Verletzung der Mitteilungspflicht als Leistungsbezieherin
Hallo, ich brauche eure Hilfe! Gerade bin ich echt wütend! Mein Fall ist so verlaufen, ich habe für August Arbeitslosengeld 1 bekommen und ab den 29. August wieder gearbeitet. Nun ist es so, dass ich meine neue Arbeit nicht gemeldet habe (da ich es wohl nicht mehr so genau wusste, dass dies meine pflicht ist...es ist auch mein erster kntakt mit den arbeitslosengeld) nunja, nun soll ich das geld züruck zahlen. das ist ok und ich verstehe es! Heute bekomme ich einen Brief mit dieser Überschieft: "Ermittlunsverfahren wegen Verdachts einer Ordnungswiderigkeit; Verletzung der Mitteilungspflicht als Leistungsbezieherin" Das ist der wahnsinn! -_- Nun habe ich die Möglichkeit, da gegen vor zu gehen, was ich auch tun möchte! Nun stelle ich mir nur die Frage, ob es aurreicht, wenn ich als Grund dort benenne, dass ich "Unwissend" war oder es vergessen habe. Das ist doch kein Argument für die! Ich bin echt wütend! Dazu habe ich damit garkeine Erfahrung. Zudem frage ich mich, wie es den dann weiter geht. werde ich gerichtlich eingeladen? muss ich eien strafe zahlen? Nun ich kann mich daran erinnern, dass ich im jobcenter (bei einen termin im august (mitte)) erwähnt habe, dass ich keine Jobvorschläge benötige, da ich ab septmeber wieder arbeiten werde. aber ob das ein argument ist... ich weiß nicht.... zudem ist es der fall, dass ich im august umgezogen bin und die stadt gewechselt habe.... ach das ist echt so ein mist! ich bin entäuscht, solche dinge bringen mich in weiter zukunft dazu, kein arbeitslosengeld mehr zu beantragen...
3 Antworten
Wie willst du denn da gegen vorgehen?. Du hast eindeutig genau das getan, was man dir vorwirft. Du kannst dir einen Anwalt nehmen, der kostet dann wahrscheinlich noch mal so viel.
Dass du es nicht gewusst hast, zählt nicvht, dafür hast du unterschrieben, als du deinen Antrag gestellt hast. Wenn du dir das nicht durchliest, ist das ganz alleine dein Problem.
Wenn du jetzt die Arbeitsagentur in Zukunft meidest, wird man das mit Würde ertragen.
Was denkst Du denn, warum Du Arbeitslosengeld bekommen hast? Genau: Weil Du arbeitslos warst. Und was für einen Grund mag es dann geben, daß Du keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hast? Ist nicht so schwer, oder?
Du kannst schon sehr froh sein, daß das Arbeitsamt da kein Strafverfahren wegen Betruges draus gemacht hat - ich würde dies hier durchaus als erfüllt ansehen, da Du zu Unrecht Leistungen bekommen hast, die Du nicht bekommen hättest, wenn Du die Agentur für Arbeit rechtzeitig informiert hättest. Und das ist eine Straftat durch Unterlassen ( § 263 StGB ). Du solltest hier also möglichst keine Welle schieben und das Bußgeld bezahlen. Billiger wirds garantiert nicht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Spätestens als du noch Geld überwiesen bekamst, obwohl du ja schon in Lohn und Brot warst, hättest du reagieren müssen. Aber das hast du ja nicht... Also hast du das zumindest in Kauf genommen.