Meine Freundin will das sorgerecht für unser Kind für sich allein, sie meinte dann bekommt sie mehr, was meint sie damit?
10 Antworten
wenn es hier noch um ein baby geht, dann hat sie recht. mit alleinigem sorgerecht und alleinerziehend bekommt sie 14 monate elterngeld. das macht bei manchen schon viel aus. vielleicht solltest du dann wirklich solange warten und dann erst mit ihr das gsr vereinbaren.
sollte es nicht um elterngeld gehen, dann hat sie weder beim jobcenter, noch bei wohngeld irgendwo möglichkeiten mehr geld zu bekommen. nur beim elterngeld interessiert ob alleiniges oder gemeinsames sorgerecht.
deine freundin hat doch eh nix zu verlieren dabei. solange ihr nicht zusammen wohnt, hast du eh kein mitspracherecht im gsr, außer bei taufe, kontoeröffnung und nichtwichtigen ops. den rest bestimmt sie allein. sie wird angst haben ihre selbständigkeit zu verlieren. oder das du nach der trennung das kind bei dir behältst, aber damit muss sie leben wenn sie mit dir kinder bastelt. nimm ihr die ängste einfach.
Wahrscheinlich denkt sie, dass sie dann von irgendeinem Amt mehr bekommt, wenn sie allein sorgeberechtigt ist. Sie sollte dann aber auch bedenken, festzulegen, wer sich um das Kind kümmern soll, falls ihr einmal etwas zustoßen oder sie einen längeren Krankenhausaufenthalt haben sollte. Außrfdem sollte sie festlegen, dass du im Falle, dass das Kind mal ins Krankenhaus muss, auch Auskunft von den Ärzten bekommst usw. Lass dich beim Jugendamt deswegen beraten oder schau, ob es in deiner Stadt eine Väterberatung gibt.
Wenn sie damit Geld meint, liegt sie wohl falsch. Wenn sie denkt, dass sie das Sorgerecht für sich alleine bekommt, liegt sie auch falsch, es sei denn, du hast dir etwas (Schlimmes) zu schulden kommen lassen.
Sorgerecht haben immer beide (getrennt lebende) Partner.
Allerdings kann nur ein Partner das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, was der größte Teil des Sorgerechts ist.
wenn er als vater eingetragen ist hatt er doch automatisch ein teil des sorgerechs oder ?
Nein, das hat er nicht automatisch.
ja aber der vater hatt eine große change auch wenn die mutter es nicht will da hatt sich 2013 was geändert
"Sie kann es aber zur Hälfte auf den Vater übertragen. Weigert sie sich, dann hat der Vater keine Chance."
das sorgerecht wird nicht "geteilt". es gibt dann das gemeinsame sorgerecht. das ist heute standard wenn der kindesvater das beantragt. sie kann das dann ablehnen und es wird vor gericht verhandelt. kann sie dort nicht nachweisen das das gemeinsame dem kind massiv schaden würde wird es das gemeinsame geben.
sie darf dann natürlich auch die hälfte der gerichtskosten tragen.
Sie bekommt dann Kinderzulagen (Geld) weil sie dann Alleinerziehend ist.
da mit wird sie geld meinen aber damit wird sie nicht durch kommen ein erleiniges sorgerecht wird nur in härtefällen gegeben
sollte es zur einer verhandlung kommen sagt das es ihr nur ums geld geht
Wenn die beiden nicht verheiratet sind, dann hat sie erst mal das alleinige Sorgerecht. Sie kann es aber zur Hälfte auf den Vater übertragen. Weigert sie sich, dann hat der Vater keine Chance. Zahlen muss er aber trotzdem. Allerdings muss er nicht mehr zahlen.