Meine EX will nicht ausziehen
Hallo Leute,
folgende Situation: Meine bisherige Freundin wohnt mit Ihrer Tochter (16) bei mir. Ich habe ein eigenes Haus als alleiniger Besitzer. Nachdem die Tochter mich mehrfach mit Worten wie (F... dich, W---ser) beschimpft hat, kam es zwangsläufig zum Streit. Obwohl die Mutter mit der Wortwahl nicht einverstanden zu sein scheint, steuert sie aber auch nicht dagegen. Nachdem die Tochter dann auch noch offen zugegeben hat, dass sie keine Respekt vor mir hätte und ich für sie nur ein A..ch wäre, habe ich schließlich die Reißleine gezogen.
Das Verhältnis zwischen meiner Freundin und mir hat sich drastisch verschlechtert, so daß ich sie schließlich gebeten habe auszuziehen. Da sie unbedingt im Dorf (kleine Gemeinde mit 1000 EW) eine Whg finden will, sind die Aussichten allerdings sehr schlecht. Mietwohnungen gibt es fast keine im Dorf. Um der ganzen Streiterei aus dem Weg zu gehen, gehe ich vermehrt arbeiten. Jetzt wirft sie mir vor, ich hätte eine andere und sie würde auch nicht ausziehen.
Kann ich sie nach einer gesetzten Frist vor die Tür setzen. Ihre Mutter hat ein Haus und wohnt auch im Dorf nur 150m weit weg. Sie könnte also da erstmal unterkommen.
Vielleicht kann mir jemanden eine Tip geben.
17 Antworten
Ich an deiner Stelle würde deiner Ex eine Frist setzen bis wann sie ausgezogen ist. Desweiteren würde ich sie auch (ein bißchen) finanziel bei der Wohnungssuche unterstützen. Falls sie in dem Ort wo sie jetzt wohnt nichts findet muß sie eben in einen anderen Ort sich eine Wohnung suchen. Im Klartext heißt das: Schmeiß sie nach Ablauf der gesetzten Frist raus, wenn du gesehen hast das sich da nichts bewegt hat.
Lieber ein Ende mit SCHRECKEN als SCHRECKEN ohne ende.
Du hast als Alleineigentümer das Recht, ihren Auzug zu verlangen. Gebe ihr eine angemessene Frist, wenn sie dann nicht ausgezogen ist, lässt du auf ihre Kosten räumen. Mit der Tochter würde ich anders verfahren.Das muss sich kein Mensch sagen lassen !
Geh mal zu einem Rechtsanwalt und laß Dich dort beraten. Du hast wahrscheinlich keinen Mietvertrag mit Deiner EX abgeschlossen, falls ja, könntest Du ihr ja fristgemäß kündigen! Denn dann könnte man auf das Mietrecht zurückgreifen! Aber wenn nicht, zieht vielleicht das Eigentumsrecht oder... (Frage an den Rechtsanwalt!)
Da fallen mir zwei Worte ein: "Hausbesatzung" und "Hausfriedensbruch". Falls sie kein Mietvertrag hat, wird dir die Polizei zur Hilfe eilen.:-)
Ich nehme mal an, dass kein Mietvertrag besteht, also sollte sie sofort ausziehen, lass sie zur Not mit der Polizei raussetzen.