Meine Mutter bezieht Hartz 4 und ich möchte ausziehen...
Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Meine Mutter bezieht Hartz 4.
Ich bin gerade 18 Jahre alt.
Ich mache zur Zeit ein Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) und verdiene dort 212 € monatlich, Des weiteren bekomme ich noch Halbwaisenrente in Höhe von 213,79 € und meine Mutter bekommt noch das Kindergeld für mich.
(Außerdem überlege ich gerade noch zusätzlich einen 400 € Job anzunehmen)
Nun möchte ich mit meiner Freundin zusammenziehen.
Meine Mutter sagt nun, dass ich nicht ausziehen darf, weil die ARGE das verbieten würde.
Sie sagt, dass ich bis zum 25 Lebensjahr dazu verpflichtet bin bei ihr zu wohnen solange ich nicht in der Lage bin meinen Lebensunterhalt (sprich Wohnung etc.) nicht selber finanzieren kann.
Außerdem müsste ich, egal ob ich bei ihr wohne oder nicht, für ihren Lebensunterhalt aufkommen, da sie ja wie gesagt Hartz 4 bzw. Sozialhilfe bezieht.
Ich weiß schon, dass ich mit meinem momentanen "Verdienst" nicht in der Lage wäre mir alleine eine Wohnung zu nehmen, aber meine Freundin und ich wollen unbedingt zusammenziehen und sie würde dann die anfallenden Kosten -erstmal- übernehmen.
Ich bin echt verzweifelt und weiß so langsam nicht mehr weiter...
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus, mit ganz lieben Grüßen, Thomas
5 Antworten
Deine Mutter ist gut informiert und hat im Grunde Recht: einen eigenen Haushalt kannst Du auf Steuerzahlerkosten erst mit 25 bekommen ...
Außerdem müßte Deine Mutter evtl. umziehen, wenn Du ausziehst und die Wohnung dann zu groß wäre ...
Und klar ist: wenn Du einen 400€ Job hättest, zählt der zum Einkommen und reduziert H4 ...
Wenn Du aus der Bedarfsgemeinschaft ausscherst und keine öffentlichen Gelder in Anspruch nimmst, sieht es etwas anders aus. Allerdings scheint mir mit Deinem "erst mal" die Finanzierung durch Deine Freundin nicht gesichert und dann gibt es Probleme mit dem Amt, wenn sie als Finanzier ausfällt
Das ist nicht dein Problem, sondern das deiner Mutter.
Wenn das Finanzielle kalr geht, kannst du jederzeit problemlos ohne Zustimmung der ARGE ausziehen und bist deiner Mutter nicht im Geringsten zu irgendeinem Unterhalt verpflichtet.
Woher die Weisheit - so ganz stimmt das nicht: schau mal ins BGB oder ins Sozialgesetzbuch, Verwandte auf- und absteigender Linie sind nicht generell von einer Unterhaltsverpflichtung befreit ;-)
Und das ist auch gut so ...
Kinder sind ihren Eltern gegenüber im SGB nicht unterhaltspflichtig. Und das ist auch gut so. Selber mal schauen ;)
Dann warte mal ab, wenn Deine Eltern ins Pflegeheim müssen und die Rente nicht für den Pflegesatz reicht ;-)
Du hast vollkommen Recht. Aber du solltest dabei beachten das es zum einen Ausschlussgründe gibt. Und das zum anderen eine eine Unterhaltspflicht erst besteht wenn das Jahreseinkommen 100000,- € übersteigt.
Also muss man über 8000,- € brutto monatlich haben um Unterhaltspflichtig zu sein.
Die ARGE kann dir den Auszug nicht verbieten, da die freie Wahl des Wohnortes ein Grundrecht ist.
Die ARGE darf dir allenfalls ihre Zustimmung zum Uzug verweigern, was für dich leistungsrechtliche Konsequenzen hat. Die ARGE trägt bei fehlender Zustimmung weder die Umzugskosten, noch die Miete - da du u25 bist - und beschränkt die Regelleistung auf 287 EUR worauf auch noch dein Einkommen angerechnet wird; Wohnungserstausstattung gibt es auch nicht.
So schlecht allerdings sieht deine finanzielle Lage m.E. nicht aus, denn mit 212 EUR aus der Qualiizierung zzgl. der Halbwaisenrente zzgl. überleiteten Kindergeld zzg. 400 EUR-Job solltes du dir eine halbe Wophnung finanzieren können, wenn deine Freundin ihren Teil der Kosten trägt.
In dem Fall kannst du einfach ausziehen, auf eine Antragstellung bei der ARGE verzichten und hast mit denen nichts mehr zu schaffen.
Kalkulier es also einfach mal gründlich durch.
Du musst nicht bei deiner mutter wohnen bleiben Ich ziehe auch dieses jahr aus und mache ausbildung und bekomme auch bafög aber du wirst keine wohnung von amt oder so bezahlt bekommen ich habe das glück das mein freund eine eigent.wohnung hat und dort kostenlos wohnen kann aber unterstützt wird das leider nicht du kannst es auch so mit deiner mutter ausmachen das du dann wenn du ausgezogen bist das kindergeld bekommst aber sonst bist du für die miete verantwortlich. oder du ziehst ganz wo anderster hin und machst dort weiter da würden sie miete zahlen da es wichtig für deine bildung ist aber du bist auch nicht für deine mutter verpflichtet das ist vollkommerner Quatsch da sie deine mutter ist und nicht anderster herum auch wen sie hartz 4 bekommt sie würde unterstützung vom amt bekommen.
Hallo Pyrimidine, also solange Du nicht mal genug für Dich selbst verdienst, brauchst Du Deine Mutter nicht unterstützen. Wenn Deine Freundin und Du Euch einig seid, alles Hand und Fuß hat, also die finanziellen Dinge geregelt sind kannst Du mit ihr zusammen ziehen. Du solltest Dich beraten lassen, Jugendamt wäre für Dich zuständig. Die Arge wird die Kosten niedrig halten wollen, denke nicht, daß Du da Unterstützung bekommst. Also Jugendamt oder Gemeinde,Du solltest auch plausible Gründe haben, warum Du Zuhause nicht mehr wohnen kannst:) Viel Glück vom Mixer
also du mußt nicht bei deiner Mutter wohnen. Wenn du aber nicht dort wohnst mußt du alles selbst bezahlen. Für deine Mutter mußt du nichts bezahlen. Du kannst dich natürlich auch von deiner Freundin sponsorn lassen. Nur der Staat zahlt dir bis 25 nichts
Also die Finanzierung durch meine Freundin ist gesichert, wir sind verlobt.
Meine Mutter muss auf jeden Fall umziehen wenn ich ausziehe, weil die Wohnung dann für sie allein zu groß wäre.