, mit denen der Schuldner Geld verdient, dürfen nicht gepfändet werden, also z. B. der angemessene PKW beim Versicherungsvermittler oder beim freiberuflichen Fernsehreporter die Kamera.

Wenn der Schuldner behaupten würde, er verdient durch YouTube Geld, würde ich mir dies belegen lassen. Soweit er dann aber mit monatlichen Beträgen angeschleppt kommt, die nicht wesentlich zum Monatseinkommen beitragen, würde ich auf die Kamera zunächst einen Kuckuck kleben.

Die Behauptung, er würde damit Geld verdienen, kann dann aber nicht belegen, dass da durchschnittlich ein erheblicher Beitrag zum Monatseinkommen bei herauskommt, würde ich ihn fragen, ob er mich verarscht. Diese Behauptung ist rechtsmißbräuchlich, eine reine Schutzbehauptung und damit dringt er beim Vollstreckungsgericht nicht durch.

Viele Grüße Vollstreckerin

Er kann pfänden, wenn es nicht zum Haupterwerb dient und der Gegenstand vom Wert pfändenswert ist. Das Geld verdienen musst Du also nachweisen...und es muss nachweislich ein Gewerbe angemeldet sein.

In so einen Fall ja ,du verdienst damit nicht genug zum Leben.