Meine Freundin arbeitet Teilzeit,0,5 Stelle bei wöchentlicher Arbeitszeit von 19,5 std. bei 5,5 Tage Woche,wie ist ihre mind. Arbeitszeit am Tag?

3 Antworten

Du hast in einer Antwort geschrieben, der AG plant Deine Freundin jeden Tag mit zwei Stunden ein. Das sind aber keine 19.5 Wochenstunden.

Zu Deiner Frage: Im Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde steht im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Auszug):

"Fehlt eine Vereinbarung der Vertragsparteien über die tägliche Arbeitszeit, so besteht für den AG die Verpflichtung, den AN jeweils für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden zur Arbeitsleistung heranzuziehen. Zweck ist die Vermeidung einer unangemessenen Belastung des AN z.B. durch unverhältnismäßig lange Anfahrtswege im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit."

Maya39 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 14:39

Genau,es sind keine 19,5 std. die Woche.Dafür wird sie z.b in der letzten November Woche länger geplant,kommt sie trotzdem nicht auf ihre Stunden....

Danke für die Antworten.

Hexle2  15.10.2015, 17:17
@Maya39

Ob sie im November länger geplant ist oder nicht, spielt keine Rolle. Jetzt geht es um die Stunden die Ihr jetzt zustehen.

Sie hat einen Arbeitsvertrag über 19,5 Wochenstunden und damit Anspruch auf diese vereinbarte Arbeitszeit. Wenn der AG sie weniger Stunden einplant obwohl sie gerne ihre vereinbarten Stunden arbeiten möchte, befindet der AG sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Er muss Deine Freundin dann so bezahlen als hätte sie gearbeitet. Das darf keine Minusstunden ergeben und es muss auch nicht nachgearbeitet werden. Das ist nach einer Mahnung an den AG (der wird wohl nur bezahlen wie gearbeitet wurde) auch einklagbar, sollte er nicht nach Arbeitsvertrag bezahlen.

Sie wird z.z für 2Std. täglich eingeplant,darf der Arbeitgeber das?

Maximal 12 Stunden.