Darf der Stundenzettel mit Bleistift ausgefüllt werden?

4 Antworten

Im Einzelhandel und wohl auch in anderen Betrieben gibt es die elektronische Zeiterfassung. Da braucht der Chef nicht mal einen Radiergummi um die Zeiten zu manipulieren oder nicht registrierte Zeiten nach zu tragen.

Fazit: Privat die Arbeitszeiten aufzuzeichnen, sei es im Kalender oder am PC und wenn sie krass von der Verrechnung abweichen, kann man ja reklamieren.

Da hätte ich den Verdacht, dass gefälscht wird.

Deine Mutter soll mal versuchen, einen Bleistift der Härtegrade Faber-Castell H zu benutzen (2H, 3H ...bis 9H) und kräftig aufdrücken. Das lässt sich nicht spurenlos radieren.

Mal sehen, was passiert.

Ich würde auch auf einem anderen Blatt notieren, was eingetragen wurde.

Weiterer Vorschlag: Einen sog. Kopierstift benutzen. Vielleicht gibt es sowas noch. Der sieht aus wie Bleistift, lässt sich aber überhaupt nicht radieren und läuft bei Feuchtigkeit blau aus.

Hydrano 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 23:06

Gebe ich mal weiter, Danke.

Es gibt keine rechtlichen Vorgaben für Stundenzettel; diese sind daher keine gesetzliche Pflicht und dementsprechend betriebsintern.

Eine Aufzeichnungspflicht der vertraglichen Arbeitszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen sondern nur die Aufzeichnung von Überstunden (um zu kontrollieren, ob die tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit eingehalten wird).

Ob mit Bleistift oder nicht ist völlig egal; sie dürfen nicht einfach verändert werden ohne daß derjenige, der den Stundenzettel ausgefüllt hat, dem zustimmt.

Du solltest die Stundenzettel NICHT mit Bleistift ausfüllen und vor Abgabe kopieren und aufbewahren.

KA, aber wuerde ich jedesmal fotografieren und Ende des Monats vergleichen.