Hat es für den Kunden Nachteile,wenn man ohne Mehrwertsteuer die Rechnung schreibt?-
Bei der Kleinunternehmerregelung darf man keine Mwst in der Rechnung aufführen...
7 Antworten
Nein, für den Kunden hat es keine Nachteile. Für gewerbliche Kunden ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, die müssen lediglich Deine Rechnung etwas anders verbuchen. Für private und öffentlich/rechtliche Kunden wird es sogar günstiger.
Vielen Dank für Deine Mühe,handelt sich aber um Dienstleistung.
Dann bist Du fein raus.
Das ist auch falsch.
Wieso für öffentlich/rechtliche noch günstiger?-
Öffentlich/rechtliche Kunden sind nicht mehrwertsteuer-abzugsberechtigt
Wenn Du auf Kleinunternehmerregelung machst (§19 UstG), dann darfst Du keine Ust. ausweisen! Wenn Du Ust. ausweist, dann fällst Du nicht mehr unter die Kleinunternehmerreglung. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Kann-Bestimmung im Rahmen von Umsatzgrenzen, Du musst sie ja auch nicht nutzen. Wenn der Kunde keine Ust. zahlen muss, dann freut er sich doch. Ist Dein Kunde ein Unternehmen, dann ist das auch Wurscht. Du musst bloß noch ein wenig "umdenken": Wenn Du 100,- Euro an einer Leistung verdienen willst, dann verlangst Du mit Kleinunternehmerregelung genau 100,- Euro. Und ohne Kleinunternehmerregelung verlangst Du 100,- Euro zzgl. 19% Ust ergeben 119,- Euro... Wenn es ein Unternehmen ist, das Deine Leistungen bezieht, dann interessiert es das Unternehmen nicht wirklich, weil die 19,- Euro dann Vorsteuer sind. Der Endverbraucher aber.... Wie es so schön heißt: Den letzten beißen die Hunde....
Dem privaten Endkunden kann es egal sein. Es heißt im Prinzip nur, dass du als Kleinunternehmer nicht berechtigt bist MWSt abzuführen - deshalb darfst du sie auch nicht ausweisen.
Nein. Beachte, wenn Du betroffen bist: "Weiter ist der Handwerker verpflichtet, neben der Rechnungsstellung einen entsprechenden Hinweis auf der Rechnung anzubringen, die den Leistungsempfänger, hier die Privatperson, auf die neuen Aufbewahrungsfristen von 2 Jahren hinweist." http://www.gutefrage.net/tipp/rechnungsaufbewahrungspflicht-fuer-privathaushalte
wenn dein kunde unternehmer im sinne des ust-gesetztes ist und vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann kann er die mwst aus deinen rechungen nicht "ziehen". für den 08-15 verbraucher spielt es keine rolle.
Korrektur: ich war implizit von Dienstleistungen ausgegangen. Wenn Du Waren vertreibst, musst Du die Lage differenzierter betrachten. Nehmen wir an, Du verkaufst Laserdrucker. EK beim Großhändler 200 EUR + 19% USt.
Deine Rechnung lautet:
Einkauf = 238 EUR
Marge = 50 EUR
Verkauf = 288 EUR
Dein Konkurrent rechnet:
Einkauf = 200 EUR
Marge = 50 EUR
Netto = 250 EUR
Umsatzsteuer 19% = 47,50 EUR
Brutto = 297,50
Damit bist Du für den Endkunden günstiger, Dein Konkurrent aber für den Geschäftskunden.