Was passiert bei der 1 Anzeige?
Vor ein paar Tagen hat mein freund in einem Laden eine Hose geklaut. Ich wusste davon nichts.. Er meinte noch zu mir ich solle seine Tasche nehmen und raus gehen, weil sie ihn stört. Ich ging raus und dann kamen 2 Kanten zu mir angelaufen und meinten ich soll die Tasche aufmachen. Ich machte sie auf und dann war da die Hose drinnen. Die haben mich sofort beschuldigt und haben mich und meinen Freund in ein Büro mitgenommen... Da sagten sie wir beide bekommen eine Anzeige und Hausverbot. Die sagten wir bekommen einen einen Brief und müssen danach zur Polizei.. Nun will ich wissen was mit mir passieren wird. Das ist meine erste Anzeige, mein berufswunsch war eig. etwas in Richtung Polizei zu machen, kann ich das jetzt vergessen?
Bitte um hilfe..
8 Antworten
wie alt bist du? wenn unter 21 (hört sich ja so an wg. Berufswunsch) wird in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet, dann musst du zunächst zur Polizei - wenn du den Diebstahl zugibst, bekommst du als Ersttäter Sozialstunden (ohne Gerichtsverhandlung) oder in manchen Städten gibt es auch spezielle Kurse für erwischte Ladendiebe. Wenn du die Tat abstreitest und dein Freund glaubhaft versichert, dass du nichts wusstest kannst du Glück haben und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Wenn eure Aussagen nicht glaubwürdig klingen, kommt es zur Gerichtsverhandlung, dort wird es dann die gleiche Auflage geben wie ohne Gerichtsverhandlung, wenn du nicht freigesprochen wirst. Einen Eintrag ins normale Führungszeugnis gibt es nicht - aber es kommt ins Erziehungsregister - da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob die Polizei Zugriff hat, glaub aber schon - im normalen öffentlichen Dienst kannst du dich aber auf jeden Fall bewerben (z.B. Stadtverwaltung), die haben definitiv keinen Zugriff
DH! Da hat mal jemand geschrieben, der echt Ahnung hat!
also erst einmal finde ich das unmöglich von deinem freund, dass er dich da mit reingezogen hat. ich hoffe du hast ihm dazu schon ein paar ordentliche Takte gesagt. ich hoffe auch, dass er es schon richtig gestellt hat in dem Laden, das nur er dafür verantwortlich ist. dann hätte dieser zwischenfall, glaube ich, nicht so viele auswirkungen für dich und um deine zukungt bracuhst du dir keine gedanken zu machen. liebe grüße laura
das ist schei...aber nicht gleich zum verzweifeln. fakt ist, du solltest dir sowieso überlegen, was du mit eine freund machst, der dich in schwierigkeiten birngt...gerade, wenn du zur polizei willst. nur so nebenbei. klar ist, das du sicher zur polizei als täter geladen wirst und dann auch zum vorfall befragt wirst, da kannst du ja alles schildern, wie es war. wenn du viel glück hast, und es deine erste anzeige überhaupt war, könntest du glück haben und die Staatsanwaltschaft stellt das verfahren ein. dies erscheint dann auch nicht in führungszeugniss, das du bei der polizei zum bewerben (und nicht nur da) brauchst. aber übeerleg dir in zukunft, mit wem du unterwegs bist...und wer deine freund sind nd wer nicht. oder brauchst du "freunde", die dich in die pfanne hauen und mit hineinziehen bei dr sch*, die sie bauen??
@Dekol: stimmt nur bedingt, was wir beide schreiben. siehe hier:http://www.bundesjustizamt.de/cln048/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html in dem fall hier gilt ja das jugendstrafrecht (nehme ich doch stark an, da schüler), und jugendstrafen bis zu einer bestimmten höhe werden tatsächlich nicht eingetragen. so, wie du das aber kommentierst, klingt es danach, das nei was eingeragen wird, und das stimmt so nicht.
der Kommentar war nur auf diesen konkreten Fall bezogen, Eintragungen im Führungszeugnis gibt es bei Jugendlichen nur bei der Vollstreckung einer Haftstrafe oder bei Bewährungsstrafen ab 2 Jahren - das ist ja hier beides nicht gegeben. Zudem hab ich gerade nochmal nachgesehen, nicht mal die Polizei hat Zugriff auf das Erziehungsregister.
klang halt zeimlich allgemein, sorry. konnte ich nicht unkommentiert lassen..:-)das führungszeugniss war hier relevant, wegen einer späteren einstellung zur polizei....das erziehunhgszeugniss ist in diesem fall ja nicht relevant.
Ich habe einige Probleme, deine Darstellung zu glauben.
Sie ist mir zu lebensfern.
Da gehen also zwei Freunde in ein Kaufhaus, einer von denen hat eine Tasche, trägt sie die ganze Zeit. Als einer der beiden rausgehen will, gibt ihm der andere die Tasche, weil sie ihn stört. Hat sie ihn vorher nicht gestört, wundert sich der Taschenträger nicht über das Verhalten? Und plötzlich ist eine geklaute Hose in der Tasche, wovon der Taschenträger gar nichts wusste... sorry, aber wie blauäugig muss man sein, um so eine Story zu glauben.
Wäre ich Richter, ich würde die Geschichte auch nicht glauben. Das sieht mir eher nach gemeinschaftlichem Diebstahl aus.
Je nachdem, wie hoch die Strafe ausfällt, ist es aus mit der Erfüllung des Berufswunsches "Polizei". Sollte es die erste Tat sein, dürfte die Strafe aber keinen Eingang in das Führungszeugnis finden.
Nein, das kannst Du noch nicht vergessen... Allerdings solltest Du - wenn Du bei der Polizei vernommen wirst - eine andere Story als diese hier parat haben. Das glaubt Dir nämlich kein Mensch, selbst wenn es stimmen sollte. Wenn Du vorher noch nicht aufgefallen bist, erscheint es am Klügsten, einfach zuzugeben, daß Du mit Deinem Freund gemeinsam den Diebstahl begangen hast. Zu den Konsequenzen lies bitte meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen
selbst bei einer Verurteilung gibt es kein Eintrag ins Führungszeugnis.