Mein Vermieter kommt um ein gutachten zu machen

8 Antworten

wo vor ich am meisten angst habe wir haben eine kammer also wir sagen rumpelkammer da is alles drin so voll das man kaum mehr rein kommt und in 2 tagen schaf ich das nicht mehr auszuräumen kann er mir dafür kündigen ?

Kündigen nicht, höchstens abmahnen. Es stellt sich hier aber die Frage, ob eine zugestellte Kammer ein Grund hierfür ist. Solange dort kein Müll gelagert wird, sehe ich hier aber keine Probleme.

In der wohnung is seit 20 jahren nichts renoviert worden und an machen sachen sieht man das kann er mir was tun dafür ?

Das heißt, es wurde in 20 Jahren nicht einmal gestrichen/gemalert? Warum denn nicht? Je nach Mietvertrag kann es sein, dass Du für Schönheitsreparaturen verantwortlich bist, wenn dies erforderlich ist. Ist derartiges vereinbart und du bist dem nicht nachgekommen, kann dies ebenso eine Abmahnung nach sich ziehen.

Nun sitze ich auf schäden wie löcher in den türen ( wo auch welche vom vormieter schon sind )

Wurde hoffentlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten?

bin jetzt mitlerweile getrennt

Wurde der Auszug deines Mannes auch vertraglich festgehalten? Einfach ausziehen geht nicht. Er bleibt sonst Vertragspartner.

Langsam!

Grundsätzlich ist Ihr Vermieter verpflichtet, Besuch rechtzeitig, persönlich und schriftlich mit Angabe des Zwecks bei Ihnen anzumelden. Rechtzeitig heißt: mindestens einen Tag bzw. zwei Tage vorher oder – wenn Sie berufstätig sind – drei bis vier Tage vorher.

Sie müssen einen vorgeschlagenen Besuchstermin Ihres Vermieters – für einen Besuch Ihres Vermieters selbst oder eines von ihm Beauftragten – nicht unbedingt akzeptieren. Kommt Ihnen der vorgeschlagene Besuch ungelegen, so sollten Sie schriftlich einen Gegenvorschlag machen, indem Sie zwei bis drei Ausweichtermine anbieten, die innerhalb der nächsten Tage liegen.

Ich würde so vorgehen:

Teile dem Vermieter SCHRIFTLICH mit, dass der Termin so nicht einzuhalten ist. Schlage ihm 2 Ausweichtermine etwa 3 Tage später vor...zu denen du dann auch anwesend bist.

Dann krempele die Ärmel hoch!

  • Die Wäschesäcke bringe als erstes in den nächsten Altkleidercontainer!
  • Noch brauchbare Möbel in der Rumpelkammer? Diakonie/Caritas anrufen, die utnmerhalten oft ein Möbellager (Gebrauchtmöbelkaufhaus) und holen solche Teile kostenlos ab, um sie aufzubereiten udn weiter zu verkaufen.
  • Spielzeug grob durchsortieren. Was kaputt ist, ab in den Müll damit! Was brauchbar ist, aber nicht mehr verwendet wird...auch hier ist die Caritas ein dankbarer Abnehmer. Debn rest in 1-2 Umzugskartons verpacken (kann mman im Baumarkt kaufen), den ordentlich bescriften und verschlossen stapeln.

Und schon sieht die Rumpelkammer nicht mehr so rumpelig aus! Ausfegen, Spinnweben entfernen, Fußboden so reinigen, dass er gepflegt ausschaut...fertig. All das ist an einem Tag zu schaffen, wenn man systematisch vorgeht.

Was die Renovierung angeht:

Hier mal utnerscheiden zwischen Schäden udn Schönheitsreparaturen!

Die "Löcher in den Türen" sind Schäden an der Mietsache, die dem Vermieter gemeldet gehören. Die muss er beheben...insbesondere, wenn die schon bei Einzug vorhanden waren!

Wände streichen ist Mietersache. Da solltest du in absehbarer Zeit mal einige Eimer Wandfarbe besorgen udn Wand für Wand ausweißeln!

Ansonsten ordentlich aufräumen, Fenster blitzeblank putzen (invlclusive Fensterbrettern und Rahmen innen und außen), Fußböden reingien, ALLE Spinnweben entfernen (Zimmerdecke in den Ecken und an/hinter Heizkörpern). Wäsche in den Wäschesammler, Küche sollte aufgeräumt ausschauen... auch hier systematisch vorgehen.

In 1 Woche sollte das alles machbar sein!

Dann kann der Vermieter ruhig anrücken mir seinem Gutachter. Du hast nix zu verbergen und er DASRF zur Prüfung seines Eigentums mit SCHRIFTLICHER Voeranmeldung in die Bude rein.

DU hast eine schriftliche Liste mit allen Schäden and er Mietsache parat...von Löcher in Türen über Schäden am Fußbodenbelag bis hin zu maroden Steckdosen... natürlich hast du die Liste doppelt und ordenltich am PC getippt.

Die drück ihm in die Hand, lass dir auf der Kopie den Empfang (mit Datum) per Unterschrift quittieren.

Nicht weiter drauf eingehen ind em Moment.

Aber wenn der Gutachter weg ist, setz dich am nächsten tag hin und schreibe einen Brief, in dem du ihn aufforderst, all die gelisteten Schäden zu beseitigen. (Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB) Setze ihm eine Frist von 3 Wochen mit genauem Enddatum dafür.

Und was einen Verkauf der Bude angeht (wegen des Gutachtens): Kauf bricht nicht miete, da ändert sich für dich erst mal nix.

imager761  12.11.2014, 06:36

Besuch rechtzeitig, persönlich und schriftlich mit Angabe des Zwecks bei Ihnen anzumelden.

Für den behauptet persönliche vorzunehmenden Terminvorschlag einer Besichtung n. § 809 BGB, zudem mit Schriftformerfordernis, mangelt es einer Rechtsgrundlage :-O

Und was einen Verkauf der Bude angeht (wegen des Gutachtens): Kauf bricht nicht miete, da ändert sich für dich erst mal nix.

Betonung liegt wohl auf "erst mal": Eigenbedarfskündigung des Erwerbers bricht Miete mit ordentlicher Kündigung sehr wohl, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB :-)

Für die Renovierung bist du natürlich zuständig. Es ist durchaus möglich und wäre berechtigt, dass er dich auf deine Pflichten hinweist. Schäden an der Mietsache wie z. B. Löcher in den Türen sind allerdings Sache des Vermieters. Wände streichen ist Mietersache.

Wie kann es sein, dass in der Wohnung seit 20 Jahren nicht renoviert wurde? Bzw. woher kannst du das wissen, wenn du erst seit 8 Jahren dort wohnst? Habt ihr selbst bei eurem Einzug nicht neu gestrichen oder tapeziert?

Wegen der Rumpelkammer brauchst du dir keine Sorgen machen. Möglich dass der meckert, aber ein Kündigungsgrund ist das noch lange nicht. Wie viele Leute würden sonst auf der Straße stehen...?! Sollte dir das trotzdem unangenehm sein, ruf deinen Vermieter an, sage ihm dass du nach einem Blick in deinen Terminkalender festgestellt hast, dass du an diesem Tag keine Zeit hast (oder auf der Arbeit nicht frei bekommst, falls du arbeiten gehst), ihm aber 2-3 Ersatztermine vorschlagen kannst. Ach ja, nur für den Fall: ohne dein Wissen und deine ausdrückliche Zustimmung darf dein Vermieter deine Wohnung nicht betreten, das wäre Hausfriedensbruch.

Keine Sorge, in Schränke, auch Rumpelkammern wird er nicht reinsehen, das darf er nämlich nicht.

Offenbar steht ein Verkauf an, und da interessieren ihn nur Maße, Flächenaufteilung, Fenster usw.

Das er dich bei dieser Gelegenheit auf eine fällige Renovierung hinweist oder auf die Löcher guckt, mag schon sein, aber kündigen wird es deswegen garantiert nicht, dass darf er nämlich auch nicht.

G imager761.

DarthMario72  12.11.2014, 11:44
Keine Sorge, in Schränke, auch Rumpelkammern wird er nicht reinsehen

Und das weißt du, weil...?

du hast seit 8 jahren nicht mehr renoviert? dafür bist du selbst zuständig. schäden wie löchern in den türen, musst du dem vermieter bei auszug bezahlen. räum deine wohnung auf als würdest du besuch bekommen, mach sauber, putz die fenster und versuch die rumpelkammer so gut wie möglich aufzuräumen. wofür will er denn ein gutachten machen?

wegen einer rumpelkammer wird keiner gekündigt. du wirst ja keine wohnung wie ein messi haben.

nicole1604 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 06:01

also ich bin vor 8 jahren eingezogen da war die wohnung schon an einigen stellen beschädigt es is vom.vermieter nie was gemacht worden.. sauber is es nur diese blödekammer eben :-/wie gesagter hat seit ich hir wohne noch nie was gemacht bis vor 2 wochen hab ich neue dachfenster bekommen überall

TanjaJanina  12.11.2014, 06:08
@nicole1604

Sorry, ich will dir nicht zu Nahe treten aber ich hätte schon längst ausgemistet und die Löcher in den Türen zugemacht. Würde in so einer Wohnung mich nicht wohlfühlen und man kann die Löcher in einer Türe ausbessern.