Meine oma zieht jetzt zu uns wir zahlen GEZ und sie hatte bis vor kurzem auch noch gezahlt entfällt ihr betrag jetzt da sie bei uns einzieht oder muss man ?
Meine oma zieht jetzt zu uns wir zahlen GEZ und sie hatte bis vor kurzem auch noch gezahlt entfällt ihr betrag jetzt da sie bei uns einzieht oder muss man sich abmelden ? Der Zuzug zu uns ist geschehen da sie sich die hüfte gebrochen hat und schon alt ist selber nicht mehr kann etc.....
Kenne mich leider nicht so gut aus mit der rechtslage würde mich über hilfe für meine oma freuen.
mfg
baron2006
10 Antworten
wenn sie in euren Haushalt lebt, also keine eigene Anliegerwohnung bezieht mit eigener Küche und eigenem Eingang, dann müsst ihr sie beim Deutschlandfunk abmelden, ihr müsst denen die Rundfunknummer der Oma mitteilen (Kontoauszug) und dass sie jetzt aufgrund von Krankheit und Pflege in eurem Haushalt lebt und für diesen Haushalt wird bereits die Gebühr bezahlt unter eurer Rundfunknummer. Am besten per Einschreiben, dann werden sie die Rundfunknummer der Oma schliessen.
Nein natürlich muss sie nichts mehr zahlen.
Die GEZ Gebühr zahlt man natürlich nicht pro Person - das wäre ja völlig absurd - sondern pro Haushalt und da Deine Oma ja jetzt bei Euch lebt, hat sie ja keinen eigenen mehr
Der Rundfunkbeitrag muss einmal pro Haushalt gezahlt werden, aber das muss man denen schon mitteilen, sonst erfahren die nichts vom Umzug.
Einfach hinschreiben, dass Deine Oma ihre Wohnung aufgibt und jetzt zu Eurem Haushalt gehört bzw Deine Oma muss das tun, denn sie ist ja nicht entmündigt
Kopie vom An - und Abmeldeformular des Einwohnermeldeamts mitschicken
Der Beitrag fällt nur pro Haushalt an. Wenn deine Oma also nun Teil deines Haushalts ist, dann muss nichts zusätzlich gezahlt werden.
Muss man dann noch kündigen oder entfällt das dann auf einmal?
Nein, deine Oma muss sich abmelden.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html
Das Wohnung abmelden Formular
wenn zu eurem Haushalt zugehörig, also Wohnungsadresse mit eurer oder deiner identisch, dann ist diese Rundfunkgebühr nicht (mehr) fällig.. das wird (ab)gearbeitet, wenn sie ihre Kdnr. bei dieser Behörde (oder so) angibt mit dem Anschreiben der Kündigung
Oma hat also diese zWEITSTEUER dann nicht mehr " am Hut "
Das ist keine Steuer und die Adresse alleine hat nichts auszusagen beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus. Immer wieder diese "GEZ-Pöbler"...
Ok also müsste ich dann denen schreiben das sie umzieht das sie das wissen ok. muss ich dann mal nach vorlagen schauen