Mein Mieter zahlt seine letzte Miete nicht. Kann ich ihn anzeigen? Wo u. was bringe ich zur Anzeige?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit einer erfolgreichen Urkundenklage kannst du beim Arbeitgeber in den Lohn des Schuldners pfänden. Eine Anzeige wegen Betruges wird nicht verfolgt, es wird auf den zivilrechtlichen Klageweg durch den Staatsanwalt verwiesen. Die Adresse des Mietschuldners kannst du beim Einwohnermeldeamt gegen Gebühr erfahren.

Wenn du die Adresse des Schuldners kennst, kannst du ihn zur Rückgabe der Mietsache unter kurzer Fristsetzung auffordern und mit den Verweis auf Schadensersatzforderung wegen Verzögerung der Neuvermietung seinen Übergabewillen etwas beflügeln.(Bezeugter Briefeinwurf). Die Kaution solltest du bis zu 6 Monate nach MV-Ende dem Schuldner gegenüber abrechnen und ev. einen Teil für die NK-Abrechnung einbehalten. Ich vermute aber, dass die Kaution deine Ansprüche nicht decken wird.

Baldor01 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 15:31

Danke für die qualifizierte Antwort!

Die einzig in Frage kommende Straftat wäre hier Betrug. Damit wirds aber leider auch nix. Denn dafür hätte der Mieter schon zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages vorhaben müssen, so ein Ding abzuziehen. Und man müßte es ihm auch beweisen können.

Selbst wenn er sich strafbar gemacht hätte, würde Dir das nicht Dein Geld bringen. Denn in einem Strafverfahren wird der Täter vom Staat für eine Straftat

bestraft

, die er begangen hat. Der Staat kümmert sich aber nicht darum zu ermitteln, wer wem dadurch wieviel Geld schuldet. Dazu muß der Geschädigte den Schädiger auf Zahlung zivilrechtlich verklagen.

Eigentlich ist in solchen Fällen eine Strafanzeige sogar ein Eigentor: Meist ist eine Geldstrafe zu erwarten. Zahlt der Täter diese nicht, wird er inhaftiert. Der Täter hat also weniger Geld zum Bezahlen seiner Schulden und wenn man Pech hat, verliert er auch noch seinen Job, weil er ins Gefängnis geht. Und dann is GAR kein Geld mehr für die Schulden übrig.

Baldor01 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 20:03

Danke für deinen Rat

Jetzt schaltet sich sein Arbeitgeber ein und fordert mich auf seinem Mitarbeiter nicht mehr zu drohen. Außerdem sollte ich die gezahlte Kaution zurückgeben und könnte dann ja das fehlende Geld abziehen.
Der Arbeitgeber soll mal den Ball flach halten, er ist nicht Vertragspartner.
Ob er sich bei der Stadt abgemeldet hat weis ich nicht, auch seine neue Adresse habe ich nicht.

Man kann bei der EWA die Adresse herausfinden.

Ja manches so einfach dahin gesagte ist nicht erfreulich. Die Kaution darf - soweit ich weis - nicht für Mietrückstände genommen werden. Nur für Wohnungsrenovierung und vielleicht für Nebenkosten.

Der Vermieter schon, nur der Mieter darf sie nicht abwohnen.


Adresse herausfinden, Mahnbescheid erstellen lassen un d eventuell Lohnpfändung, das ist der Weg den man gehen sollte, es sei denn die Kaution reicht aus für alle Forderungen.

Baldor01 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 15:32

Danke für deine Info!

Außerdem sollte ich die gezahlte Kaution zurückgeben und könnte dann ja das fehlende Geld abziehen.

Das ist doch eine gute Idee. Eine Straftat kann ich da jedenfalls nicht erkennen.

Gerhart  10.12.2013, 12:41

"Kaution abwohnen" schwächt die Position des Vermieters, dem muss nicht zugestimmt werden - also keine "gute" Idee.

jurafragen  10.12.2013, 14:11
@Gerhart

Die Alternative wäre, Klage auf Zahlung der offenen Miete zu erheben. Kostet Geld und Nerven und ist auch keine so gute Idee, wenn beim Beklagten nichts zu holen ist.

Zunächst mal Mails sind bei so wichtigen Sachen die schlechteste aller Kommunitaionsarten.

Jetzt schaltet sich sein Arbeitgeber ein und fordert mich auf seinem Mitarbeiter nicht mehr zu drohen.

Und woher weißt Du das es wirklich der AG ist? Die machen so etwas nicht.

auch seine neue Adresse habe ich nicht.

Das EWA gibt gegen Kostenerstattung und Angabe eines wichtigen Grundes Auskunft.

Nun Schriftliche Mahnung und letzte Zahlungsaufforderung habe ich meinem Ex-Mieter per Mail zugeschickt,

Mails - wie willst Du nachweisen das er sie bekommen hat?

Kann ich ihn Anzeigen?

Nein. Denn Miete nicht zahlen ist keine Straftat.

Dir bleibt nur der Klage weg. Ist das eine MM wert?

Freue mich schon auf eure Antworten

Ich glaube die werden Dich nicht erfreuen.

Du kannst natürlich alle Forderungen mit der Kaution verrechnen.

Baldor01 
Beitragsersteller
 08.12.2013, 20:02

Zunächst mal Mails sind bei so wichtigen Sachen die schlechteste aller Kommunitaionsarten.

Sehe ich auch so aber meinen mehrfachen Aufforderungen zu persönlichen Gesprächen ist er nicht Nachgekommen

Und woher weißt Du das es wirklich der AG ist? Die machen so etwas nicht.

Hat er selber bestätigt. Finde das Verhalten des AG ebenfalls sehr fragwürdig!

Das EWA gibt gegen Kostenerstattung und Angabe eines wichtigen Grundes Auskunft.

Ich halte viel von Hol- und Bringschuld. In diesem Fall ist es eine Bringschuld meines EX-Mieters

Mails - wie willst Du nachweisen das er sie bekommen hat?

Durch den Brief seines AG und seiner mir vorliegender SMS von ihm, die darauf Bezug nehmen.

Dir bleibt nur der Klage weg. Ist das eine MM wert?

Der Wert einer Sache ist immer relativ zu sehen. Für den einen sind Millionen "Peanuts" für den anderen 50.-€ ein Vermögen. Soll man Unrecht als normal ansehen und stillhalten wenn mann über den Tisch gezogen wird?

Ich glaube die werden Dich nicht erfreuen.

Du kannst natürlich alle Forderungen mit der Kaution verrechnen.

Ja manches so einfach dahin gesagte ist nicht erfreulich. Die Kaution darf - soweit ich weis - nicht für Mietrückstände genommen werden. Nur für Wohnungsrenovierung und vielleicht für Nebenkosten.

jurafragen  08.12.2013, 20:10
@Baldor01

Die Kaution darf - soweit ich weis - nicht für Mietrückstände genommen werden. Nur für Wohnungsrenovierung und vielleicht für Nebenkosten.

Das wird auch durch Wiederholung nicht richtiger.

Was bringt es, jetzt die Miete einzuklagen und nach Abrechnung der Nebenkosten - faktisch - wieder zurückzuzahlen?

anitari  08.12.2013, 20:53
@Baldor01

Nur für Wohnungsrenovierung und vielleicht für Nebenkosten.

Für alle Ansprüche des Vermieters.

Dazu gehören auch Mietrückstände.

jurafragen  08.12.2013, 19:50

Das EWA gibt gegen Kostenerstattung und Angabe eines wichtigen Grundes Auskunft.

Gegen Gebührenzahlung und ohne Nennung eines Grundes.