Meine Mutter heirat- Was ändert sich erbrechtlich
Meine Mutter hat das Elternhaus von ihrem Vater vor 11 Jahren (von meinem Großvater) geerbt. Meine Mutter ist von meinem Vater geschieden. Jetzt heiratet sie ihren Lebensgefährten. Meine Frage lautet nun: Gehört ihm durch die Heirat automatisch die Hälfte von dem Elternhaus? Bzw. wenn meine Mutter vor ihm stirbt (ohne ein Testament) erbt er dann zusätzlich noch von der restlichen Hälfte die Hälfte? Da würde in diesem Fall bedeuten, dass ihm dann 3/4 von dem Haus gehören würde um mir dann 1/4 vom Haus zustehen. Oder ist es so, dass ihm durch die Heirat nicht die Hälfte vom Haus gehört, sondern wenn meine Mutter vor ihm stirbt erbt er die eine Hälfte vom Haus und ich die andere Hälfte? Wäre nett, wenn mir da jemand bei der Erbfolge weiterhelfen könnte, da ich das dann gerne mit meiner Mutter und ihrem neuen Mann besprechen möchte.
3 Antworten
Normalerweise erbt der Stiefvater die Hälfte des Hauses und du die andere Hälfte, Aber die beiden können einen Erbvertrag aufsetzen, in dem dein Stiefvater nach dem Tod der Mama Nießbrauch erhält und das Haus allein erbst. Das heißt dann, dass er dort bis zu seinem Tode leben kann, aber auch alle normalen Kosten wie Hausgelder, ev. Darlehen, die auf dem Haus lasten, zu tragen hat. Große Reparaturen werden von dir übernommen, es sei denn, im Erbvertrag wird was Anderes vereinbart. Im Erbvertrag kann auch vereinbart werden, dass du z.B. regelmäßig nachsehen kannst, ob das Haus nicht verwahrlost und wer die Hausversicherungen etc. zahlt. Rede mit deiner Mutter darüber, wenn sie möchte, dass du das Haus allein erbst, ist dieser Umweg über Nießbrauch eine gangbarer. Doch dein Stiefvater muss bereit sein, so einen gemeinsamen Erbvertrag zu unterschreiben. Er kann natürlich auch verpflichtet werden, dir das Haus zu vermachen, wenn die Mutter vor ihm stirbt. Doch auch das muss erbvertragsmäßig vor einem Notar aufgesetzt werden.
Die Heirat ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen. Wenn Deine Mutter stirbt und kein Testament besteht, dann erbt der Ehemann 50% und die anderen 50% gehen an die Kinder (also an Dich, wenn Du keine weiteren Geschwister hast)
Wenn es einen solchen Vertrag gibt, kann das schon sein. Die allermeisten Ehen werden jedoch immer noch ohne Ehevertrag geschlossen.
Hallo,
es kommt auf den Ehevertrag darauf an. Da kannst du leider nur deine Mutter um Rat bitten. Wenn sie im Ehevertrag festgehalten hat das er mit Anspruch hat dann gehört im ein Teil. Aber in der REGEL! macht man das nicht, wenn man Kinder hat da geht der Eigentum wo schon vor der Heirat im Besitz war bei Tod oder ähnlichem direkt auf die Kinder über. Normalerweise wird es so festgelegt das wer schon "Besitz" hat KEINEN Anspruch auf dessen vorherigen Eigentum.
Hoffe es war verständlich :)
Lg, NicoE104
Hallo SaVer79,
wenn die Person wo Heiratet schon Kinder aus einer früheren Ehe hat. Und Grundbesitz hat wird in der Regel im Vertrag festgehalten wer beim Todesfall der zukünftige Eigentümer ist.
Oder? liege ich hier Falsch?
Lg, NicoE104