Mahnung per Mail, Postfach längst aufgegeben?
Moin,
ich schaue gerade eine Doku über Inkassounternehmen und habe mich gefragt, was passiert, wenn man z.B ein Abo abgeschlossen hat und die e-Mail Adresse, die man beim Registrieren angegeben hat gelöscht wurde oder inaktiv ist (PW vergessen, zu viel Spam, etc).
Und eventuell ist man dann noch umgezogen und der Account hat eine alte Postadresse. Hier wúrden die ja wenigstens den Bescheid bekommen, dass da niemand mehr wohnt
Muss das Inkassounternehmen dann die Postanschrift ermitteln oder stauen sich dann die Inkassoforderungen an, wenn weiterhin Mahnungen an das tote Mailpostfach gesendet werden?
Also ist das Inkassounternehmen in der Pflicht, den Kontakt auf anderen Wegen herzustellen oder reicht das, wenn da weiter stumpf Mails gesendet werden?
5 Antworten
Das Inkassounternehmen "muss" natürlich nichts tun. Es kann auch stur eMails schreiben. Irgendwann (3 Jahre zum Jahresende) ist die Schuld dann verjährt, wenn das Inkassounternehmen nicht versucht, dich ausfindig zu machen.
Ansonsten kann man natürlich bei einer offenen Rechnung auch das Einwohnermeldeamt fragen, wohin der Schuldner verzogen ist. Oder andere Dienste (Post, Schufa usw.)
Wichtig sind in diesem Zusammenhang aber mehrere Dinge:
- Nach Ansicht des BGH hat man genug getan, wenn man beispielsweise einen Postnachsendeauftrag für ein halbes Jahr macht. Ein Gläubiger, der sich mit der Rechnung mehr Zeit lässt, der kann dann keine Inkasso-/Anwaltskosten verlangen.
- Wann wird der Verzug ausgelöst. Das wird im Regelfall über die Mahnung ausgelöst (kann aber auch Ausnahmen geben). Die Inkassokosten gehören zum Verzugsschaden. Das heißt: Wenn der Gläubiger einen Postrückläufer kriegt, dann hat er sich schon selbst um das Problem zu kümmern. Dann ein Inkasso zu Hilfe rufen, weil dies die Adressermittlung verspricht, ist vollkommen unsinnig.
- Wer aktiv die Zustellung vereitelt (Briefkasten abmontieren, sich nicht korrekt melden usw.), der begibt sich selbst in eine schwierige Argumentation. Das kommt nicht in Frage.
Sie MÜSSEN natürlich gar Nichts, niemand zwingt sie dazu, ihre Forderung auch einzutreiben, aber wenn sie an ihr Geld kommen wollten, ist das in ihrem Interesse, und sie werden das natürlich machen.
Und Forderungen an Email-Adressen können möglich sein, würden aber vor Gericht im Endeffekt scheitern. So eine Mail kann ja auch im Spam - Ordner gelandet sein. Ohne Empfangsbestätigung gilt die als nicht angekommen.
Gib lieber mal infos zur Forderung.
Mahnung eines Inkasso Büro s per E-Mail ist oft ein Indiz dafür das die Forderung nicht Durchsetzungsfähig ist.
Es gibt keine Pflicht zu mahnen.
Du hast als Vertragspartner die Pflicht deine vertraglichen Schulden zu begleichen, seien es nun monetäre oder eben auch so etwas wie eine Änderung der Anschrift/Kontaktdaten, freiwillig und unaufgefordert mitzuteilen.
Im Zweifelsfall landet die Sache halt beim Gerichtsvollzieher und der findet dich dann schon.
Hier mal, als willkürliches Beispiel, die AGB von der Telekom:
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45529.pdf
Punkt 4.1 c
Auch Sie haben Pflichten und sogenannte Obliegenheiten. Sie sind insbesondere verpflichtet, [...]
Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, der Bankverbindung, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung benannten E-Mail-Adresse unverzüglich der Telekom mitzuteilen,
Das ist eine ziemliche Standardklausel.
Ja sicher.
Bekanntermaßen muss ich einfach nur umziehen und nachdem mich dann keiner mehr anmahnen kann muss ich keine Schulden mehr bezahlen.
Klingt logisch.
der Gerichtsvollzieher macht keine Adressermittlung, das muss der Gläubiger bzw. das Inkassoüro machen.... möglich ist es natürlich (und ist auch der normale weg). Am warscheinlichsten ist eine Einwohnermeldeauskunft, die Kosten sind vom Schuldner zu tragen, vom Gläubiger aber vorrauszustrecken.
Bekanntermaßen muss ich einfach nur umziehen und nachdem mich dann keiner mehr anmahnen kann muss ich keine Schulden mehr bezahlen.
Wie kommst du nur auf so einen blödsinnigen Satz? Nichts dergleichen habe ich geschrieben. Ich habe nur geschrieben, dass es nicht einfach so einen Titel geben kann, wenn die Zustellung nicht erfolgreich ist.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten: A) Der Gläubiger kümmert sich darum, die neue Adresse zu erfahren
B) Klage per öffentlichen Aushang. Dazu gibt es aber Auflagen, dass der Gläubiger klar nachweist, dass der Schuldner "untergetaucht" ist.
Einfach so und unbemerkt geht das nicht, wenn der Schuldner regulär umzieht und sich regulär ummeldet.
Und außerdem wiederhole ich nochmals: Deine Behauptung, dass niemand mehr Mahnungen schreiben muss, ist einfach nur ein Ammenmärchen. Höre doch einfach auf, diesen Unsinn weiter zu verbreiten.
Inkassounternehmen melden sich per Post, Email ist für die witzlos.
Jain. Ist die Adresse nicht mehr aktuell wird es auch per E-Mail oder Handy versucht sofern bekannt.
Ok, hatte noch nie das "Vergnügen", daher die Frage
Och, hört doch endlich mal auf, dieses Ammenmärchen ständig zu verbreiten. Das ist einfach nur falsch.
Ja, es gibt Ausnahmen, wo man nicht mehr mahnen muss. Das sind aber Ausnahmen. Nicht mehr, nicht weniger.
Die AGB können das auch nicht ändern.
Das ist Unsinn. Ohne korrekte Zustellung gibt es schon mal keinen Titel und damit auch nie einen gerichtsvollzieher-Einsatz.