Bafög bei ABBRUCH der schulischer ausbildung zurück zahlen? + noch eine wichtige frage ---->
halli hallo =) VORSICHT KOMPLIZIERT :D ich (18,wohne noch zuhause,ledig) möchte meine SCHULISCHE ausbildung abbrechen .in meinem ausbildungsvertrag steht drin dass ich immer erst am ende eines ausbildungsjahres kündigen kann ( also in meinem fall muss ich noch bis september 300 euro im monat zahlen ) für die schule . bafög zahlt mir die ca. hälfte ! jetzt meine frage : muss ich bei einem abbruch das geld dem bafög amt zurückzahlen ? ( bin mir nähmlich unsicher weil mir gesagt wurden ist dass bei einer schulischen ausbildung ich nichts zurückzahlen muss.....auch bei einem abbruch ? )
- frage wie oben erwähhnt komm ich erst im september von meinem ausbildungsvertag herraus aber ;-) wenn ich jetzt nicht mehr in die schule gehen würde bis september und "krank" :-D wäre würde mir dann bafög amt meine schule nicht mehr bezahlen ? müsste meine schule das dem bafög amt sagen dass ich gekündigt habe oder dass ich nicht mehr zum unterricht erscheine ? weil ich hätte ja dann nur unentschuldigte fehltage und in meinem vertrag steht drin dass ich deswegen gekündigt werden kann , kann ich dann nicht einfach sagen kündigt mich ? ( meine 2. frage zsmf. : zahlt dass bafög amt obwohl ich nicht mehr zur schule gehe bis september ? )
puuuh ;-D danke wer hier durchblickt haha mfg
3 Antworten
Die absolvierten Ausbildungstage nicht. Also, die Tage an denen du teilgenommen hast musst du nicht zurückbezahlen. So, du musst deinen Abbruch unverzüglich dem Bafög Amt melden. Wenn du dies nicht getan hast, erklärt es sich von selber, dass das Geld vom Staat zurück an den Staat muss!
Das Schüler-Bafög muss bei Ausbildungsabbruch nicht zurückgezahlt werden. Natürlich gibt es ab Abbruch kein Bafög mehr.
Ich blicke sachlich nicht durch.
Die fehlende Orthografie macht zusätzlich Probleme.
.
Hier gibt es ein sehr gutes Bafög-Forum:
http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Da mal fragen ... ...
Vermutlich nur das, was nach dem Abbruch weitergezahlt wurde.
Aber frag doch mal im o. angeg. Forum!
Dort muss man sich nicht mal anmelden.
kann ich gut verstehen ^^ ich versuchs nochmal : muss ich dem bafög amt das geld zurückzahlen wenn ich meine schulische ausbildung abbreche ?