Ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen aber sie bezieht Hartz4?
Ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen sie bezieht Hartz4 ich verdiene zwischen 1000-1200 im Monat und gehe normal arbeiten wie funktioniert das gibt es bestimmte regeln was das wohnen mit ihr anbelangt an die wir uns halten müssen ? Wenn jemand etwas darüber erzählen kann wäre ich sehr dankbar !
6 Antworten
Ihr werdet zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammengelegt und das hat für dich die Folge, dass dein Einkommen angerechnet wird. Es ist ein unheimlicher bürokratischer Aufwand und du bist als Gehaltsbezieher im Grunde der "Dumme".
Du bekommst zwar einen kleinen Freibetrag, aber im Grunde wird dir alles, was du verdienst, wieder angerechnet. Du musst regelmäßig jeden Gehaltsschein einschicken und musst alles haarklein nachweisen. Möglich ist auch, dass du z. B. vom Amt gezwungen wirst deine Steuerklasse zu ändern, da das dein Gehalt erhöht - dann bekommt deine Freundin u. U. nichts mehr (bzw. kaum noch was).
Fazit: Ich würde das nicht machen.
Nein. Im 1. Jahr ist es noch keine BG.
Kann mann nicht als eine Art WG zusammenleben
Ich würde mir das ersthaft überlegen, nicht daß sie plötzlich ihr Harz 4 verliert. Informiere Dich zunächst, bevor ihr zusammen zieht.
Grob zusammengefasst:
Nach einer gewissen Zeit - meist max. ein Jahr werdet ihr als Bedarfstgemeinschaft betrachtet - und dann gilt in etwa Folgendes
Euer Bedarf - angemessene Kosten der Unterkunft und 2 X 90 % des Regelsatzes I - 736,20 Euro.
Freibeträge beim Einkommen:
100 Euro bleiben anrechnungsfrei, Ab 101 - 450 Euro Freibetrag 20% = 70 Euro darüber hinaus Freibetrag 10% - 451 - 1200 ergo 75 Euro
Die verbleibende Betrag 955 Euo würden angerechnet. Zusätzlich berücksichtigt werden notwendige Versicherungen bzw. Fahrtkosten.
Ihr dürft zusammenziehen.
Im 1. Jahr geltet Ihr noch nicht als Bedarfsgemeinschft, d. h., sie bekommt weiterhin ihr Geld.
"Für den Fall, dass Sie seit länger als einem Jahr mit einem Partner zusammenleben ..."
http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html
Daraus folgt, dass Ihr erst nach einem Jahr als BG eingestuft werden dürft.
Wenn es nur ein Jahr ist, wo Deine Freundin Hartz IV bezieht, sollte es kein Problem sein, zusammen zu ziehen. Denn im ersten Jahr musst Du Deine Einkommensverhältnisse nicht offenlegen.
Ich gehe mal davon aus, dass der Hartz IV-Bezug Deiner Freundin kein Dauerzustand sein soll.