Mehrwertsteuer für Illustrationen

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

WER durchweg als Zeichner arbeitet und keine Grafik, Layout, etc. macht, kann 7% abrechnen, ..

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 14:08

Naja das ist etwas schwammig.

Illustrationen können auch mit einer Vektorgrafik erstellt werden. Damit habe ich doch auch ein Werk geschaffen was dem Urheberrecht unterliegt.

Genauso brauche ich für Illustrationen teilweise auch ein damit verknüpftes Layout.

Ich denke da kommt es eher darauf an wie man es deklariert, oder?

Sajonara  24.07.2012, 14:31
@Antharyus

"Schwammig"?

Wohl nur für diejenigen "Leute", die von tiefer gehender Gestaltung und daran angemessenen Kriterien nur eine mindere, vage Ahnung haben, ..!?

(gezeichnete) Illustrationen beinhalten Sachzeichnungen jeglichen Stils und keine weitere, grafische Aufbereitung = Grafik = Layout, Satz undText in Kombination, also echt,

Sich immer wieder so laienhafte Erwägungen anzuhören, ist schon bitter, aber das ist "GF",

waghalsigst, ..?

Sajonara  24.07.2012, 14:37
@Sajonara

.... wenn man deiner Argumentation folgt, dann müsste man ebenso alles "betanken", wo dann "Auto" drauf stehen würde, also Auto-mat, Auto-dafé, Auto-nomie, .Auto-klave, .Auto-pilot, etc.?

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 14:49
@Sajonara

Schwammig deswegen weil du nur auf eine für mich unbekannte Definition von "Zeichnungen" eingehst. Und nicht auf die klassifizierung im Sinn der Mehrwertsteuer.


"Wann 7%?

In Deutschland sind 19% Mehrwertsteuer obligatorisch. Für einige Produkte und Dienstleistungen gilt aber ein verringerter Satz von 7%. Dies trifft im Besonderen zu für “die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben” (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).

Will heißen: Immer, wenn ein Werk entsteht, das urheberrechtlich geschützt ist, oder wenn man jemanden die Nutzung des Werkes überträgt, gilt der ermäßigte Steuersatz."

Quelle: http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/


Auf dieser Seite ist nämlich laut deren Erklärung unerheblich wie genau das "Kunstwerk" erstellt wurde. Da zählt nur das es ein Gegenstand ist der ein Urheberrecht beeinhaltet.

Außerdem frage ich hier genau deswegen. Weil der Begriff "GRAFIK" so einfach nicht zu definieren ist. Da ich digital arbeite und viele Teile meiner Arbeit eigentlich auch im Bereich "Grafikdesign" Anwendung finden (Photoshop).

Das es sich bei meinen Bildern um Kunst handelt ist vollkommen klar ersichtlich.

Abgesehen davon kann ich in einer Illustration sehr wohl ein Layout einarbeiten welches sich im Rest des Buchs wiederfindet - also Rahmen, Schriften etc.

Und was ist bitte nach deiner Meinung eine grafische Aufbereitung? Ich zeichne und male in Photoshop und arbeite alles mögliche ein je nachdem was ich für die Illustration benötige bzw. was verlangt wird.

Ich glaube grundsätzlich liegt hier wieder das Problem an der unklaren, ständig im Wandel befindlichen Definition der einzelnen Teilbereiche.

Ich finde es auch interessant das du gleich empört reagierst nur weil ich das Wort "schwammig" benutze. Für mich ist es schwammig wenn jemand sich so vage ausdrückt. Ich schreibe das ja nicht aus Boshaftigkeit sondern weil ich es verstehen will und mir deine Ausführung nicht genügt.

Da wäre mir eine klare Textstelle die das belegt mit genauen Rahmenbedingungen lieber gewesen.

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 14:58
@Sajonara

Sagmal, willst du mich falsch verstehen oder hast du wirklich keine Ahnung von digitaler Kunst?

eine VEKTORGRAFIK ist eine verdammte Grafik! Aber mit Vektorgrafiken kann man eben auch etwas Illustrieren!

Das hat nichts damit zu tun das ich mir denke "überall wo Grafik draufsteht ist auch Grafik drinne" sondern damit, das es eben nicht so KLAR ist wie du das hier darstellst. Bzw. das das trennen von irgendwelchen möglichkeiten zur erstellung von Kunst keinen all zu großen Sinn hat.

Genauso ist es mit dem "ZEICHNEN" - wenn ich nur dann eine 7% MwSt bekommen würde wenn ich nur ZEICHNE im klassischen Sinne (keine Ahnung was für eine Definition du da im Kopf hast) dürfte ich gar nicht colorieren weil das im engeren Sinne kein Zeichnen ist. Und das gehört zu Illustrationen eben dazu.

Sajonara  24.07.2012, 15:14
@Antharyus

Du bist in meinen AUGEN ein "großer" XYZ ich bin Ilustrator und weiß, wovon ich rede und muss mich nicht von "Kidies" belehren lassen, du "deutscher" Vorzeige-Patriot,..! Danke!

Ausserdem habe ich mich nicht "vage" ausgredrückt, nur du bist nicht in der Lage das Begriffs- und Berufsfeld einzugrenzen und das ist schon recht traurig, ...aber mit Paragraphen jonglieren das kannst du wie wäre e daher mit einem Jura Studium?

Sajonara  24.07.2012, 15:23
@Sajonara

ich habe deinen etwas ausfürlichgenText nochmals durchgelesen und das ist voll von Ignoranz, und Fehlannahmen,

natürlich kann man recht klar abgrenzen, nwas eine frei- künstlerische Leistung ist, (Illustrationen, Zeichnungen, ..) und was "grafische Bearbeitung" dessen bedeutet:, sowie Layout und Grafik sind, das du das nicht "kapierst" und kannst, ist schon bemerkenswert, ...

wie gesagt: mach was "juristisches" dort passt du auch hin.< auch in dieser, deiner Haltung, Fachleuten etwas vorgeben und vorsagen zu wollen , ja wie spassig

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 15:30
@Sajonara

Hallo!?

Gerne nochmal.

Ich will dich nicht angreifen oder dergleichen.

Kannst du mir bitte genauer erklären was du mir sagen willst und vllt. noch einige Nachweise dazu verlinken?

Jetzt rein hypothetisch, wenn der Beitrag den ich oben verlinkt habe Recht hätte mit seiner Erklärung für die Anwendung der Mehrwertsteuer, DANN wäre es so das deine Auslegung oben nicht ganz zutreffend ist. Weil ich etwas mit urheberrechtlichem Wert erstelle, auch wenn es über die von dir angemerkten Einschränkungen hinausgeht.

Daher frage ich nochmal nach. Ob du es genauer festmachen kannst. Und ohne deine Kompetenz in Frage stellen zu wollen. Wenn dieser Artikel dir im gewissen Maß wiederspricht, dann könnte es sogar möglich sein das du Dinge falsch versteuerst. (Dazu müsste ich aber erstmal wissen WAS genau du tust, da ich das nicht weis, ist das nur eine Anmerkung zur Sicherheit).

Aber dann nochmal etwas Anderes. Ich finde es nicht nett das du so persönlich wirst und mich unberechtigterweise als "Kidie" bezeichnest. Ich habe dich auch nicht beleidigt. Und warum soll ich bitte ein "deutscher Vorzeige-Patriot" sein !? oO

Weil ich Rechtliche Grundlagen gerne genau wissen will bevor ich mich in die Selbstständigkeit wage? Also ich bitte dich. Wie wärs mit ein bisschen Emphatie?

Sajonara  24.07.2012, 15:34
@Sajonara

UND noch was du "Spezialist", eine "Vektor Grafik" hat mit dem was "Grafik" eigentlich bedeutet, (übergeordnete, grafische Gestaltung, ... sehr wenig zu tun, (sie ist ein Teil davon) aber nicht in dem Sinne, den du hier auffährst, oh weh

es kommt darauf an, was du übewiegend machst, wenn du zu viel Grafik machst also Layout und Grafiken berabeitest, anstatt in der Überzahl zu illustrieren und das ist nciht vorwiegend Textbearbeitung auch nicht in "Illustratot", dann kannst du 7% berechnen, alles andere und auch Agenturgeschäfte/Abwicklung Verwertung werden mit 19% besteuert, ist das klarer?

daher haben bessere Illustratoren auch eine Repäsentanz, die deren weiteren Belange verwaltet, öfter

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 15:36
@Sajonara

Ich finde es witzig das du mir Laienhaftigkeit und Fehlannahmen unterstellst. Das ist dein gutes Recht. Umsonst stelle ich hier aber auch keine Fragen!

Aber das du auf den von mir und Limearts verlinkten Beitrag nicht eingehen willst verstehe ich immer noch nicht.

Du scheinst ein ganz schönes Problem mit deinem Ego zu haben wenn du ständig auf deiner Fachkompetenz rumreitest. Das ist schon ganz schön Arrogant. Als würde vermeintliche Fachkompetenz dich frei von irgendwelchen Fehlern sprechen.

Ich glaube du solltest auch aufhören hier drauf zu antworten, weil du dich viel zu sehr darauf eingefahren hast auf mir als Person herumzuhacken und zu wiederholen das du Kompetenz besitzt. Anstatt irgendetwas von dem was du sagst zu belegen.

Außerdem, wie schon einmal angemerkt. Der Unterschied zwischen Grafik, Layout und Illustration/Zeichnung ist mir schon klar. Nur sind die Übergänge in meinem Fall fließend. Aber davon abgesehen macht es einfach keinen Unterschied. Sofern ich dem Artikel vertraue der hier verlinkt wurde. Denn dann zählt nur der Urheberrechtsfaktor.

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 15:39
@Sajonara

Danke, der Beitrag war verständlich.

Sajonara  24.07.2012, 15:43
@Antharyus

Ja klar: Immer wieder in die gleiche Kerbe, sag mal kannst du lesen ist das --->deutsch<------ was ich hier schreibe, kann es sein das du nichts verstehst und dich in Paragraphen verwickelst, die alles nur immer unklarer machen? Alles was ich bisher formuliert und geschrieben habe ist echt, wahrhaft und praxisbezogen, aber wer natürlich die üblichen sachlich, schwachen Antworte auf GF als Niveau vorrausetzt, kann ja nichts Besseres erwarten.

(jetzt suche ich schon Entschuldigungen für dich ist dir das klar?)

Die Urheberrechtsgesetzgebung ist übrigens genauso schwammig wie deine Vorhaltungen der "Schwammigkeit" hier, denn daran lässt sich faktisch nicht viel festmachen, da Urheberrechte sehr verwirrend aushandelbar und teils so teils anders auslegbar sind, naja - teilweise muss man jene sogar "einklagen", um sie zugesprochen zu bekommen, aha?

Du bist für mich das ausgesprochene Fallbesipiel von weiterführender "Dummheit" und das Ego Prolem habe nicht ich, sondern du, du spiegelst das nur in andere hinein, du Jurist?

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 15:50
@Sajonara

Bitte mit den Postings nicht durcheinander kommen. Die sind mittlerweile Zeit technisch nicht mehr aufeinander abgestimmt. Teilweise hast du jetzt schon geantwortet während ich noch am schreiben war.

Ok da hast du natürlich Recht. Was das Urheberrechtsgesetz angeht. Ich fand nur das der Artikel eine gute Faustregel darstellen könnte.

Da ich eigentlich zu 90% Buchcover, Innenillustrationen und dergleich machen werde. Wie in Rollenspielbüchern etc. wird mir vermutlich immer ein Urheberrechtsanspruch möglich sein oder?

Den Punkt den du angesprochen hast, also das man eine Künstlerische Tätigkeit Anteilig sehen muss, ist natürlich interessant. Etwas derartiges hatte ich auch schon einmal gelesen. Wenn ein Auftrag bestimmte Schritte wie Beratung, Layout etc. mit umfasst muss man es entweder einzeln versteuern oder in einem Gesamtbetrag dessen Besteuerung vom "wichtigsten" Arbeitsschritt gestellt wird, richtig?

(also bei 50% Illustration, 30% Beratung, 20% Layout) wären das dann wieder die 7% ?)

Sajonara  24.07.2012, 15:53
@Sajonara

habe noch mal andere Passagen von dir "überflogen": also ebenso laienhaft- unwissend, wie der große Rest:

wer sagt denn: das "Zeichnungen" nur "lineart" sind, natülich "zeichnet" man/frau und coloriert das danach (eventuell) aber das ist keine "grafische Gestaltung" sondern künstlerische Arbeit,

j a wi e in der letzten Bemerkung geschrieben kommt es dem Sachverhalt näher

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 16:01
@Sajonara

Ok dann erkläre mir doch bitte mal genau was eine "Grafik" ist bzw. eine "grafische Aufarbeitung". Wo fängt das an und wo hört es auf. Welche Arbeitsschritte muss ich vermeiden.

Die Frage ist ernst gemeint!

Für meine subjektive Wahrnehmung ist erstmal jedes Bild was ich mit Photoshop erstelle einfach ein Bild, bzw. eine Illustration. Egal ob es ein einfaches Lineart ist oder ich mit anderen Tools zum Endergebnis gekommen bin.

Sajonara  24.07.2012, 22:49
@Antharyus

Habe ich alles, kurz und prägnant gemacht, weiter oben erklärt, "zweites Posting, vier und fünf" , wer lesen kann und auch "verstehen", ist dabei mal wieder klar im "Vorteil", sorry,

Antharyus 
Beitragsersteller
 25.07.2012, 00:33
@Sajonara

natürlich kann man recht klar abgrenzen, nwas eine frei- künstlerische Leistung ist, (Illustrationen, Zeichnungen, ..) und was "grafische Bearbeitung" dessen bedeutet:, sowie Layout und Grafik sind, das du das nicht "kapierst" und kannst, ist schon bemerkenswert, ...

Ok 4. Post: Du sagst : Alles was eine frei-künstlerische Leistung ist (Zeichnung/Illustration) ist keine Grafik - der Rest ist mMn nicht verständlich, falls du mit dem Rest noch etwas ausdrücken willst außer das ich es nicht verstehe. Nur immer mit den Worten Grafik und Layout rumwerfen hilft mir nicht.

UND noch was du "Spezialist", eine "Vektor Grafik" hat mit dem was "Grafik" eigentlich bedeutet, (übergeordnete, grafische Gestaltung, ... sehr wenig zu tun, (sie ist ein Teil davon) aber nicht in dem Sinne, den du hier auffährst, oh weh

Ok, du sagst nur das Vektorgrafiken keine grafische (übergeordnete) Gestaltung sind.

es kommt darauf an, was du übewiegend machst, wenn du zu viel Grafik machst also Layout und Grafiken berabeitest, anstatt in der Überzahl zu illustrieren und das ist nciht vorwiegend Textbearbeitung auch nicht in "Illustratot"...

Also weis ich jetzt was Grafik nicht ist. Aber nicht was Grafik ist.

Du erklärst es nämlich NICHT. Du sagst nur das ich die 7% nur dann anwenden darf wenn ich nicht überwiegend Texte, Grafiken oder Layout in meiner Arbeit verwende. Das ist mir ja nun in einem vorherigen Post auch schon klar geworden.

Dennoch hast du nirgends erklärt was eine Grafik oder grafische Bearbeitung ist. Und daher kann ich mit dem Wissen das ich sowas nicht benutzen darf nicht viel Anfangen.

Auszug aus Wikipedia zu Grafik:

Sammelbegriff für alle künstlerischen oder technischen Zeichnungen sowie deren manuelle drucktechnische Vervielfältigung. In der engsten Begriffsverwendung bezieht sich Grafik allein auf die künstlerische Druckgrafik, die zur bildenden Kunst gehört. Eine Originalgrafik entsteht eigenständig, unabhängig von Vorlagen und in der Absicht, die Techniken der Druckgrafik für den künstlerischen Ausdruck zu nutzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grafik

Also wenn ich die offizielle Definition von Grafik richtig verstehe ist es einfach Kunst in druckbarer Form zu produzieren. Was ja wohl eindeutig das ist was ich tue. Und wenn ich mir den Fettgedruckten Part anschaue, ist eine Grafik dann wohl anscheinend sogar noch mehr eine Urheberrechtschaffende Sache als man vllt. erst annimmt.

Layout (Wieder ein Teil aus Wiki):

Definiert werden bei Druckerzeugnissen in der Regel:

das Format,
der Satzspiegel für Text- und Bildanordnung sowie
die Schrift (Größe, Art) für Überschriften und Fließtexte (Typografie).
der Weißraum (Platzierung, Abstände, Bildergrößen)
Verhältnis Text zu Bild

Zudem wird ein Farbklima bzw. -spektrum festgehalten, das sich auf die Farben von Schriften, Hintergründen, grafischen Elementen wie Informationskästen, aber auch von Farbabbildungen bezieht.

Ist also in der Definition keine Kunst. Weil es Grundlegend nur die Planung eines Bilds/Druckerzeugnisses ist. Und nicht das eigentliche Werk.

Und da haben wir eben das Problem. Deine Definition von Grafik entspricht nicht meiner (und anscheinend nicht der von Wikipedia)

Für mich ist eine Illustration (ein Bild welches eine Sache beschreibt - wie ein Buchcover) genauso eine Grafik. Wie Wikipedia das auch sieht.

Also fällt nur das Layout nicht rein. Und natürlich Text etc.

Und deshalb frage ich nach. Weil ich nicht verstanden habe warum du Grafiken ausschließt. Weil Grafiken das gleiche sind wie Bilder/Illustrationen bzw. das was Urheberrechtlich als Kunst gilt und damit 7% erlaubt.

Also was meinst du nun mit Grafiken? Wenn du es besser weist dann erkläre es. Und werf nicht nur mit den Wörtern rum und tu so als wäre ich behindert.

Antharyus 
Beitragsersteller
 25.07.2012, 00:35
@Antharyus

Wenn du mit "grafischer Nachbearbeitung" meinst, das man ein vorhandenes Bild nachbearbeitest, dann hättest du es anders formulieren müssen. Und wenn du mit Grafiken (aka Bildern) darauf hinaus willst das ICH keine ANDEREN Grafiken in meiner Arbeit verwenden darf, wenn ich die 7% nutzen will, dann hättest du auch das anders formulieren müssen.

Sajonara  25.07.2012, 09:03
@Antharyus

Jetzt verstehe ich langsam auch, warum manche Leute wieder von GF weglaufen und "austreten" : weil sie sich von Laien wie dir Kommentare anhören müssen, zu Themen zu denen sie oft selber besser und detaillierter Bescheid wissen.

(und nicht jeder ist so relaxed wie man Aristoteles nachsagt, der nur von seinen Schülern lernen wollte,.aber dort waren zumindest die Rollen beidseitig akzeptiert, ..)

Ich bin Illustrator und Grafiker und habe sogar entsprechende Kurse gegeben, was du hier erzählst, ist in höchstem Grade amüsant, aber mehr nicht, du verstehst deine Materie noch nicht, du bist ihr nicht mächtig (du jonglierst nur mit sinnentleerten Begriffen) das ist Faktum, ja nur weiter so, ..tja?

wer schon wie du oben mehrzeilig aufgeführt, damit anfängt, eine "Vektor Grafik" mit einer grafischen Gestaltung als "Komplett Grafik" zu verwechseln und ernsthaft behauptet, das sei "identisch" und zudem als "Illustrator" arbeiten möchte, muss meiner Ansicht nach thematisch noch eine Menge dazu lernen, und aufholen, auch das, was an sich nicht problematisch ist, so wie so aber manchmal nur spassig anzuhören, zu lesen,

(war früher ähnlich unklar in Begriffen wie du also kein def.Problem damit)

Sajonara  25.07.2012, 09:25
@Sajonara

Nachschlag:

ALLES ist von mir völlig (zum wiederholten Male) korrekt formuliert worden, nur du in deiner beschränkten Auffassungsgabe und "naseweissen" Haltung verstehst nicht die Begriffe entsprechend zu zu ordnen! Ausserdem gibt es auch in Finanzämtern keinen, der dieses "Problem" für dich lösen könnte, denn es ist von Fall zu Fall verschieden, und du kannst nicht von "Finanzbeamten-Fachangestellten" erwarten, da sie sich ernsthaft in grafische Problemlagen einarbeiten oder von "Juristen", ..!?

wer wie ich gesagt habe (und ich wiederhole <mich)

wer anteilig mehr an illustrativen, zeichnerischen Umsetzungen arbeitet

(von Hand, zu Fuß, mit Illustrator, Freehand, Photoshop, Flash, Cinema 4D, Maja, etc.) und das nicht komplett "grafisch gestaltend" in einem Layout/ Textdokument dann umsetzt und daraus eine "komplett Grafik = Broschüre, Folder, Flyer, Visitenkarte Geschäftspapiere, Katalog, ,Anzeige, Etikett, etc. herstellt, ist "Illustrator" wer das andere, die "Grafik" ebenso betreibt oder verstärkt anwendet, ist ein "Grafiker" und daher zumeist 19% pflichtig, ..

Für Grünschnäbel wie dich sei ausgeführt,::

ich habe auch mal in einer WerbeAgentur gearbeitet, (freiberuflich) da wurde dies auch dementsprechend getrennt: mein Kollege und ich, wir haben die Illustrationen erstellt zu diversen Themen (auch mal Sprechblasen hinzugefügt, )

danach wurde das/die Resultat/e eingebunden in eine komplette "grafische Gestaltung" (Verpackungen, Aufdrucke, Anzeigen, Gebrauchsanweisungen, etc. danach von "Grafikern" bearbeitet, die sich um die Umsetzung dessen und Applikationen, Anwendung gekümmert haben, so läuft es ab, falls du es mal wissen wolltest,

' oder weißt du auch das wieder "besser" ??

Sajonara  25.07.2012, 09:41
@Sajonara

Und wenn mir so ein Ama-tueur zu Fachfragen und Antworten dazu, mit verschleiernd-ausufernden Interpretationen wie aus "WIKI" kommt,

dann ist meine oben auch mehrmals aufgeführte Analyse deiner Befindlichkeit sicher ebenso zutreffend, du bist eher zum "Juristen" und Wortspalter geeignet, als zum Illustrator oder Grafiker, deine natürliche Auffassungsgabe ist "enpfindlich" gestört, du solltst dich mal lockern und etwas "meditieren,

weil du das ganze Gewühl an fachlichen Begroffen, (die wenn man zeichnen kann und will, eher unerheblich und lapidar wie randstöändig sind, massiv über das eigentliche Thema stellst) dich also fachlich völlig sptzifindig herausredest, aber von zeichnerischer "Gestaltung" weniger Ahnung zu haben scheinst,

zeig mir doch bite mal, was du so zeichnest oder illustrierst, denn darauf kommt es eher an und nicht auf eine vorherige defintive Begriffsklärung, die ohnehin (Finanzamt technisch) sehr dubios ist und es immer bleiben wird.

Dazu solltest du mal lesen, was etwa die KSK (Künstler-Sozial-Kasse, ein anderes, ebenso lustiges Thema) alles erfindet, um Künstler nicnt als "freischaffende Künstler" sondern als Kunsthandwerker erscheinen zu lasen etc. Das wäre doch ein Job für dich,!...So wie du spitzenmässig verwirrend formulierst, gehörst du in ein Finanzamt ein Leben lang an den SchreibTisch dort gekettet, ..oder mal zur Probe 5 Jahre lang, ha ha ha

Antharyus 
Beitragsersteller
 25.07.2012, 12:19
@Sajonara

Na wenigstens kannst du das alles mit soviel Humor sehen! mir macht es keinen Spaß mit diesem ganzen rechtlichen Kram und Steuerrecht und dergleichen hier rumnerven zu müssen. Ich hatte bis vor kurzem nie mit sowas zu tun!

Danke für die 3 letzten Antworten. Die Erfahrungen kann ich gut gebrauchen.

Seh es mal so. Für dich als etablierten Profi ist es wesentlich einfacher relaxed mit all dem umzugehen. Da du die Grenzen für dich schon abgesteckt hast. Ich muss jetzt erstmal abstecken was ich wie wo darf. Und da Deutschland bürokratisch gesehen einfach ausufernd aufgebläht ist. Da kann man ja nur durchdrehen.

Ich bin außerdem so spitzfindig weil ich gerne alle relevanten Steuerfakten für diese Frage genau beantwortet haben mag. Ich stelle damit nicht deine Kompetenz in Abrede sondern, sage "solange ich keine 100%tig wasserdichten" Nachweise habe bin ich vorsichtig. Das heißt ja nicht das ich dir nicht eigentlich glaube.

Deswegen bin ich auch nicht locker. Ich mache mich aus der Arbeitslosigkeit Selbständig. Zum ersten mal, ohne je ne Ahnung davon gehabt zu haben. Ich bin die letzten Monate so dermaßen angespannt, das glaubt mir kein Mensch.

Was meine Kunst angeht : http://antharyus.deviantart.com/ Und ich mache den Kram seit knapp nem Jahr. Die Richtung in die das gehen soll sieht man an den Motiven bereits relativ gut. Dazu ist zu sagen das ich mittlerweile schon wieder einige Schritte weiter bin, nur noch keine "Aufträge" hatte die ich damit anfertigen konnte. Ich hatte die letzten Tage (freiwillig) nur einen Kunden und der wollte wieder nur SW Artworks.

Das mit der KSK ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Da kann ich nur hoffen das ich mich gut verkaufe. oder?

Sajonara  25.07.2012, 19:48
@Antharyus

Ja Hallo, habe deine Arbeiten auf deviant angeschaut und sie gefallen mir recht gut, obwohl das nicht mein Stil ist. Schön das wir und verständigen können, obwohlichmanchmalserh zymisch bin, aber ich sehe auch das du nicht locker rsien kannst, aber mach dir nicht all zu viele Sorgen, du brauchst halt nur "Aufträge",das ist kalr;

als Gegenleistung biete ich dir die "Freundschaft" hier auf GF an und dann können wir in Kontakt beleiben (?) und wenn ich was höre von Leuten, die deinen Stil mögen , dann wir eventuell l auch mal was draus, sende dir auch mal per PM einen link zu meinen Arbeiten etc. Ciao, B.

Antharyus 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 02:52
@Sajonara

Wow Danke.

Meinen Respekt das du nach der doch teils harten Diskussion noch Interesse daran hast mit mir Kontakt zu halten! finde ich super nett!

Das mit dem Zynismus geht allen erfahrenen Menschen so. Man wird von all der Dummheit ja gerade zu erschlagen.

Danke für die Vermittlungshilfe! das ist super lieb!

Mir ist neu dass man auf sein Urheberrecht (welches man automatisch besitzt) Steuern abführt. Keinen Schimmer was du da aufgeschnappt hast. Aber so wie du es schilderst, liest sich das einfach nicht richtig.

Ob die Dienstleistung mit Mehrwertsteuer zu versehen ist, hängt wie du schon anfügst davon ab, ob du in dem Jahr als Kleinunternehmer tätig bist. Dafür ist es mitunter notwendig dass du unter dem gesetzlichen Freibetrag bleibst. Eine genaue Beratung kann dir kostenlos im Finanzamt gegeben werden. Ich würde dazu raten wenn möglich auf sie zu verzichten. Es spart dir Papierkram, macht die Steuererklärung etwas einfacher, du musst deine Finanzen nicht gleich auslagern um den Überblick zu behalten und der Preis fällt etwas niedriger aus, was dem Kunden gut gefällt.

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 03:43

Vielleicht hab ich es etwas unglücklich formuliert.

Die Mehrwertsteuer wird ja immer zugeordnet in Abhängigkeit von bestimmten Regeln.

Und die so wie ich es verstanden habe ist es einfach so das Dienstleistungen generell mit 19% MwSt belegt sind AUßER man erschafft etwas was ein Urheberrecht ins Spiel bringt (was auch immer damit dann passiert), dann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%.

Und ich bin mir nicht ganz sicher ob das so Wasserdicht ist.

Vielen Dank für deine Antwort und deine Einschätzung!

Antharyus 
Beitragsersteller
 24.07.2012, 04:01
@Limearts

Gut, dann bin ich nicht der einzige dem das nicht reicht um 100% sicher zu sein g. War eine der Seiten die ich auch schon gefunden hatte.

Vielen Dank für die Antwort!