Meine Küche wurde für ca. 25 Tage für eine Rohrsanierung vom Vermieter ausgebaut. Kann ich Ansprüche für die entstandenen Verpflegungskosten fordern ?
Hallo,
aufgrund eines Rohrbruches musste meine Küche ausgebaut werden, um die Leitung zu sanieren. Die Hausverwaltung hat den Prozess in die Länge gezogen, da diese spordisch überfordert ist. Ich kann meine Küche jetzt seit 23 Tagen nicht nutzen.
Durch die mangelnde Küche entstehen mir natürlich erhebliche Mehrkosten, da ich immer auswärts essen muss. Kann ich hierfür Schadensersatz vom Vermieter fordern, wenn ja in wlecher Höhe?
Danke, icha habe leider bisher keinen ähnlichen Fall finden können.
5 Antworten
Der Rohrbruch ist womöglich ein Versicherungsfall (Wohngebäudeversicherung - Leitungswasserschaden). Für viele Schäden, die dadurch entstehen, tritt diese Versicherung ein.
Darunter auch die den Mietern zustehende Mietminderung. Wieviel das ist, könntest Du für Deinen Fall bei der Versicherung direkt nachfragen. Die Hausverwaltung könnte das für Dich ermitteln oder Dir die Kontakttelefonnummer geben. Selbstverständlich wird die Versicherung auch die Mietminderung rückwirkend berücksichtigen.
Mit der Mietminderung, die sicher nicht zu knapp ausfallen wird, kannst Du zumindest einen Teil der Mehrkosten decken. Als Geschädigter bist Du auch zur Schadensminderung verpflichtet. Das bedeutet, dass Du nicht einfach täglich in ein Restaurant zum Essen gehen kannst und das dann als Schaden abrechnen. Die Nutzung einer Ersatzkochstelle (Campinggerät) ist z. B. eine durchaus zu zumutende Maßnahme, sofern es in der Wohnung einen vernünftigen Platz dafür gibt. Das Wohnzimmer mit dem wertvollen Teppichboden oder der vollgestellte Flur sind sicher nicht geeignet, wenn die Küche aufgrund der Situation nicht einmal mit einem Tisch genutzt weden kann.
Schadenersatz m. E. nicht, du darfst aber die Miete um zumindest 10% für die Zeit des Mangels mindern.
Beim Mieterschutzbund fragen, wie viel Mietminderung in so einem Fall ok ist.
Schriftlich (Einschreiben/Rückschein) Frist setzen, hier sollte eine sehr kurze Frist reichen und spätestens nach Ende der Frist Mietminderung androhen.
Mietminderung durchziehen, wenn die Frist ergebnislos abläuft.
Möglichen Schadenersatz mit dem Mieterbund klären.
korrekt, mein standpunkt. dh!
Dafür hättest du ein Zwei-Platten Gerät für diese Zeit verwenden können. aDas ist zwar etwas umständlich, aber du kannst nicht fast einen ganzen Monat Restaurantessen in Rechnung stellen.
Mehrkosten durch Auswärtsessen kannst du sicher nicht erstattet bekommen, eine rückwirkende Mietminderung wird auch schwer. Dir steht aber eine Ersatzkochstelle zu, also z.B. leihweise eine Campingkochplatte.
Du scheinst mit der rechtlichen Situation bei Mietminderung Probleme zu haben, denn deine Auffassung ist sehr VERmieterfreundlich. Der Mieter kann sofort die Miete mindern, wenn seine Mietsache mängelbehaftet ist und der Vermieter darüber schriftlich und nachweisbar informiert wurde. Nix mit Frist setzen! Mindern!