Schlecht isolierte dachgeschoß wohnung,hohe gasrechnung
hallo,leben in einer 75qm dachgeschosswohnung die angeblich 2006 neu ausgebaut worden ist.wir hatten im winter 2008 schon probleme die wohnung zu heizen,schlafzimmer trotz höchster stufe der nur 17grad,wohnzimmer,19(obwohl dort 2heizkörper sind,die wirklich heiß werden)und küche oft 14grad.in der wohnung war schon eine küche festverbaut da diese auch gelcihzeitig den verbindungsraum zu den anden räumen darstellt.man kommt quasie durch die eingangstür direkt in die küche rein.die kälte zieht deswegen gleichmäßig in alle räume.am schlimmsten ist die vom vermieter selbst intstallierte dunstabzugshaube,sie ist in der dachschräge eingelassen und hat ein 20cm rohr direkt aufs dach.wenn der wind draussen pfeifft zieht es durch die ganze küche,wegen der dunstabzugshaube.diese kleben wir deshalb immer nach benutzen ab. wir haben einen gasabschlag von 86euro und ende 2009 eine nachzahlung von 300euro. so seitdem beobachten wir unseren zählerstand.da dieser winter bis jetzt um einiges härter war,haben wir bis jetzt knapp 12kilowatt gas in 2,5monaten verbraucht(und trotzden gefroren)das macht eine rechung von circa 800euro.haben aber erst 3mal 86euro abschlag gezahlt.letztes jahr haben wir in diesem zeitraum trotz kälte gerade mal die häfte gehabt aber trotzdem die 300euro nachgezahlt!wir ziehen nun zum 1.6.aus.nun die frage:müssen wir die gasnachzahlung ganz alleine tragen?mietkürzung?
8 Antworten
Hier liegt ein Mietmangel vor. Dieser berechtigt zur Mietminderung.
Der Mangel muss natürlich dem VM gemeldet sein.
Die Mietminderung von mindestens 20 %, höhere Mietminderung nicht ausgeschlossen, muss erklärt werden.
Die Rechnung werdet ihr wohl zahlen müssen.
Vermieter müssen doch einen Energiepass vorlegen. Die Mängel sofort schriftlich festmachen, per Einschreiben an den Vermieter. Ein Wohnzimmer muß mindestens 20 Grad haben. Ich denke, da ist keine entsprechende Isolierung vorhanden, dann war es im Sommer vermutlich bullenheiß. Vielleicht auch mal zum Mieterschutzbund. Ich würde zunächst mal keine Nachzahlung bezahlen. und dann auf die Mängel verweisen. In dem Schreiben auch auf die Vorjahre verweisen.
Wenn ihr keine Raumtemperatur von mindestens 18°C erreichen könnt, liegt ein Mietmangel vor, den ihr anmelden könnt und den der Vermieter zu beheben hat. Da aber der Winter praktisch vorbei ist, wird das wegen Beweislast erst nächsten Winter wieder möglich sein...
Das ist ein Fall für einen auf Mietrecht und Baurecht spezialisierten Anwalt (falls ihr nicht Mitglied im Mieterverein seid). Eine derartig unzureichend abisolierte Wohnung (von Wärmedämmung ganz zu schweigen) darf m.E. gar nicht vermietet werden, weil Grundvoraussetzungen fehlen (z.B. der unzulässige Selbsteinbau einer dachdurchdringenden Abzugsanlage, die eigentlich genehmigungs- bzw abnahmepflichtig wäre). Die Nachzahlung müsst ihr bezahlen (denn der Verbrauch ist ja nachweislich getätigt worden), jedoch wäre die rechtliche Lage für Regress gegen den VM zu prüfen.
Leider müßt ihr die Kosten für die Gasheizung selber tragen.Ihr hättet den Vermieter darauf Aufmerksam machen müßen das einiges in der Wohnung im Argen liegt und ihn aufforden die Mängel zu beseitigen.Wenn er das nicht gemacht hat dann hättet ihr die Miete kürzen können aber da ihr ja auszieht könnt ihe nichts mehr machen.