MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel

4 Antworten

Dein Artikel ist nicht laut ebay eine Fälschung, sondern laut des Rechteinhabers. Einige Firmen besitzen ebay-Accounts um so nach Fälschungen, Verstoß des Urheberrechts u.s.w. zu suchen, finden sie was genügt ein Klick und ebay löscht das Angebot.

Ob du dich entschuldigst bleibt dir überlassen, viel ausmachen wird das aber wahrscheinlich nicht! "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"

Es ist gut möglich, dass du noch Post von einem Abmahnanwalt bekommst.

Den Artikel darfst du auf gar keinen Fall verkaufen, sollte es sich doch nicht um eine Fälschung handeln, könntest du nach Prüfung noch glimpflich davonkommen.

Eigentlich kannst du jetzt nur abwarten..oder aber den Rechteinhaber nach den genauen Gründen fragen...kann sein, dass dieser dir direkt damit antwortet dass alles weitere sein Anwalt übernimmt

tonks1976  14.06.2013, 01:16
Erman55 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 01:46
@tonks1976

Vielen Dank für die Hilfe. Nur mein eBay-Account wurde nicht gesperrt. Ich kann im Moment wohl nur hoffen, dass es sich nur um eine "Abmahnung" von "eBay" handelt und nichts vom Anwalt kommt.

tonks1976  14.06.2013, 02:04
@Erman55

Nein, dein Account wurde nicht gesperrt, aber das Angebot wurde gelöscht. Und nein...von ebay wurde nur gelöscht nicht abgemahnt, abmahnen können nur die Rechteinhaber.

Ebay löscht dein Konto erst nach mehrmaligen Verstößen gegen die AGB, dieser Fall wird aber vermerkt, falls es sich nicht doch um einen Irrtum seitens des Rechteinhabers handelt.

Erman55 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 11:17
@tonks1976

Alles klar. Ich werde aufjedenfall nie wieder so etwas machen. Ich habe meine Lehre daraus gezogen. Ich kann einfach nur hoffen, dass ich nichts vom Anwalt erhalte. Das Geld habe ich zurückgeschickt und dem Käufer geschrieben, dass dieser Artikel nie wieder zum Verkauf stehen wird. Ich habe das nur hingeschrieben, weil ich den Verdacht habe, dass das einer der Rechteinhaber bzw. ein Parter oder so etwas ähnliches ist.

Es gibt hier drei Parteien, die in ihren Rechten verletzt wurden:

  • ebay,
  • der Markeninhaber,
  • der Käufer.

ebay scheint sich ruhig zu verhalten. Die könnten dich wohl auch sperren.

Der Markeninhaber schein auch zufrieden zu sein durch das Ende der Auktion. Er könnte aber auch eine Unterlassungserklärung verlangen - a) per Brief, b) per Anwalt (und von dir die Gebühren für den Anwalt verlangen), c) per Klage (da entscheidet das Gericht, wer am Ende welchen Teil der Prozesskosten bezahlen muss).

Der Käufer hat ein Recht darauf, dass du den gemeinsam geschlossenen Vertrag erfüllst. Hier also den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag beinhaltet auf deiner Seite die Lieferung eines Original-Marken-Kopfhörers, der genau benannt worden ist im Vertrag.

A) Den musst du liefern.

B) Oder Schadensersatz leisten.

Es gibt ein paar Gründe, warum man doch nicht liefern muss. Zum Beispiel laut BGB - http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html:

  • § 116 Geheimer Vorbehalt
  • § 117 Scheingeschäft
  • § 118 Mangel der Ernstlichkeit
  • § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
  • § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung

Falls du keinen Grund findest, den Vertrag anzufechten, musst du ihn erfüllen. Also in den Laden gehen, das versprochene Gerät kaufen und deinem Vertragspartner zukommen lassen.

Oder ihm eben den Schaden ersetzen, den er erleiden muss, weil du den Vertrag gebrochen hast, die versprochene Sache nicht geschickt hast.

Hier sollte zumindest ein entgangener Gewinn des Käufers berücksichtigt werden. Wenn das Gerät auf dem Markt in seinem aktuellen Zustand also 200,- wert ist und der Kaufpreis belief sich auf 100,-, dann wäre der entgangene Gewinn des Käufers genau 100,-.

Es genügt demnach nicht, den verabredeten Kaufpreis von 100,- zurückzuerstatten, es kämen nochmal 100,- Ersatz für den restlichen Schaden hinzu.

Soweit der Käufer darauf besteht ... Mutmaßlich aber weiß er gar nichts von seinen Rechten ...*)

Gruß aus Berlin, Gerd

*) Wenn ich tagelang recherchiert hätte und geboten, dann würde ich mich kaum mit der Rückerstattung des Kaufpreises abfinden lassen ;-).

Ich würde mich direkt an Ebay wenden, die Sachlage erklären. Nur von Ihnen wirst Du erfahren, was Du evtl. noch tun musst.

Erman55 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 01:47

Danke für die Antwort. Wäre das nicht bisschen komisch, wenn ich verkauf gefälschter Ware bei eBay Anrufe? Ich meine, dass könnte Sie ja reizen meinen Account zu sperren. Ich habe definitiv Lehre daraus gezogen und werde das niemals machen. Ich kann nur hoffen, dass ich keinen Brief vom Anwalt erhalte.

kluetje  14.06.2013, 06:23
@Erman55

Nur von Ihnen wirst Du erfahren, was Du evtl. noch tun musst.

Garantiert nicht ....

Hat evtl. einer eine Antwort zu dem Käufer? Das ist ja wohl sehr merkwürdig, dass augerechnet ein Käufer mit 0 Bewertungen diesen Artikel kauft. Ich habe Ihm sein Geld zurückgeschickt mit PayPal und mich entschuldigt und mitgeteilt, dass ich ihm kein Plagiat zu senden könnte und das gegen die Urheberrechte verstößt.