Heirat im Islam ohne Einverständnis des Vaters?
Salam,
damit eine Ehe aus islamischer Sicht gültig ist braucht die Frau (wenn es die erste Ehe ist) ja soweit ich weiß die Zustimmung des Vormundes (Wali). Dies ist meist der Vater.
Was ist aber, wenn der Vater zwar Muslim ist, er aber nicht will dass die Tochter heiratet. Er gegen eine Heirat ist, unabhängig vom Alter oder Ehepartner etc. Einfach nicht will dass seine Tochter heiratet, aus welchen Gründen auch immer.
Wie sollte man in so einer Situation handeln (also die Frau) ? Ohne die Einverständnis des Wali's heiraten geht ja nicht - > wäre ungültig im Islam.
Habt ihr ein paar Ratschläge? Bitte mit Beweisen.
Danke im Vorraus
7 Antworten
Wenn dein Vatere keine nachvollziehbaren Gründe aufweißen kann, also das nicht islamisch begründen kann, ist seine meinung ungültig. Du müsstest noch sagen,dass du keine anderen heiraten würdest, außer ihn und du genau mit diesen Mann heiraten möchtest. Du solltets aber trotzdem höflich sein und ihn d immer wieder versuchen zuerklären. wenn das nicht klappt, solltest du einen imam aufsuchen und ihn um hilfe bitten. Meistens klärt sich das dann ( diese erfahrung habe ich gemacht). Es ist im Islam allg. gültig, auch wenns die eigenen eltern sind, dass man immer islamisch handeln sollte, auch wenn die eigenen eltern von einem etwas nicht-islamisches verlangen. ich suche dir dies bezüglich jetzt beweise =)
das ist etwas komplizierter. ich müsste erst mal wissen, a) warum erlaubt das dein vater nicht ? b) wie alt bist du ? c) ist dein vater ein praktizierender muslim ? d) kennt er sich mit seiner religion aus ? e) bist du finanziel abhängig von deiner familie ? usw....es ist im endeffekt wichtig, welche gründe dein vater hat, dir die heirat nicht zu erlauben. Und meistens gibt es eben gründe, warum die väter oder die familie es nicht möchte. Aber stellt sich herraus,dass es kein islamisches grund gibt, so müsstest du dich darum kümmern ihn aufzuklären und ihm klar machen, nicht gegen allahs gebote zuhandeln, denn das ist seeehhrr sündhaft für ihn. Am tag des jüngsten gerichts wird darüber gerichtet werden. es gibt fatwas diesbezüglich.
In islamischen Ländern darf das Mädchen ab 15 entscheiden, bei uns mit 18. Sie kann ohne Einverständnis des Vaters heiraten.
salamu alaikum liebe geschwister, ich bin.gerade in der situation die ihr hier oben geschrieben habt, mein vater will mir seinen segen.niht geben allahu a3lam warum! ich hab mit ihm gesprochen meine onkels mein opa aber alles hat nichts genützt, ich habe ihm gesagt das ich ihn heiraten will und nicht jemand anderen. mein vater ist soo sturr und sagt mir wenn ich ihn heirate dann verliere ich meine eltern, sie werden nicht auf auf meine hochzeit kommen, mein vater hat mir auch gesagt das er immer gegn uns kämpfen wird solang er lebt er wird uns das leben zur hölle machen. mittlerweile weiß ich nicht mehr was ich machen soll das geht seit 4 jahren so. kann ich meinen opa(mütterlicherseits) als wali nehmen, mein anderer opa ist verstorben und der bruder von.meinem vater lebt in.marokko.
und noch was meine eltern.ist das gleiche passiert wo die heiraten.wollen, mein opa wollte nicht das mein mutter ihren jetzigen mann heiratete, mein opa hat am ende ja gesagt weil meine mutter ihn unbedingt heiraten.wollte.
liebe geschwister, wenn jemand von euch ein guten rat hat bitte schreibt mir dann inshaallah. bitte aber mit dallil. jazaka allahu kheiran
Aleikum Salam, liebe Schwester..
Ich habe eine ähnliche Situation, mein Vater will nicht, dass ich den Mann heirate, den ich will, aufgrund seiner Nationalität..
Alle außer ihm befürworten diese Ehe und ich weiß auch nicht, was ich tun soll, außer dua zu machen.
Mein Großvater würde als Wali für ihn einspringen, wenn sie kommen würden um um meine Hand anzuhalten, aber ich will meinen Vater nicht verlieren..
Nun ist es bei dir ja 2 1/2 Jahre her, wie geht es dir jetzt, wie sieht es aus?
Konntest du ihn heiraten?
Das Beharren der Eltern darauf, dass ihre Töchter Männer heiraten, ist eine ernste Missetat und ein Verrat an dem Vertrauen, was Allah ihnen gegeben hat. Die schlechten Konsequezen, die daraus entstehen, Frauen von der Möglichkeit zu heiraten abzuhalten, sind nur Allah bekannt.
Wenn du nach dem Gesetz Allah's und seins Gesandten heiratest, spielt es keine Rolle.
Eigentlich wollte ich auf diese Frage gar nicht antworten, bin aber dann durch den Wortgebrauch "Wali" stutzig geworden. Das Wort Wali hat auch noch einen Zusatz, sprich Wali mudschbir. Hierbei ist es wichtig, dass man genau abwägt welcher islamischer Kultur Du entstammst, und ob Du schon volljährig bist. Weiterhin muss man klären nach welcher Rechtsschule Deine Familie den Islam praktiziert. Eine einfache pauschale Beantwortung mit Einseitigen sunnitischen Rechtsauffassungen ist hier nicht möglich, da man Dich gegebenenfalls mit dem Rat eher beschwert. Um Dir die von mir angeschnittene Problematik besser verständlich zu machen, habe ich Dir den Text aus Wikipedia kopiert:
Der Wali mudschbir, auch Wali mujbir (arabisch ولي مجبر, DMG walī muǧbir, von wali ‚Vormund‘ und adschbara ‚zwingen‘), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund (wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim bestimmen kann.
Jungfräulich bedeutet in der Praxis, dass die Frau zu ihrer ersten Ehe gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen werden kann, jedoch nicht zu weiteren Ehen. Der gewöhnliche Heiratsvormund kann zwar auch Schweigen, Lachen oder Weinen als Zustimmung zur Heirat werten, aber gegen den ausgesprochenen Willen der Braut darf er sie nicht verheiraten.
Nach hanafitischem Recht kann jeder Heiratsvormund eine minderjährige Braut zur ersten Ehe zwingen, die Braut hat jedoch das Recht, sich bei Erreichen ihrer Volljährigkeit wieder scheiden zu lassen.
Im Iran war die Gesetzeslage von 1958 bis 1998 so, dass das Verheiraten einer Braut ohne ihre Einwilligung als Sklaverei angesehen wurde und strafbar war. Seit 1998 ist ein solches Tun im Iran wieder legal.
In Malaysia ist die Zwangsverheiratung durch einen Wali mudschbir in mehreren Bundesstaaten legal[1], etwa im Staat Kelantan.
In Saudi-Arabien, wo die Scharia in vollem Umfange gültig ist, wird die Verheiratung durch den wali mudschbir nach hanbalitischem und schafiitischem Recht angewandt.
"Der Wali mudschbir, auch Wali mujbir (arabisch ولي مجبر, DMG walī muǧbir, von wali ‚Vormund‘ und adschbara ‚zwingen‘), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund (wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim bestimmen kann"
Zwangsheirat ist im Islam verboten, wie ich es dir durch den Kuran und der Sunna beweisen werde.
1.Buraida ﺭ.ﻉ sagte, dass eine junge Frau zum Propheten ع.ص.م kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn seines Bruders, um sein Ansehen unter den Leuten zu erhöhen.“ Der Prophet ع.ص.م machte darauf die Gültigkeit der Ehe von ihrer Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die junge Frau: „Ich akzeptiere und befürworte die Entscheidung meines Vaters, doch ich wollte den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser Sache keinen Zwang ausüben können.
2.Abdullah ibn Buraida berichtet, dass Aisha sagte, dass eine junge Frau zu ihr kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit meinem Cousin, um sein Ansehen zu steigern und ich möchte dem nicht zustimmen.“ Aisha sagte: „Setze dich und warte, bis der Prophet ع.ص.م, kommt.“ Der Prophet ع.ص.م kam und Aisha berichtete ihm von der Situation. Daraufhin lies Muhammed ع.ص.م ihren Vater einladen und erklärte ihm, dass die Entscheidung in der Hand seiner Tochter läge. [..] usw. (Sunan al-Nisaa’l, Kitaab al-Nikaah)
3.Hansâ Bint Hidâm Al-Ansâriyya berichtet, dass sie als verwitwete Frau von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs ع.ص.م, und er machte ihre Ehe rückgängig. (Auszüge aus Sahih Al-Buchari, Hadith Nr. 5138)
4."Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten."
„[..] Sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich (Muhammed ع.ص.م) zum Richter über all das machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen.“ (Sura 4 Vers 65)
Wir sind eindeutig gegen die Zwangsehe. Der Prophet selbst hat eine solche Ehe annulliert. Wir meinen, durch Zwang kann man ein solches Verhältnis nicht begründen. Wenn die Traditionen dazu führen, so ist das nicht gutzuheißen.“ (faz.net, 12.04.2009)
Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ob die Jungfrauen, die ihre Familie verheiraten wollen, dies selbst zulassen darf, oder nicht. Der Gesandte Allahs sagte zu ihr: (Ja! Sie muss es selbst zulassen.) `A´ischa sagte: (Ich sagte ihm dann, dass die Jungfrau doch schamhaft ist.) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte dann: (Das ist ihre Einwilligung, dass sie schweigt!) [Sahih Muslim Nr. 2544 (im arabischen)]
Ja da sieht man dann wieder den Unterschied zwischen Praxis und Theorie
Du kannst das nicht pauschahlisieren !! In der Theorie wird ja auch nicht gesagt, mißtbraucht die Kinder in den Kirchen und trotzdem wird es gemacht !! Wikipedia labbert in dem Fall nur Schei*e !! Das mit der Hanafitischen Rechtschule stimmt nicht.
@Aleyna27 - entschuldige bitte ich dachte wir bereden hier die Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten zu der freien Entscheidung einer Eheschliessung seitens der moslemischen Frau. Da die Fragestellerin für meine Begriffe nicht genau den kulturellen Hintergrund geschildert hat, habe ich natürlich pauschaliert, was in einem solchen Fall legitim ist. Das hierbei zusätzlich der Aspekt des Kindesmissbrauchs eine Rolle spielt ist mir entgangen, ich werde aber mal sofort nach Quellen für den moslemischen Raum suchen. Eventuell findet sich da was mit Kindern unter 16 Jahren.
kannst du machen ;) ich bin ja hier und wie du ja wieß, jederzeit zum kontern bereit ;)
was ist wenn der Vater trotzdem nicht einwilligt auch wenn man mit einem Imam gesprochen hat..? Kann man dann auch ohne seine Einverständis heiraten?
Liebe Grüße