Mediamarkt droht mit Inkasso trotz bezahlter Rechnung. Muss ich für deren Fehler bezahlen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Ergänzung zu den Antworten hier: Theoretisch könntest du auch selbst aktiv die Klärung vor Gericht suchen. So etwas nennt sich negative Feststellungsklage. Damit lässt du das Gericht feststellen, dass die Mahnung zu Unrecht erfolgt ist und du nichts mehr zahlen musst.

Daher kann man ganz beruhigt vorgehen. Wenn das Inkasso ankommt, bitte nicht telefonieren o.ä. Ich würde auch nur kurz eine Mail senden. Nach dem Motto "Ich habe direkt Bar bezahlt. Ich habe ihrer Mandantin bereits den Kassenbeleg in Kopie zugesandt. Lassen Sie mich in Ruhe oder sie zwingen mich dazu, mich aktiv zu wehren (Strafanzeige wegen Nötigung/ versuchten Betrugs, Beschwerde beim Aufsichtsgericht, negative Feststellungsklage)."

Da sind dann genug Signalwörter drin, dass das Inkasso sich zurückziehen sollte. Ansonsten aber Briefkasten im Auge behalten. Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen mit einem einfachen Kreuzchen.

Ist denn die Mahnung von der Summe her identisch mit deinem Kassenbeleg?

Du hälst den Beweis in Händen. Insofern kannst du die Inkassoleute ruhig ins Leere laufen lassen. Falls du Humanist bist, kannst du ihnen aber auch den Kassenbeleg mal zusenden. (als Kopie natürlich ; - )

C0C0A123 
Beitragsersteller
 15.06.2019, 09:07

Die Summe ist um ein paar Euro pro Mahnung gestiegen, aber das werde ich tun. Vielen Dank für die Antwort.

Wenn du einen Beleg hast dann brauchst du erstmal nichts tun.

Warte bis sich ein Inkasso unternehmen meldet dann schickst du denen deinen Zahlbeleg.

C0C0A123 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 21:36

Vielen Dank für die Antwort.

Selbst bei Barzahlung bekommt man eine Zahlungsbeleg. Den kannst Du im Kundencenter vom Mediamarkt vorlegen.

C0C0A123 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 21:54

Bereits getan, das war vergebens.

C0C0A123 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 21:56
@C0C0A123

Lediglich weitergeschickt, haben sie mich. Selbst die Buchhaltung konnte die Angelegenheit nicht klären, weil man dies scheinbar nur vor Ort kann. Und selbst da konnte mir der Abteilungsleiter nicht weiterhelfen.

C0C0A123 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 22:01
@C0C0A123

Den Beleg hatte ich nach der ersten Mahnung direkt an die Buchhaltung per Mail geschickt. Keine Antwort erhalten, dann kam schon die 2. Als ich dort anrief, meinte die gute Frau, dass schon die 3. Mahnung auf dem Weg sei und dies nur vor Ort geregelt werden könnte. Vor Ort wusste man nicht, was man tun könnte. Sie haben mir empfohlen, der Buchhaltung den Beleg zuzusenden, aber wie bereits erwähnt, hatte ich das schon.

Hast du eine Quittung? Kassenzettel? Kopie machen und hinschicken.

C0C0A123 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 21:35

Habe ich, ich habe einen Bezahlbeleg, wie auch einen Kontoauszug als Nachweis.