meine mutter hat pflegewohngeld erhalten.jetzt ist sie verstorben und hat um die 13000 euro auf dem heimkonto.wer bekommt das geld u. wieviel verlangt das So?
3 Antworten
Alle Guthaben, Vermögen und Schulden und die meisten Verträge einschließlich Rechten und Pflichten, gehen mit den Erbfall auf die Erben über. Die Erben treten quasie in die Fußstapfen des Erblassers. Es gibt hier einige Außnahmen von persölichen Verträgen, wie Vereins- und Parteimitgliedschaften, Arbeitsverträge, Heimverträge, ...
Wenn das Sozialamt gezahlt hat, dann bekommt es zuerst sein Geld zurück.
Wenn Sozialhilfe bzw. Harz 4 bezogen wurde, können diese Leistungen für den Zeitraum von bis zu 10 Jahren vom Erben zurückverlangt werden, begrenzt aber auf die Höhe der Erbschaft abzüglich Kosten. Hierbei handelt es sich aber wenn um eine Forderung gegen die Erben.
vor paar Jahren kam eine Rentennachzahlung um die die 8000 euro die landeten auf dem Konto im Heim wurden aber paar monate berücksichtigt.dann zahlte das sozialamt Pflegewohngeld.
Der Frage fehlen einige wichtige Informationen.
Daher: Einfach ist die Antwort dazu nicht und rein spekulativ.
Wer hat das Pflegewohngeld denn bezahlt?
Wenn das Sozialamt gezahlt hat, dann bekommt es zuerst sein Geld zurück.
Die Kosten der Beerdigung ( in Höhe des Selbstbehaltes ) gehen vorher ab.
Erbschaft u. a. ist Kaffesatz leserei. MfG