Mein Vater lebt ihm Ausland und wird kein Geld für mein Studium bezahlen, das Bafög amt will aber seine Unterlagen?

1 Antwort

Von Experte Kristall08 bestätigt

Hallo,

da würde ich dir das Einreichen von Formblatt 8 empfehlen. Dein Vater gibt keine Auskunft und sagt deutlich, dass er eh nicht zahlen würde. Eindeutig ein Fall für Formblatt 8. Eltern sind aber verpflichtet Angaben zu machen und können mit Bußgeldern oder Strafen dazu gezwungen werden. Alles aber nicht dein Problem, du beantragst Vorausleistungen mit Formblatt 8 für deinen Vater, legst die "Erklärung" deines Vaters dazu.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Dein Vater entscheidet nicht, dass er nicht verpflichtet wäre zu zahlen. Er IST unterhaltspflichtig. Ob er genug Einkommen hat oder nicht entscheidet das Amt anhand seiner Auskünfte, zu denen er verpflichtet ist.

Die Frau deines Vaters hat mir dir nichts zu tun, ist dir gegenüber nicht unterhaltpflichtig. Sie muss keine Angaben machen und schon gar nicht für dich zahlen.

ThatGuy762 
Beitragsersteller
 22.11.2020, 13:50

Danke, für die Auskunft. Das Formblatt 8 hab ich auch schon eingereicht. Du sagst das mein Vater dazu verpflichtet ist. Er ist aber kein deutscher Staatsbürger. Wie sieht da die rechts lage aus? Und was passiert wenn er sich nicht zurück meldet?

Fortuna1234  22.11.2020, 16:05
@ThatGuy762

Es ist völlig egal, welche Staatsangehörigkeit er hat, wo er lebt, wie euer Kontakt ist - er ist dein Vater und damit dir zum Unterhalt verpflichtet. Und auch zur Auskunft seiner Einkommensverhältnisse, wenn du einen Bafögantrag einreichst.

Für diese Fälle hat der Gesetzgeber das   Vorausleistungsverfahren nach BAföG   § 36 und   37 geschaffen. Das Prinzip ist simpel:  du stellst einen Antrag, dass dir das BAföG-Amt den Förderbetrag ohne Anrechnung des Einkommens deiner Eltern auszahlt, dir also Geld vorschießt („vorausleistet“), das eigentlich deine Eltern zahlen müssten, oder bei dem nicht abschließend festgestellt werden kann, ob, und wenn ja, in welcher Höhe sie es zahlen müssen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Auskunftspflicht:

Gesetzliche Auskunftspflicht
Die Eltern trifft eine gesetzliche Auskunftspflicht zur Einkommensanrechnung (§ 47 BAföG).
Sie sind verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise über ihr Arbeitseinkommen und sonstige Bezüge auf Verlangen dem BAföG-Amt vorzulegen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Auskunftspflicht können Fristen gesetzt werden.

https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-vorausleistungen.html