Mein Ex hat bei einem Versandhaus auf meinen Namen bestellt..was tun?
Hallo ihr lieben,
Ich habe eine Problem.
Vor über zwei Jahren habe ich noch mit meinem Exfreund in einer Wohnung gewohnt. Eines Tages kam ich nach Hause und er hatte plötzlich eine neue Playstation und Spiele dazu. Als ich ihn fragte wie er dazu kommt ( er hatte selbst nie Geld, weil er auch in einer Ausbildung war), meinte er die sich auf Raten bestellt zu haben. Ich dachte mir nichts weiter dabei. Ein Jahr später trennten wir uns. Als er auszog erhielt ich plötzlich einen Brief von einem Inkassounternehmen über eine Summe von ca 400€ und war geschockt.
Er hatte die Playstation bei Otto über meinen Account bestellt, also auf meinen Namen. An die zugangsdaten kam er leicht ran, weil ich früher immer die selben hatte ( Facebook, Email, USW.) wie dumm von mir.
Ein paar Tage später ging ich in den Keller der Wohnung und fand SÄCKEWEISE Briefe von ihm, unter anderem auch Briefe von Otto welche an mich adressiert waren. ALLE ungeöffnet. Der Mann ist wahnsinnig verschuldet, was mir nie aufgefallen ist....
Ich selber war viel arbeiten (Ausbildung + Nebenjob), meist 70 h die Woche. Demzufolge war ich nicht oft Zuhause.
Ich habe mich an das Inkassounternehmen gewandt und einige Schreiben angesetzt.
Eine Schilderung der Situation, ein Schuldanerkenntnis von meinem Ex ( er gibt zu das er auf meinen Namen ohne mein Wissen bestellt hat), eine Ratenzahlungsvereinbarung von meinem Ex.
Dann war ein Jahr ruhe....
Jetzt kam ein gerichtlicher Mahnbescheid über eine Summe von 760€ !!! Er hat wieder keine Rate bezahlt....!
Diesmal bin ich in Widerspruch gegangen und habe erneut ein schreiben angesetzt in dem drin steht, das ICH die Leistung von Otto nie erhalten habe, mein Ex auf meinen Namen ohne mein Wissen bestellt hat, er die volle Schuld trägt und diese auch einsieht, seine neue Adresse und die Bitte meinen schufaeintrag zu löschen..
Ich hoffe das reicht diesmal aus....oder habt ihr einen besseren Rat an mich? Eine Strafanzeige möchte ich nicht stellen, weil das schon so lange her ist....das hätte ich wohl eher machen müssen.
Ich habe einfach nur Angst das irgendwann mal einer vor meiner Tür steht und mir was pfänden will...
4 Antworten
Hallo, im Streitfall müsste das Unternehmen beweisen, dass der Vertrag mit dir geschlossen worden ist. Allein dass die Bestellung von deinem Account aufgegeben wurde, reicht dafür nicht aus.
Pfändungen sind nur mit Titeln möglich. Das heisst, dafür müsste erst einmal der Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid durchgehen oder ein sonstiges gerichtliches Verfahren zu deinen Ungunsten abgeschlossen werden.
Da du Widerspruch gegen den MB eingelegt hast, wird der Fall, auf Antrag, nun ans Prozessgericht abgegeben. Aufgrund der Tatsache, dass dein Ex-Freund so geständig ist, würde es im anschließenden Verfahren sehr gut für dich aussehen.
Wann kam der Mahnbescheid und wann hast Du widersprochen ?
Widerspruch ging ans zuständige Mahngericht ?
Bestehen Deinerseits noch andere Schulden (welche auf deinen namen laufen)
Pfänden geht nur mit Titel
Nachdem Du vollumfänglich beim zuständigen Mahngericht widersprochen hast müsste die gegenseite die Klagebegründung auf den Tisch legen
die Bitte meinen schufaeintrag zu löschen
Das hat mit Bitten nichts zu tun. Dieser Eintrag gegen dich erfolgte rechtswidrig. Entfernung binnen 1 Woche fordern ansonsten klage bitte auf Schadenersetz (§ 824 BGB).
Wichtig war, dem MB fristwahrend zu widersprechen.
Nun bleibt dem Gläubiger nur das streitige Verfahren. Gegen dich sollte er keins anstreben, da ein Vertrag mit dir persönlich sehr schwer darzulegen wäre. Auch ist dein Ex geständig...
Also der Widerspruch war fristgerecht, ich habe keine anderen Schulden und dachte auch immer das mir sowas auch nie passieren wird. Das man sich in einem Menschen so täuschen kann...aber vielen Dank für eure schnellen Antworten. Jetzt bin ich erstmal etwas beruhigt.