Maximale Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel? (Gewerblich)
Hallo,
Uns stellt sich gerade folgendes Problem: Das Gebäude, in dem unsere Firma untergebracht ist wird zum Ende des Monats verkauft. Noch konnten wir keinen Kontakt zum neuen Eigentümer herstellen, deswegen hier die Frage:
Um wieviel kann der neue Eigentümer unsere Miete ohne unsere Zustimmung erhöhen, bzw. kann er das überhaupt? Oder kann er uns seine Mietforderung stellen und uns die Alternative "Zahlen oder gehen" stellen? Davon hängt schließlich ab, ob wir uns schnell etwas Neues suchen müssen. Vielen Dank schonmal!
1 Antwort
Gewerbemietrecht: Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung ist nur dann möglich, wenn
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die Parteien in Abänderung des bestehenden Mietvertrages eine entsprechende Abrede über eine Mieterhöhung treffen oder
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wenn die Parteien eine Erhöhungs- oder Änderungsvorbehalt für die Miethöhe mietvertraglich vereinbart haben
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oder wenn der Vermieter eine Änderungskündigung des bestehenden Mietvertrages ausspricht und zugleich dem Mieter einen neuen Mietvertrag zu unveränderten Konditionen, allerdings mit einer erhöhten Miete anbietet.
Die Änderungskündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist im Gewerbemietrecht zulässig und stellt im Gegensatz zum Wohnraummietrecht keine unzulässige Rechtsausübung dar (BGH MDR 1980, 834). Voraussetzung ist ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag, der ordentlich gekündigt werden kann. Bei befristeten Mietverträgen ist eine Änderungskündigung nicht möglich.
- oder wenn die Parteien vereinbart haben, dass sich die Miete während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen automatisch erhöht (Mietpreisanpassungsklauseln: Indexmiete, Staffelmiete u.a.)
ich kenne es eigentlich so, dass über Gewerberäume langfristige Mietverträge abgeschlossen werden - mit der Option auf Verlängerung
oder mit einer Regelung was die Mieterhöhung angeht ...
daher solte man erstmal den bisheringen Mietvertrag zur Rate ziehen ...
allerdings kann der neue Vermeiter eine Änderungskündigung aussprechen (sieh oben) und eine erhöhte Miete verlangen ....
dab ei gibt es keine Schutzmechanismen wie bei Wohnraummietverträgen, das heißt er kan im Grunde verlangen was er will ... die FRag eist was er mit der Immobilie insgesamt vorhat und ob er Interesse an dauerhafter, sicherer Vermietung hat ....