Mein Vater heiratet wieder - was ändert das für mich? (Fragen bei Unfall, Erbe,..)
Ich bin Anfang 20 und lebe nicht mehr zur Hause. Mein Vater heiratet wieder was mich wirklich freut :) Nur habe ich doch noch ein paar Fragen... Auch wenn ich volljährig bin, wird dann seine neue Frau meine Stiefmutter (rein rechtlich gesehen)? Sie hat noch ein Kind, das wird dann wohl meine Stiefschwester.
Wenn mein Vater nun einen Unfall hat und es um lebenswichtige Entscheidungen geht, habe ich dann Mitspracherecht oder nur noch die neue Frau (wobei ich hoffe, sie würde mich miteinbeziehen - so oder so)?
Und wie verändert sich die Lage im Erbfall? Ich nehme an, seine Frau wird sicher auch Erbin, aber wie sieht es mit der Tochter der Frau aus (er ist NICHT der Vater) - ist sie mir erbrechtlich gleichgestellt?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Hallo, eine rechtliche Beziehung zwischen deiner Stiefmutter und dir besteht nur insoweit, als dass ihr mit der Heirat verschwägert seid. Gleiches gilt für ihre Tochter im Bezug auf deinen Vater. Ein Mitspracherecht bei Angelegenheiten, die deinen Vater angehen, hast du, wenn das Gesetz dieses Angehörigen einräumt. Erbrechtlich betrachtet ist sie seine Ehefrau und hat damit ein gesetzliches Erbrecht. Ihre Tochter ist kein Abkömmling deines Vaters und damit keine gesetzliche Erbin. Sie kann aber natürlich testamentarisch bedacht werden. Außerdem kann ihr Vermögen deines Vaters über Umwege zufallen, wenn dein Vater vor seiner Ehefrau stirbt und die Ehefrau das ehemalige (Teil-)Vermögen deines Vaters an sie weitervererbt.
Hey dein Vater heiratet und liegt nicht im sterben. Ein Pflichtteil steht dir immer zu, deir Tochter der Frau nicht, wenn er sie nicht adoptiert. Im Fall das dein Vater nicht selber entscheiden kann, ist z3urst die Ehefrau zuständig, man Kann aber auch per Vorsorgevollmacht dieses an andere Leute übertragen bzw eine Patientenverfügung erstellen. Letzteres kann man im Internet vertiefen.