Markenrechtsverletzung - unauthorisiertes Angebot Ebay
Hallo ihr Lieben! Ich habe heute eine E-Mail von Ebay erhalten mit dem Titel: "Warnhinweis zu Verstoß gegen den Grundsatz für das Einstellen von Artikel: Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot" mit dem Text: beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir festgestellt, dass Sie gegen den eBay-Grundsatz Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot verstoßen haben. Aus diesem Grund haben wir auf Ihrem Konto folgende Maßnahmen ergriffen: - Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail. - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Ihr Angebot wurde entfernt, da uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass Ihr Artikel seine Schutz- und Urheberrechte verletzt.
Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen....
Angeboten habe ich eine Creme der Marke Kanebo, die in der Stadtparfumerie erworben wurde. Meine Frage ist jetzt, ob da etwas auf mich zukommt, denn es handelt sich um Originalware, die ich lediglich verkauft habe, da ich diese Creme (Weihnachtsgeschenk) nicht so gut fand. Bleibt es bei diesem Hinweis von Ebay oder muss ich mit einer Abmahnung rechnen, bzw. ist sie überhaupt berechtigt, wenn ich nachweisen kann, dass die Kanebo Creme von einem autorisierten Händler, in dem Fall die bekannte Parfumerie stammt? Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten und ein frohes neues Jahr.
5 Antworten
Hast du das auch so in dein Angebot geschrieben? Weihnachtsgeschenk, gefällt aber nicht ? Oder hast du die Creme "einfach" so annonciert ? Vielleicht hilft auch eine Kontakt-aufnahme mit der Rechtsabteilung des Herstellers. Wenn alles nichts hilft, und du die Creme noch nicht angebrochen/benutzt hast, gehe doch mit dem Kaufnachweis zum Händler und frage, ob du dir etwas anderes aussuchen kannst.
da müsste ich fragen, ob diejenige, die es mir zu Weihnachten geschenkt hat, noch den Kaufbeleg hat.
warum schreibst du denn in einem anderen kommentar das du den kassenbeleg hast ?
Ja, der ist vorhanden, aber ich muss natürlich nachfragen, um ihn dann zu bekommen. Auf jeden Fall ist da noch ein Schild dran (vergessen worden) von der Parfumerie mit einer Nummer u.s.w.
Ich habe dort lediglich geschrieben, dass es sich um eine neue Kanebo Creme handelt und um Originalware mit eigenem Foto. Warum ich diese Creme verkaufe habe ich nicht erwähnt.
Wahrscheinlich kommt nichts weiter. Ich würde das Angebot auch nicht wieder einstellen, denn:
SENSAI ist Ihr Experte für Schönheit. Über den Shopfinder finden Sie die Kanebo autorisierten Parfümerien in Ihrer Nähe. Wo auch immer Sie leben: SENSAI ist ganz nah.
Da Du, wie ich vermute, privater Vekräufer bist, vermute ich, dass das wie das Honrberger Schiessen ausgehen würde, aber man weiss es nicht genau.
Hast Du denn wenigstens einge Bilder verwendet? Nicht dass da noch etwas in Richtung Urheberrechtsverltzung folgt.
P.S.: Falls das wichtig ist, habe Kanebo bei Pieper erworben.
Nein, das ist nicht wichtig, ausser, dass Du bei einem neuen Angebotsversuch den Kassenzettel mit auf das Bild der Creme legen könntest und im eigenen Text darauf eingehen, warum Du sie wieder verkaufst.
Die Plastikpötte, die neu nur über Plastikfeste verkauft werden dürfen, werden ja auch auf der Plattform verkauft.
Naja anbieten werde ich sie auf jeden Fall NICHT noch einmal.
Ich meine, angenommen ich würde eine Abmahnung bekommen weil sie z.B. denken, dass es eine Fälschung wäre oder sonst etwas, aber wenn ich nachweisen kann, dass diese bei Pieper gekauft wurde, passiert dann etwas, auch wenn ein Anwalt sich schon meldet?
Versuche es mit den Einschränkungen in der Beschreibung über ebay-Kleinanzeigen. Obwohl da auch Angebote gelöscht werden können. Dann betrifft es aber nicht den ebay-Account.
Unten auf der Seite findest auch die Nutzungsbedingungen:
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html
Ich denke nicht, dass Du von denen eine Abmahnung erhältst. Höchstens als "Firma". Und die bist Du nicht. Damit ist zwar mit Aufwand, das Thema durch.
Danke, mit Ebay Kleinanzeigen kenne ich aber vielmehr geht es mir darum, ob ich jetzt eine teure Abmahnung bekomme, egal ob sie berechtigt oder nicht ist.
haikoko, du bist der beste, danke für die hilfe
Ja, das ist klar, es kann auch noch einer Woche noch etwas kommen aber es steht auch noch ein Pieper Schild mit einer Nummer hinten auf der Creme. Das wäre im Fall der Fälle sicherlich auch wichtig.
wunderbar alles vorhanden, was benötigt wird, falls die meinen ...
Ja, ich habe ein eigenes Foto verwendet.
Eigene Fotos ist schon mal gut.
Ich habe lediglich einmal diese Creme angeboten und sonst habe ich bei Ebay auch nie Kosmetik verkauft, vielleicht mal vor 3 Jahren ein Parfum (andere Marke), was mir nicht gefiel, also 2 Verkäufe im Bereich Kosmetik in 3 Jahren. Bin da seit 2006 angemeldet und habe 122 Bewertungen.
Du hast sie als neu eingestellt?
Ich würde es wenn, dann nur als unbenutzt versuchen. Es gibt halt Firmen, die versuchen ihren Markt und damit ihren Preis sauber zu halten.
Naja vom Preis bin ich gleich geblieben aber habe ich es als neu und original angeboten. Das kam dirket von der Firma Kanebo Deutschland GMBH
Wenn Du den Artikel nochmal einstellen solltest, dann mit dem Hinweis Geschenk, ungeöffnet, unbenutzt, nicht die Begriffe original verwenden, eben weil Du nicht authorisierter Händler bist, aber weitere Probleme dürfte es nicht geben. Besser wäre es, die Creme in der Stadtparfumerie zurückzugeben, vielleicht auch mit dem Hinweis, dass man sie ja nicht mal bei ebay verkaufen kann ohne Probleme zu bekommen.
nicht die Begriffe original verwenden
es ist verboten Fälschungen zu verkaufen; Original muss deshalb da stehen
Creme Stadtparfumerie zurückzugeben da bei ebay nicht verkaufen
das wird wahrscheinlich auch nicht möglich sein - und mit dieser Begründung noch dazu !!
Im Endeffekt geht es mir nur darum zu wissen, ob jetzt eine teure Abmahnung auf mich zukommt.
Markenrechtsverletzung
dann hast Du sicherlich diesen wichtigen Hinweis vergessen: Genannte Markennamen sind ggf. urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Rechte-Inhabers. Sie werden hier nur genannt, weil sie ggf. Bestandteil des Produktes sind und/oder die Markenqualität kennzeichnen. Vor Einstellung des Angebots weist ebay ganz gross und ausführlich auf diese Information hin!
Ich habe auf jeden Fall darauf hingewiesen, dass es sich um Originalware handelt.
Hallo Katja,
ich habe heute genau die selbe Nachricht von eBay erhalten.
Nach einer kurzen Recherche habe ich gelesen, dass auch eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei nach hause geschickt wird.
Hast du auch solch ein Schreiben bekommen?
Über eine kurze Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Deli
P.S.: Es geht ja vielmehr darum, ob ich eine Abmahnung oder so bekomme. Das mit dem Umtausch ist erst einmal egal, aber danke für den Hinweis, da müsste ich fragen, ob diejenige, die es mir zu Weihnachten geschenkt hat, noch den Kaufbeleg hat. (man will das ja bei Geschenken nicht so machen und daher habe ich es ja angeboten)