Mein Bad muss aufgestemmt werden?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Eigentumswohnung auf erste Etage eines MFH. Das Abflussrohr des Hauses ist kaputtgegangen und dieser muss dringend ausgetauscht werden. Dieser verläuft aber direkt unter meine Badezimmer. Damit dieser ausgetauscht werden kann muss mein Bad komplett aufgestemmt werden. Den Schaden die mir entstehen sind folgende: Laut Monteur muss ein großes Loch im Bad nach außen aufgestemmt werden und mehrere Tage offen bleiben bis es trocken ist, wochenlang kein Duschen möglich, Fließen müssen ab, Badewanne muss weg. Wir leben mit zwei kleine Kinder und eine Renovierung haben wir jetzt nicht geplant.
Meine Frage ist wie soll ich hier vorgehen. Mein Bad befindet sich zwar in einem renovierungsbedürftigen Zustand, da noch alte fließen und Röhre von damals sind, jedoch ist es voll funktionstüchtig und wurde frisch tapeziert. Kann ich ein bestimmter Betrag als Schadenersatz von der Verwaltung fordern? Vielen Dank.
4 Antworten
Wende Dich an Deinen örtlichen Mieterverein (ist auch für Vermieter und Eigentümer eine Abteilung da), die können Dir das sagen.
Kann sein, dass Du für die Zeit auf Kosten der Eigentümergemeinschaft in ein Hotel ziehen kannst bzw. Dir eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird.
Viel Glück!
Ganz komplizierter Sachverhalt. Grundsätzlich kannst du schon einen Schadensersatz von der Gemeinschaft fordern- auf jeden Fall insoweit, dass der Zeitwert der beschädigten "Bauteile" ersetzt werden muss und ggf. sogar die Kosten für eine anderweitige Wohmöglichkeit, wenn das Badezimmer überhaupt nicht mehr genutzt werden kann. Fällt lediglich das Duschen / Baden weg, dürfte dies aber hinzunehmen sein, da man z.B. auch im Schwimmbad duschen kann. Siehe auch: https://www.fibucom.com/wohnungseigentumsgesetz/instandhaltungen/1127-instandsetzungsarbeiten-wer-bezahlt-die-folgeschaeden-im-sondereigentum.html
Und warum fragt man dazu nicht den Verwalter?
Egal - die WEG insgesamt trägt die Kosten der Sanierung des Fallrohres, sofern nicht die VGV hier einspringt (hängt vom Schadensbild ab respektive davon, ob hier ein Schaden bereits vorlag, oder das Rohr vorsorglich getauscht werden soll). Die Kosten fallen der Instandhaltungsrücklage zur Last, ansonsten muss eine Sonderumlage erhoben werden - von allen WEG Mitgliedern.
Zur Frage der Kostenbeteiligung an der Wiederherstellung des eigenen Badezimmers muss ich dir aber leider sagen, dass du auf diesen Kosten ggfs. sitzen bleiben wirst. Die WEG haftet nämlich nicht automatisch für Kollateralschäden am Sondereigentum, sondern nur gem. § 14 (4) WEG. Und selbst wenn die WEG die Wiederherstellung des Badezimmers nach Instandsetzung übernimmt, wird der Abzug "neu für alt" bei einem in die Jahre gekommenen Bad so hoch ausfallen, dass die auf den Sondereigentümer entfallenden Lasten doch erheblich sein können.
Siehe dazu BGH, Urteil v. 21.5.2010, Az.: VR 10/10.
Na als Laie würde ich zuerst alles sorgfältig dokumentieren.
Mach ein paar aussagekräftige Fotos, fotografiere auch Details.
Habt ihr denn keinen Verwalter, mit dem du dich abstimmen kannst?
Im Zweifel zur Interessenvertretung, du bist doch Eigentümer. Meiter haben das, Eigentümer auch.
Im Fall der Fölle mal bei Advo beraten lassen.
Der kluge Mann baut vor, so würde ich das machen.....