Gilt eine Quittung und Anzahlung als Kaufvertrag?
Hallo, folgende Situation: ich möchte meine Küche wegen Umzug verkaufen. Mein nachmieter wollte (nur) 3000,- bezahlen und mir eine Quittung über 100,- als Anzahlung ausgestellt die ich unterschrieben habe. Nun hat sich jemand gemeldet der mir 1400,- mehr zahlen würde. Was soll ich tun?
6 Antworten
Auf Grund der Anzahlung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen...Du kannst mit der Nachmieterin reden ob sie einverstanden wäre es rückgängig zu machen...
Klar. Der Kaufvertrag ist bereits bei der Einigung über die zu tätigenden Zahlungen zustande gekommen. Ich würde in Anbetracht der PReisspanne dem Anzahler 150,-€ anbieten und ihm klar sagen, dass die Küche für VIEL mehr Geld verkauft werden kann/soll/muss.
Lässt er sich nicht darauf ein, muss er den Restbetrag zahlen und kann dann die Herausgabe der Küche fordern.
Ich würde sagen der Nachmieter hat mit der Anzahlung schon seinen Willen kund getan die Küche zu kaufen und du hast dem zugestimmt. Also so eine Art mündlicher (und teils auch schriftlicher - durch die Quittung) Vertrag. Wenn du zurücktreten willst, dann musst du mit deinem Nachmieter reden und fragen ob es auch rückgängig geht. Du könntest ihm vielleicht auch 50 Euro oder so als wiedergutmachung anbieten - du machst durch den Käuferwechsel dann einen größeren Gewinn der das wieder ausgleicht.
Zumindest dokumentiert die Quittung und Unterschrift den hier abgeschlossenen und gültigen mündlichen Kaufvertrag.
Der Vertrag ist gültig, zu spät.