Bafög bei ABBRUCH der schulischer ausbildung zurück zahlen? + noch eine wichtige frage ---->

3 Antworten

Die absolvierten Ausbildungstage nicht. Also, die Tage an denen du teilgenommen hast musst du nicht zurückbezahlen. So, du musst deinen Abbruch unverzüglich dem Bafög Amt melden. Wenn du dies nicht getan hast, erklärt es sich von selber, dass das Geld vom Staat zurück an den Staat muss!

Das Schüler-Bafög muss bei Ausbildungsabbruch nicht zurückgezahlt werden. Natürlich gibt es ab Abbruch kein Bafög mehr.

Ich blicke sachlich nicht durch.

Die fehlende Orthografie macht zusätzlich Probleme.

.

Hier gibt es ein sehr gutes Bafög-Forum:

http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

Da mal fragen ... ...

XxMariexX 
Beitragsersteller
 22.04.2010, 17:47

kann ich gut verstehen ^^ ich versuchs nochmal : muss ich dem bafög amt das geld zurückzahlen wenn ich meine schulische ausbildung abbreche ?

JoWaKu  22.04.2010, 18:15
@XxMariexX

Vermutlich nur das, was nach dem Abbruch weitergezahlt wurde.

Aber frag doch mal im o. angeg. Forum!

Dort muss man sich nicht mal anmelden.