Mehr Bafög, wenn Geschwister Job kündigen?
Hallo zusammen,
wenn man für sein Studium Bafög beantragt und der Bruder/die Schwester einen Nebenjob hat, dann muss man diesen angeben und dann kann es sein, dass man weniger Bafög erhält.
Angenommen, ich würde jetzt Bafög beantragen und dadurch 100€ weniger bekommen. Was würde passieren, wenn in drei Monaten dieser Nebenjob gekündigt wird (z.B. weil sie eine Ausbildung anfangen wollen). Kann ich dem zuständigen Amt dies dann mitteilen und bekomme in den nachfolgeden Monaten wieder 100€ mehr?
Danke an alle konstruktiven Antworten
1 Stimmen
Wieso mehr oder weniger, Dein Bedarf steht fest und der kommt.
Genau, der Bedarf steht danach fest. Aber durch den Nebenjob (Teilzeit) hätte man einen geringeren Anspruch auf's Bafög. Darum geht es.
4 Antworten
Stell einen Aktualisierungsantrag. Ob dann etwas anderes heraus kommt, entscheidet die BaföG-Stelle.
Das ist keine Umfrage.
wenn man für sein Studium Bafög beantragt und der Bruder/die Schwester einen Nebenjob hat, dann muss man diesen angeben und dann kann es sein, dass man weniger Bafög erhält.
Nein, falsch!
Solange deine Geschwister sich nicht selbst finanzieren können, ist es völlig egal, ob sie 200€ verdienen oder 450€.
Das ändert nichts.
Nein, das kann nicht sein. Denn deine Eltern bekommen für ihn (wenn sie alles richtig angegeben haben) trotzdem den Freibetrag für ihn, wenn er noch zur Schule geht. Da haben dann deine Eltern entweder mehr verdient oder nicht korrekt angegeben.
Bafög-rechner.de sagt dazu:
"Verdient dein Geschwister z.B. in einem Nebenjob während dessen Abizeit monatlich mehr als 140 Euro, so sinkt der Freibetrag bei der Anrechnung des Elterneinkommens um den darüber liegenden Betrag."
Der Anspruch eines Bruders oder einer Schwester sinkt also doch, wenn ich Nebenverdienste habe.
Es geht hier um einen höheren Betrag. Nebenjob ist nicht gleich Minijob. Darum geht es mir-
Ein Nebenjob ist etwas NEBEN einer Haupttätigkeit. Du schreibst Nebenjob.
Um welchen Betrag geht es denn? Und was machen deine Geschwister (Schule/Studium/Ausbildung)?
Das verstehe ich nicht, Dein Bedarf wird ermittelt, und der kommt komplett vom BAföG-Amt, zur Not mit Formblatt 8, wenn denn ein Stipendium abgelehnt oder gar nichts erst, warum auch immer, beantragt wurde.
Stipendien fallen doch üppiger aus und sind komplett geschenkt, so bei mir.
Ich kann das mal an diesem Beispiel erklären: Man hat einen Bruder, der in seinem Nebenjob 800€ im Monat verdient. Nun wird das Bafög-Formular (Formblatt 3) ausgefüllt und es wird angegeben, dass der Bruder in seinem Job 800€ im Monat verdient.
Dies hat zur Folge, dass die monatliche Bafög-Zahlung um 100€ reduziert wird. Jetzt werden die Formulare an das zuständige Amt gesendet und man bekommt eine monatliche Bafögzahlung von 600€ bewilligt. Nach drei Monaten kündigt der Bruder nun seinen Nebenjob. Die Frage ist jetzt: Erhält man dadurch die 100€ wieder und bekommt somit im vierten Monat eine Bafög-Zahlung von 700€?
Das Beispiel kann in der Praxis so nicht vorkommen, weil das Kind im Studium seinen Bedarf komplett bekommt, ohne einen Cent Abzug.
Nachtrag:
Da es so scheint, dass sich manche an dem Begriff Nebenjob stören, könnt ihr diesen auch durch Teilzeitjob ersetzen. Dies trifft es vermutlich besser.
Kann ich mit Erfahrungswerten widerlegen. Mein großer Bruder hat damals tatsächlich weniger BAFöG bekommen, weil ich neben der Schule einen Job <450€ pro Monat hatte.