Muss ich die Mehrwertsteuer erheben, wenn ich einen SecondHand-Laden eröffne?

3 Antworten

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Ggf. kommt für dich die Regelung des Kleinunternehmers in Betracht...ansonsten müsstest du auch die USt in Rechnung stellen, kannst dir aber gleichzeitig die Vorsteuer ziehen..kaufst du von  Privatpersonen, kannst du logischerweise keine Vorsteuer ziehen, da Privatpersonen keine USt ausweisen. Daher kommt auf die Umsätze die Differenzbesteuerung §25a UStg zur Geltung...in der nur die Differenz vom Verkaufspreis und Einkaufspreis mit USt behaftet ist...

"Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen, welche mit ihrem jährlichen Gesamtumsatz einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer festgesetzte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Derzeit liegt diese Grenze für Existenzgründer bei 17.500 € im Jahr der Geschäftseröffnung. In den folgenden Jahren wird sowohl das Berichtsjahr als auch das Vorjahr zur Überprüfung der Kleinunternehmereigenschaft herangezogen. Entscheidend ist dann ein Umsatz von 50.000 € im aktuellen Jahr und 17.500 € im Vorjahr. Es handelt sich bei den Werten um Jahresbeträge, so dass die Umsätze auf 12 Kalendermonate hochzurechnen sind, sofern das Unternehmen nicht am 1. Januar gegründet wird. Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Eine Entscheidung für die Umsatzsteuer hat zur Folge, dass auf die erzielten Umsätze die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist. Der Kleinunternehmer ist 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden. All diese Regelungen sind in der Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer im Umsatzsteuergesetz § 19 zusammengefasst und geregelt."

Das habe ich gefunden auf http://www.gruenderlexikon.de/lexikon/kleinunternehmer/

Liebe Grüße

Du kannst die Differenzbesteuerung gem. § 25 a UStG nutzen.

Dabei wird dann Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben.

Das gilt aber nur, wenn Du von Privat, oder Kleinunternehmern kaufst.

Ja, da ist auch die MwSt zu erheben!

JohnGold91 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 00:52

Würdest du mir verraten weshalb? Ich dachte doppelte Besteuerung sei nicht gesetzeskonform?! Ich habe nicht viel Ahnung von dem Thema, interessiert mich dennoch sehr.

rbeier  16.06.2016, 00:59
@JohnGold91

Für dich als Unternehmer heisst das auch nicht Mehrwertsteuer sondern Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Alles dazu finden man in den jeweiligen Vorschiften und Gesetzen.

Ich meine mich zu erinnern, das es bei Secondhand einiges zu beachten gibt, aber das sollte besser mit einem Steuerberater besprochen werden.

PatrickLassan  16.06.2016, 08:19
@JohnGold91

Ich dachte doppelte Besteuerung sei nicht gesetzeskonform.

Erstens stimmt das so generell nicht (Mehrwertsteuer wird z.B. auch auf Verbrauchsteuern erhoben), zweitens handelt es sich übnerhaupt nicht um ein 'Doppelbesteuerung'.