Mein Chef spioniert mich mit der Kamera aus, zulässig?

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Ist sowas zulässig

Schlicht und einfach: Nein!

Videoüberwachung ist grundsätzlich nicht vom Gesetz gedeckt! Ob sie im
Einzelfall dennoch erlaubt ist, kommt immer auf die ganz konkreten
Umstände an.


Innerhalb des Betriebes, im nichtöffentlichen Bereich (also z.B.
kein Publikumsverkehr wie bei einer Bank oder keine Kundschaft wie im Laden/Geschäft), ist sie jedenfalls ohne konkreten Anlass oder ein besonders begründetes Interesse des Arbeitgebers und verdeckt und unangekündigt nicht erlaubt - die zwingend vorgeschriebene Mitbestimmung des Betriebsrates (sofern es einen gibt) einmal außen vor gelassen.

Eine Videoüberwachung ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn es um
die Wahrung konkreter Sicherheitsbedürfnisse (z.B. durch
Videoüberwachung des Schalterraums eine Bank zur Erleichterung der Aufklärung bei Überfallen oder des Ladenraums zur Verfolgung von wahrscheinlichen Ladendiebstählen) und um die Aufklärung von Straftaten bei konkret begründetem Tatverdacht; in allen Fällen muss die Videoüberwachung dann aber allgemein bekannt gemacht werden.

Die Erlaubnis zur Videoüberwachung bei Beschäftigten richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 32 zur "Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses".

Ohne diese Voraussetzungen stellt sie eine schwerwiegende Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar und kann zu spürbaren Schmerzensgeldansprüchen gegen den Arbeitgeber führen!

Dazu gibt es eindeutige Urteile, u.a. des Landesarbeitsgerichts Hessen (Urteil vom 25.10.2010 - Az. 7 Sa 1856/09). Darin heißt es in den Entscheidungsgründen u.a.:

Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ist eine 
Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls
erforderlich. Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts bestimmt sich nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Dabei muss die vom Arbeitgeber getroffene Maßnahme – hier das Anbringen von Videoüberwachungskameras – geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten
Freiheitsrechte angemessen sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Gesetzlich erlaubt ist eine Videoüberwachung nicht.

(Quelle:  http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=15044 )

Bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen kann der Arbeitgeber in
zivil-/arbeitsrechtlicher und in strafrechtlicher Hinsicht belangt werden!

Im Internet findest Du zahlreiche Seiten zu diesem Thema, z.B. auf der Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten:  https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Technische_Anwendungen/TechnischeAnwendungenArtikel/Videoueberwachung.html

Wesentlich für Deine Situation ist aber:

Selbst wenn der Arbeitgeber berechtigterweise in seinem Geschäft eine Videoüberwachung installiert hat, darf er die dabei ermittelten Daten/Erkenntnisse nur für die Zwecke verwenden, derentwegen die Videoüberwachung durchgeführt wird. 

Wenn die Videoüberwachung also der Prävention und Aufklärung von Ladendiebstählen dient, dann darf sie nicht zur Überwachung des Arbeitsverhaltens der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen benutzt werden!

Nati0211 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 09:24

Hallo und vielen Dank für die ausführliche Antwort. 

In dem laden in dem ich arbeite gehört einer großen Kette an. Die Kameras sind nur im Verkaufsraum aufgestellt, das ist mir sowie den Kollegen bewusst. Mein Chef hat den Monitor mit den Kameras 24Std immer eingeschaltet. Also sieht er uns immer, wenn er in sein Büro geht.

Er sagte selbst,  das er uns immer beobachtet und alles sieht.

Letztens ging es darum, das ich in der Kassenzone einen Schluck getrunken habe, was ich nicht gedurft hätte.

Mir ist das ziemlich unangenehm, das er mich auf Schritt und Tritt beobachten kann (sowie die Kollegen ) und er mir es sogar unter die Nase reibt

Familiengerd  19.06.2017, 12:32
@Nati0211

Mir ist das ziemlich unangenehm

Das ist absolut nachvollziehbar - es ist nur die Frage, was ihr überhaupt konkret dagegen tun könnt in eurer "Position".

Dass ein Chef, der gelegentlich einen Blick auf den Monitor wirft, auch zufällig mitbekommen kann, wenn ein Arbeitnehmer gegen Regeln verstößt, lässt sich nicht vermeiden (vernünftigerweise kann man auch nichts dagegen einwenden, wenn er eine solche "Entdeckung" dann auch mal thematisiert, nur darf er aus der so gewonnenen Erkenntnis eines Fehlverhaltens keine arbeitsrechtlichen Schritte ableiten).

Allerdings darf dieser "Blick auf den Monitor" nicht systematisch zur Überwachung der Arbeitnehmer ausgeweitet werden.

Selbstverständlich kann man den "Chef" darauf hinweisen, dass eine Videoüberwachung, die zur Sicherung des Verkaufsraumes vor Ladendiebstählen installiert und erlaubt ist, eben nicht zur Überwachung der Arbeitnehmer benutzt werden darf.

Gibt es für die Ladenkette einen Betriebsrat? Wenn ja, könntest ihr euch mit eurem Problem an ihn wenden, wenn es - aus welchen Gründen auch immer - nicht "opportun" oder einfach nicht möglich ist, (vernünftig) mit dem Chef darüber zu sprechen.

Im Endeffekt bleibt oft leider die Erkenntnis, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge sind ... ...

furbo  18.06.2017, 14:09

Sehr gute Antwort!

Familiengerd  18.06.2017, 14:16
@furbo

Danke für die Anerkennung!

Der Einsatz einer Kamera muss ausgewiesen werden. Zum Beispiel stehen an den eingangstüren Schilder die darauf hinweisen dass dieser Shop Video überwacht wird.

In diesem Zusammenhang darf dein Chef dich natürlich auf Fehler aufmerksam machen.

Das ist kein ausspionieren.

Ich habe eher den Eindruck dass du mit Kritik nicht umgehen kannst.

Der Einzelhandel kann nur noch über leben wenn er sich auf seine Mitarbeiter verlassen kann.

Mitarbeiter müssen deshalb ihrer fachlichen Kenntnisse gut anbringen können stets zuvorkommend agieren und vor allen präsent sein.

.

Familiengerd  18.06.2017, 14:10

In diesem Zusammenhang darf dein Chef dich natürlich auf Fehler aufmerksam machen.

Das ist "natürlich" schlicht und einfach falsch!

Wenn die Überwachung zur Prävention und Aufklärung von Ladendiebstählen erlaubt sein sollte, darf sie aber eben nicht für andere Zwecke - z.B. zur Kontrolle des Arbeitsverhaltens der Mitarbeiter - benutzt werden, auch wenn der Arbeitgeber dadurch entsprechende Erkenntnisse erlangt!

Das ist kein ausspionieren.

Doch, das ist dann "Ausspionieren" - auch wenn Du persönlich das anders sehen möchtest!

Siehe dazu meine eigene Antwort!

armabergesund  18.06.2017, 15:23
@Familiengerd

gerd du theoretiker.... das ist vollkommen weltfremd und auch wirtschafstfremd....

ein chef, der mit bekommt, dass seine Arbeitnehmer Fehler begehen, macht eine Ansage und entweder der Arbeitnehmer zieht mit oder kann gehn...

Im Dienstleistungssektor kommt es auf gute Mitarbeiter an, nicht auf Mitarbeiter, die auf Ihre Rechte pochen...

Eine Abmahnung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer gegen Weisungen verstösst. Dies hat sogar Bestand vor dem Arbeitsgericht....egal ob Kamera oder nicht..

furbo  18.06.2017, 16:44
@armabergesund

Sehe ich nicht so. Einmal dürfte ich miterleben, dass Videoaufnahme, die an einem öffentlichen Gebäude für die Objektsicherung gemacht wurden, dazu benutzt wurden, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu überwachen. Als das rauskam mussten der Chef und sein Vertreter um ihre Jobs bangen. Sie wurden durch das zuständige Ministerium sofort aus dem Verkehr gezogen. Die Überwachung wurde sofort abgebrochen, gewonnene Unterlagen und Erkenntnisse vernichtet. 

armabergesund  18.06.2017, 17:17
@furbo

das sind politische Entscheidungen und haben mit diesem Fall nichts gemein...

furbo  18.06.2017, 17:34
@armabergesund

das sind politische Entscheidungen und haben mit diesem Fall nichts gemein...

Nö. Die verletzten Rechte sind die gleichen, ob Privatwirtschaft oder öD. Deshalb durchaus vergleichbar.

Warum gibst du nicht zu, dass der Arbeitgeber nicht das Recht hat, die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter per Videotechnik zu überwachen? "Moderne Zeiten" existieren nicht mehr. 

armabergesund  18.06.2017, 17:37
@furbo

ich überwache nicht meine Mitarbeiter, aber wenn mir auffällt, dass sich meine Mitarbeiter auf dem Video gegen  Bestimmungen verhalten, dann werde ich Ihnen das auch vorhalten. Und wenn der Mitarbeiter dieses Verhalten nicht abstellt, wird er abgemahnt. Jedes Verhalten hat Konsequenzen....

Familiengerd  18.06.2017, 17:38
@armabergesund

@ armabergesund:

Wovon redest Du eigentlich!

Es ist schon bemerkenswert, dass Du Dich über meine (richtigen) Aussagen aufregst, aber dann Argumente herbei ziehst, die damit überhaupt nichts zu tun haben!

Eine Abmahnung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer gegen Weisungen verstösst. Dies hat sogar Bestand vor dem Arbeitsgericht

Wer widerspricht dem?!?!

Und das hat "sogar Bestand vor dem Arbeitsgericht"?? Donnerwetter! Was für eine Erkenntnis! Das ist ja schon fast peinlich-blamabel banal!

Keiner bestreitet, dass ein Arbeitgeber das Recht hat, einen Arbeitnehmer auf Fehler hinzuweisen und gegebenenfalls auch abzumahnen. 

Wenn ein Arbeitgeber aber Kenntnisse auf unrechtmäßigem Wege erlangt, dann darf er sie nicht verwerten - ob Dir das nun passt oder nicht!

du theoretiker.... das ist vollkommen weltfremd und auch wirtschafstfremd....

Ich spreche hier über die rechtlichen Gegebenheiten und die sich daraus für den Arbeitnehmer ergebenden Rechte!

Ob der diese dann konkret immer auch einfordern will oder kann, ist noch eine ganz andere Frage.

Aber erst einmal muss ein Arbeitnehmer überhaupt wissen, welche Rechte er neben seinen Pflichten auch hat, um sich überhaupt Gedanken über eventuelle Handlungsmöglichkeiten machen zu können!

Aber ich muss - leider - annehmen, dass das für Dich entweder "zu hoch" ist oder nicht in Dein ideologisches Gehäuse passt, weil Du ja bisher schon nicht in der Lage warst, in der Sache auf meine Aussagen zu erwidern sondern irgend etwas daher redest, was damit nicht zu tun hat!

- - - - - - 

Aber ich lese gerade, dass Du "Mitarbeiter" hast, also wohl Arbeitgeber oder "Chef" bist.

Na, dann verstehe ich Deine Aufregung und dass Dir das alles nicht passt!

armabergesund  18.06.2017, 17:43
@Familiengerd

dummes Geschwätz... ich selber habe in meinem Laden Ü-Kameras und meine Mitarbeiter wissen genau, was passiert, wenn ich Sie bei groben Pflichtverletzungen erwische. Du hast von der Praxis leider keine Ahnung...

Familiengerd  18.06.2017, 17:48
@armabergesund

@ armabergesund:

Das sind politische Entscheidungen

Nenn' es, wie Du willst!

Aber diese "politischen Entscheidungen" sind aufgrund einer bestehenden Rechtslage getroffen worden.

und haben mit diesem Fall nichts gemein...

Da bist Du - schon wieder, aber wen wundert das?!?! - im Irrtum!

Das ist genau die Situation wie im Fragefall:

Eine Videoüberwachung wird aus berechtigenden Gründen durchgeführt (Objektsicherung, im Fragefall Sicherung des Ladens); dann werden von den Verantwortlichen Daten herangezogen und benutzt zu Gegebenheiten, für die diese Videoüberwachung nicht eingesetzt wurde (Überwachung der Arbeitszeiten, im Fragefall Fehlerbeobachtung der Arbeitnehmer).

Und das ist schlicht und einfach verboten: Erkenntnisse aus der Videoüberwachung dürfen nicht für Zwecke genutzt werden, für die die Videoüberwachung nicht gedacht ist!

armabergesund  18.06.2017, 17:52
@Familiengerd

schwätz ruhig weiter... es ist auch verboten dass Herr Dobrindt sich auf die Seite der korrupten Autoindustrie stellt und gegen betrügerische Machenschaften nicht vorgeht, aber wird er deswegen zur Verantwortung gezogen...

Familiengerd  18.06.2017, 17:54
@armabergesund

Wenn Du das bei Dir so praktizierst - meinetwegen.

Wenn Dein rechtswidriges Vorgehen hingenommen wird, hast Du Glück gehabt; das macht die Beschreibung der rechtlichen Bedingungen aber nicht zum "dummen Geschwätz".

Dass Du das so bezeichnest und wiederholt (trotz mehrfacher Hinweise) nicht richtig einzuordnen in der Lage bist, ist darum nur Ausdruck eines - sorry - beschränkten Horizontes!

armabergesund  18.06.2017, 17:56
@Familiengerd

doch, weil die Praxis eben eine andere Welt widerspiegelt, aber davon verschliessen ja kk lieber die Augen und halten sich an Gesetzestexte...

Familiengerd  18.06.2017, 18:09
@armabergesund

@ armabergesund:

"Geschwätz" sind tatsächlich nur die wirklich "saublöden" Beispiele, die du als "Gegenbeweise" anführst, die aber mit dem hier Diskutierten rein gar nichts zu tun haben.

Aber das begreifst Du ganz offensichtlich überhaupt nicht.

furbo  18.06.2017, 18:09
@armabergesund

Sorry für den etwas harten Vergleich,  aber du kommst mir wie der Vergewaltiger vor, der seinem Opfer die Schuld gibt.  

Familiengerd  18.06.2017, 18:12
@furbo

Das ist sinnlos, furbo.

Da fühlt sich ein kleiner Arbeitgeber in seinen Allmachtsphantasien angegriffen und leiert immer wieder nur die gleichen Argumente runter, zu denen man ihm schon etliche Male gesagt hat, dass es darum nicht geht.

Was will man da erwarten?!?!

armabergesund  18.06.2017, 19:16
@furbo

@furbo u. Gerd🎈 ihr repräsentiert unsere Gesellschaft, die leider schon so eingelullt ist, dass mit Euch unser aller Ende absehbar ist. Ihr bleibt Verhinderer, die Ihr Denken einstellen mussten aufgrund fehlender Gesetze..

armabergesund  18.06.2017, 19:57
@furbo

jo den Ball wolltest Du ja von mir noch zurück bekommen furbo...

die Polizei kann Vergewaltiger aufgrund illegal erlangter Videos nicht belangen. Aber ich kann Vergewaltiger in meinem Laden sogar auf frischer Tat erwischen... Dummkopf..... Das Opfer hat vielleicht keinen Vorteil dadurch, aber die Schuld bekommt eindeutig  n i c h t

das Opfer

Familiengerd  18.06.2017, 20:15
@armabergesund

@ armabergesund:

Hast Du etwas genommen, "eingeworfen"?

Das klingt ja schon wirr wie im Delirium! 

Aber gut: mach ruhig weiter ... 

armabergesund  18.06.2017, 20:19
@Familiengerd

jo, ich mache natürlich so weiter, weil Ihr ja nur Euren Tunnelblick veröffentlicht und alles Wichtige ausblendet, zumindest hier in diesem Portal, wo es nu wirklich anonym bleibt und Ihr ruhig mal Euer wahres Gesicht ansatzweise zeigen solltet... Big brother wird es tolerieren...

Familiengerd  18.06.2017, 21:51
@Familiengerd

Ergänzung:

Ich will meine Erklärung zu

In diesem Zusammenhang darf dein Chef dich natürlich auf Fehler aufmerksam machen.

einmal etwas präzisieren/modifizieren:

Wenn der Arbeitgeber bei der Videoüberwachung seines Geschäftes - gedacht zur Prävention und Verfolgung von Ladendiebstählen - "so nebenbei" Fehler oder Verfehlungen feststellt, die seinen Arbeitnehmern unterlaufen, wird man nicht ernsthaft etwas dagegen haben können, wenn er die Arbeitnehmer darauf aufmerksam macht.

Was er aber nicht darf:

Er darf die Informationen, die er auf diesem Wege erhalten nicht, nicht im arbeitsrechtlichen Sinne gegen die fraglichen Arbeitnehmer verwenden, also z.B. auch keine Abmahnungen aussprechen, wenn er im Rahmen der Videoüberwachung zum Schutz des Ladens für Diebstählen Kenntnis von arbeitsvertraglichen Verfehlungen erhält, die nicht in Zusammenhang stehen mit dem Zweck der Videoüberwachung.

armabergesund  18.06.2017, 21:55
@Familiengerd

letztmalig kk, ich bin nicht die Polizei und lasse mir von keinem erwischtem Arbeitnehmer auf der Nase rum tanzen..

Familiengerd  28.07.2017, 20:09
@armabergesund

Offensichtlich hast Du Deinen Nutzernamen in Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse bei Dir falsch gewählt:

Statt armabergesund müsste es richtig wohl heißen armaberkrankimkopf!

In welchem Bereich wirst du denn durch Kameras überwacht? 

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen und betrieblichen Bereichen. 

Macht er die Aufnahmen deines beanstandeten Verhaltens im öffentlichen Bereich, so gilt § 6b BDSG. Hier ist eine klare Zweckbestimmung der Aufnahmen gegeben. Die Aufnahmen dürfen nicht zur Arbeitsüberwachung benutzt werden. Wird es dennoch gemacht, ist das ordnungswidriges Handeln und mit Bußgeld bis zu 300.000 € bedroht.

Ähnlich läuft es im nichtöffentlichen Bereich. Hier ist der § 32 BDSG einschlägig. Auch dort gibt es eine klare Zweckbestimmung, eine Nutzung der Aufnahmen zur Arbeitsüberwachung ist unzulässig. Wird es dennoch gemacht, ist das ordnungswidriges Handeln und mit Bußgeld bis zu 300.000 € bedroht.

Solltest du deinen Arbeitgeber anzeigen, könnte er sich auf ein heftges Bußgeld einstellen. 

armabergesund  18.06.2017, 17:24

ja bedrohen kann der Gesetzgeber, aber die Praxis sieht anders aus...

Der Arbeitgeber ist nicht die Polizei, es steht auch kein Arbeitnehmer vor Gericht. Es steht jedem Arbeitnehmer zu seinen Arbeitsplatz frei zu wählen.... anders sieht es im öffentlichen Bereich aus, wo politische Entscheidungen natürlich immer mehrheitsfähig sein müssen.... da wird dann auch schon mal ein Baueropfer in der Chefetage geköpft..

Hat bspw der Betriebsrat einer Präventv Maßnahme Videoüberwachung zugestimmt unbefristet?

Dann könnte es so sein, dass beim Arbeitsgericht man von "Schauprozess" spricht, ohne auf die Videoüberwachung hinzuweisen. 

Es ist klar, dass Betriebsräte einer Verkontrolle widersprehen sollten 

und nachfragen sollten, woher der Arbeitgeber seine Informationen hat. Tut der BR es nicht, deckt er die Überwachung!

ist schon peinlich, in den neueren Recherchen von Günther Wallraff hat er auch in einer Bäckerei gearbeitet.

Auch dort wurden Leute beobachtet 

https://www.welt.de/vermischtes/article9991207/Grossbaeckerei-schliesst-nach-Wallraff-Bericht.html

Der Typ hat dann auch nachts in der Bäckerei die Leute beobachtet von zu Hause aus, das ist schon mehr als peinlich. Machtbedürfnis.

Sonst mal Gewerkschaft informieren, wenn Du Mitglied bist.

Kundenüberwachung ist üblich, bei Aldi & Lidl werden auch Mitarbeiter überwacht.

Um welche Fehler geht es denn ? Sind das Kameras im Lagerbereich oder im Verkaufsraum ?