Hallo liebe User,
habe folgendes Problem.
Beziehe seit August 2014 ALG I nach meiner Ausbildung zum Verkäufer. Muss seit Dezember an einer Maßnahme teilnehmen.
Das sinnlose ist sogar, dass wenn ich Probearbeit finde, ich diese über meine Maßnahme laufen muss, und somit kein Geld für Fahrkarten ausgezahlt bekomme, aber dass ich nicht grund zu meiner Frage hier.
Nach meiner leider nicht erfolgreichen Probearbeit, musste ich natürlich wieder zur Maßnahme hin gehen, hab aber gleich zwei Wochen Krank gemacht, da ich weiter nach Arbeit suchen will, und nicht dort sitzen wollte, war so schon ziemlich traurig wegen der missglückten Probearbeit.
Diese Woche ging aber einiges schief, gestern hätte ich eigentlich wieder erscheinen sollen, habe mein Handy Wecker nicht gehört, heute ist mir das gleiche passiert.
Mein Handywecker ist für mich einfach zu leise, um den zu hören, und wenn ich ausschlafe dann schlafe ich auch meistens bis 13.00 Uhr, ist bei mir immer so, bin ein wirklicher langschläfer.
Hab aber heute gleich mein richtigen Wecker wieder abgeholt, den ich ein Freund mal ausgeliehen hatte, da er das selbe Problem hat wie ich xD , so dass ich morgen es nicht mehr verschlafen sollte und 8.00 Uhr bei meiner Maßnahme erscheinen sollte.
Nun ist meine, kann ich eine komplette Sperre meines Geldes bekommen, wegen Unentschuldige Tage? Oder Sanktionien? Und wenn ja wie hoch?
Oder dürfte mir nichts passieren wenn ich ab morgen wieder ordnungsgemäß erscheinen werde, da ich ja meinen wecker endlich wieder habe :D :D
Bekomme ALG 1 und bin 18 Jahre Alt.
Ich danke schonmal für eure Antworten :-)