Angeblich Miete nicht gezahlt

11 Antworten

3 Monatsmieten nicht gezahlt, ist ein Grund zur fristlosen Kündigung. Allerdings solltest Du versuchen mit dem Vermieter zu sprechen und schauen, was bei Deiner Überweisung falsch gelaufen ist. Vielleicht lässt sich ja alles klären. Allerdings kann der Vermieter zwar die sofortige Räumung fordern. Aber er müsste die gerichtlich erwirken.


Thamie2805 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 14:06

Ich habe Heute versucht Ihn Telefonisch zu erreichen aber ohne Erfolg.....In dem Schreiben war auch eine Original Unterschriebene Vollmacht von meinem Vermieter.

KaeteK  12.04.2015, 14:10
@Thamie2805

Dann wende dich an den Vermieterschutzbund  - Kannst uns ja bitte mal Bescheid sagen, wie die Sache ausgegangen ist. Wenn alles korrekt ist, hast du nichts zu befürchten. lg

Thamie2805 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 14:16
@Thamie2805

Ich werde euch über den Stand der Dinge auf den laufenden halten! Vielen dank ann alle die so schnell geantwortet haben! Ich weiss das ich bei der Überweisung keinen Fehler gemacht die Daten stimmen überein aber verrückt macht man sich trotzdem :-(

KaeteK  12.04.2015, 14:20
@Thamie2805

Kann ich gut verstehen,weil man eigentlich erwartet, dass sich der Vermieter meldet, bevor man eine Kündigung bekommt - wo er eh nebenan wohnt. Menschen sind oft sehr merkwürdig...Geh ein bisschen raus und genieße den Frühling, dann gehts dir gleich wieder besser. lg

Thamie2805 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 14:29
@KaeteK

Ja nachdem Ihr mir doch recht gut die Sorgen genommen habt werde ich das jetzt auch tun, aber hoffe sehr das sich das alles schnell klärt:-) Danke:-)

Gerhart  12.04.2015, 17:58
@KaeteK

Der Vermieter muss sich nicht melden. Das soll man in diesem Fall nicht erwarten.

Thamie2805 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 06:04
@KaeteK

Guten morgen,

also es hat sich geklärt, es kam vom Vermieterschutzbund nur ein Entschuldigungsschreiben es sei ein Missverständnis gewesen!

:-D

Schick die Kontoauszüge in Kopie an den Ansprechpartner des Vermieterschutzvereins - als Einschreiben.mit Rückschein.

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

So kann nicht behauptet werden, Du hättest Dich nicht gemeldet.

Du solltest Dich evt. auch an den Mieterschutzverein wenden - da sitzt auch ein Anwalt.

Eine Kündigung heißt nicht, dass man Dich von heute auf morgen auf die Straße setzen kann. Dafür bedarf es einer Räumingsklage und die vor Gericht durchzukriegen (dauert einige Monate) würde voraussetzen, dass die Kündigung rechtskräftig ist.

Schicke sowohl dem Vermieter wie auch dem Vermieterschutzbund per Einschreiben mit Rückschein eine Kopie Deiner Kontoauszüge zu (alles andere Kontobewegungen auf den Kopien am besten schwärzen). Sollte der Rückschein bei Dir ankommen, bevor Du eine Reaktion erhalten hast, solltest Du Dich telefonisch melden um die Sache zu klären.

Sollte das auch keine Früchte tragen: ab zum Anwalt! 

Thamie2805 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 14:14

Ginge es auch das ich die Dokumente Persönlich mit Zeugen (Vater) bei meinem Vermieter einwerfe? Er Wohnt so zu sagen gerade um die Ecke?

KaeteK  12.04.2015, 14:17
@Thamie2805

Das kannst du schon machen - aber wichtig ist, dass der Vermieterschutzbund die Unterlagen zu Gesicht bekommt, denn der wurde ja vom Vermieter beauftragt. lg

Thamie2805 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 14:21
@KaeteK

Werde ich morgen früh als erstes zur Post bringen und auch Anrufen Doppelt gemoppelt hält besser!

das klärt sich mit einem telefonat.

missverständnisse können schnell entstehen, aber nix beunruhigendes.

die kündigung ist natürlich unwirksam.

Ich würde mich erst mal mit dem Vermieterschutzbund in Verbindung setzen, vielleicht die Post gar nicht echt. Habe in letzter Zeit - zwar nicht von diesem Verein - auch vier Mahnungen erhalten wie z.B. ADAC, die auch alle per Dauerauftrag bezahlt werden. Wenn der Bund nichts weiß, dann nehme Kontakt mit deinem Vermieter auf. Mir kommt das Ganze nicht ganz geheuer vor.

bwhoch2  13.04.2015, 09:23

Forsche mal nach, ob das Schreiben überhaupt echt ist. Fang damit beim Vermieter an.