Herabfallender Ast auf eigenem Grundstück hat Hausdach beschädigt, wer zahlt?
Am Wochenende gab es ein Gewitter bei uns, bei dem ein Ausleger einer Birke auf unserem eigenen Grundstück abgebrochen ist ( ca. 17 m lang) und unser Dach beschädigt hat. Wie gesagt die Birke steht auf unserem Grundstück. Die Wohngebäude Versicherung sagte, dass sie für den Schaden nicht zahlen, da es kein Sturm gab. Sie würden nur bei , bzw. ab Sturmstärke 8 zahlen. Aber das ist ja bei allen Wohngebäude Versicherungen so meine ich. Nun vermute ich, dass es vielleicht bei dem letzten Unwetter bereits einen "Knacks" am Ast gab und jetzt hat es durch den Regen dem Ast den Rest gegeben. Muss man in solchen Fällen selbst für entstandene Schäden aufkommen? Nicht immer ist es ja ein richtiger Sturm, bei dem was "passiert". Und wie kann ich feststellen, ob es evtl. ein Blitz war? Lt. Wetterdienst gab es keine Windspitze der Stärke 8 in unserer Gegend an diesem Wochenende. Aber man hat eine Versicherung und muss dann doch das Dach selbst zahlen? Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
4 Antworten
Der Versicherungsnehmer hat für das Vorliegen eines Versicherungsschadens die Darlegungs- und Beweispflicht. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass ein Sturmereignis ursächlich für den Schaden war.
Mutmaßungen reichen leider nicht.
Vielen Dank für Ihr Lob. So etwas spornt immer an.
Der Grundstückseigentümer ist für die Bäume auf seinem Grundstück insbesondere derart verantwortlich, daß er die Standsicherheit der Bäume, und dazu gehören auch Äste, die bruchgefährdet sind, überprüft.
Eine Birke, die Äste hat, die 17 m lang sind, muss schon eine sehr alte Birke sein. Da würde ich mal vermuten, daß man da schon im Eigeninteresse öfter mal ein Auge drauf hat.
Ob der Ast ggf. schon einen Vorschaden hat, kann man vielleicht bei Begutachtung der Bruchstelle entdecken, doch fragt sich, welcher Schluss daraus zu ziehen ist - ggf. hättet Ihr nach einem Sturm Eure Bäume kontrollieren müssen.
Ich glaube nicht, daß da was machbar ist, aber Rechtsanwälte wollen ja auch leben...
Also zunächst einmal stellt sich mir die Frage, wie erheblich ein Schaden durch einen 17 cm Ast schon sein kann.
Aber die Versicherung wird sich unter Umständen rauswinden können, denn es ist As fahrlässig anzusehen, wenn der Ast denn wirklich ein solches Risiko dargestellt hat.
Trotzdem. Um ber den Fall Verbindliches sagen zu können, müsste man viel genauer informiert sein, auch über die Vergangenheit. Aber ich befürchte, du bleibst auf dem Schaden sitzen.
Vielen Dank für deine Antwort. Es sind übrigens Meter, nicht cm.....
Wenn Du beweisen kannst dass Du überhaupt nicht merkte dass Schaden/Gefahren vom Baum ausging, hast Du vielleicht eine Chance vor Gericht.
Vorsicht: Alte Bäume stehen in Generalverdacht gefährlich zu sein und da musst schon der Grundstückeigentümer Vorkehrungen treffen um zu vermeiden dass Etwas passiert...
Und Du darfst Jemand, also ein Spezialist, zu Rat ziehen wenn Du Dich nicht auskennt oder Du Zweifel hast.
Es sieht nicht gut aus.