MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel
Hallo Leute,
habe folgendes Problem. Ich habe bei eBay Kopfhörer verkauft. Nun habe ich folgende email von ebay bekommen:Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.
Unser Ziel ist es, unseren Marktplatz für alle Mitglieder so sicher wie möglich zu machen. Dazu gehört es auch, dass wir bestimmte Angebote entfernen.
Die folgenden Informationen helfen Ihnen zu verstehen, warum wir Ihr Angebot entfernt haben:
Ihr Angebot wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es sich beim angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.
Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html
Der Rechteinhaber FIRMA oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.
Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber: FIRMA Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: EMAIL-ADRESSE
Wenn Sie das nächste Mal einen Artikel verkaufen möchten, werden Sie unter Umständen gebeten, an einer Infotour teilzunehmen. Nachdem Sie die Infotour erfolgreich abgeschlossen haben, prüfen Sie bitte Ihren Kontostatus. Wenn keine weiteren Probleme vorliegen, sollten Sie wieder verkaufen können.
Der Artikel wurde von einem Käufer mit 0 Bewertungen verkauft. Er hat sofort mit PayPal bezahlt. Nach dieser Email habe ich dem Käufer mitgeteilt, dass ich Ihm das Geld zurücksende, weil es laut ebay eine Fälschung ist. Der Verkäufer möchte aber die Kopfhörer. Nun habe ich Ihm das Geld zurück gesendet und mich für die Umstände entschuldigt.
Kann mir noch etwas folgen? Zumal der Firmenname und die Email-Adresse für Fragen vom Urheberpartner oder wer/was auch immer das ist angegeben ist. Soll ich an diese Email-Adresse etwas schreiben und mich entschuldigen? Könnt ihr mir etwas empfehlen? Wenn ich auf die Homepage gehe kommt die offizielle Seite in englisch. Ich gehe davon aus, dass das ein Partner ist oder verfolgt er den deutschen eBay-Markt? Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Dein Artikel ist nicht laut ebay eine Fälschung, sondern laut des Rechteinhabers. Einige Firmen besitzen ebay-Accounts um so nach Fälschungen, Verstoß des Urheberrechts u.s.w. zu suchen, finden sie was genügt ein Klick und ebay löscht das Angebot.
Ob du dich entschuldigst bleibt dir überlassen, viel ausmachen wird das aber wahrscheinlich nicht! "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"
Es ist gut möglich, dass du noch Post von einem Abmahnanwalt bekommst.
Den Artikel darfst du auf gar keinen Fall verkaufen, sollte es sich doch nicht um eine Fälschung handeln, könntest du nach Prüfung noch glimpflich davonkommen.
Eigentlich kannst du jetzt nur abwarten..oder aber den Rechteinhaber nach den genauen Gründen fragen...kann sein, dass dieser dir direkt damit antwortet dass alles weitere sein Anwalt übernimmt
Vielen Dank für die Hilfe. Nur mein eBay-Account wurde nicht gesperrt. Ich kann im Moment wohl nur hoffen, dass es sich nur um eine "Abmahnung" von "eBay" handelt und nichts vom Anwalt kommt.
Nein, dein Account wurde nicht gesperrt, aber das Angebot wurde gelöscht. Und nein...von ebay wurde nur gelöscht nicht abgemahnt, abmahnen können nur die Rechteinhaber.
Ebay löscht dein Konto erst nach mehrmaligen Verstößen gegen die AGB, dieser Fall wird aber vermerkt, falls es sich nicht doch um einen Irrtum seitens des Rechteinhabers handelt.
Alles klar. Ich werde aufjedenfall nie wieder so etwas machen. Ich habe meine Lehre daraus gezogen. Ich kann einfach nur hoffen, dass ich nichts vom Anwalt erhalte. Das Geld habe ich zurückgeschickt und dem Käufer geschrieben, dass dieser Artikel nie wieder zum Verkauf stehen wird. Ich habe das nur hingeschrieben, weil ich den Verdacht habe, dass das einer der Rechteinhaber bzw. ein Parter oder so etwas ähnliches ist.
Es gibt hier drei Parteien, die in ihren Rechten verletzt wurden:
- ebay,
- der Markeninhaber,
- der Käufer.
ebay scheint sich ruhig zu verhalten. Die könnten dich wohl auch sperren.
Der Markeninhaber schein auch zufrieden zu sein durch das Ende der Auktion. Er könnte aber auch eine Unterlassungserklärung verlangen - a) per Brief, b) per Anwalt (und von dir die Gebühren für den Anwalt verlangen), c) per Klage (da entscheidet das Gericht, wer am Ende welchen Teil der Prozesskosten bezahlen muss).
Der Käufer hat ein Recht darauf, dass du den gemeinsam geschlossenen Vertrag erfüllst. Hier also den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag beinhaltet auf deiner Seite die Lieferung eines Original-Marken-Kopfhörers, der genau benannt worden ist im Vertrag.
A) Den musst du liefern.
B) Oder Schadensersatz leisten.
Es gibt ein paar Gründe, warum man doch nicht liefern muss. Zum Beispiel laut BGB - http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html:
- § 116 Geheimer Vorbehalt
- § 117 Scheingeschäft
- § 118 Mangel der Ernstlichkeit
- § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
- § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Falls du keinen Grund findest, den Vertrag anzufechten, musst du ihn erfüllen. Also in den Laden gehen, das versprochene Gerät kaufen und deinem Vertragspartner zukommen lassen.
Oder ihm eben den Schaden ersetzen, den er erleiden muss, weil du den Vertrag gebrochen hast, die versprochene Sache nicht geschickt hast.
Hier sollte zumindest ein entgangener Gewinn des Käufers berücksichtigt werden. Wenn das Gerät auf dem Markt in seinem aktuellen Zustand also 200,- wert ist und der Kaufpreis belief sich auf 100,-, dann wäre der entgangene Gewinn des Käufers genau 100,-.
Es genügt demnach nicht, den verabredeten Kaufpreis von 100,- zurückzuerstatten, es kämen nochmal 100,- Ersatz für den restlichen Schaden hinzu.
Soweit der Käufer darauf besteht ... Mutmaßlich aber weiß er gar nichts von seinen Rechten ...*)
Gruß aus Berlin, Gerd
*) Wenn ich tagelang recherchiert hätte und geboten, dann würde ich mich kaum mit der Rückerstattung des Kaufpreises abfinden lassen ;-).
Ich würde mich direkt an Ebay wenden, die Sachlage erklären. Nur von Ihnen wirst Du erfahren, was Du evtl. noch tun musst.
Danke für die Antwort. Wäre das nicht bisschen komisch, wenn ich verkauf gefälschter Ware bei eBay Anrufe? Ich meine, dass könnte Sie ja reizen meinen Account zu sperren. Ich habe definitiv Lehre daraus gezogen und werde das niemals machen. Ich kann nur hoffen, dass ich keinen Brief vom Anwalt erhalte.
Hat evtl. einer eine Antwort zu dem Käufer? Das ist ja wohl sehr merkwürdig, dass augerechnet ein Käufer mit 0 Bewertungen diesen Artikel kauft. Ich habe Ihm sein Geld zurückgeschickt mit PayPal und mich entschuldigt und mitgeteilt, dass ich ihm kein Plagiat zu senden könnte und das gegen die Urheberrechte verstößt.
Lies auch bitte hier
http://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-veri-programm-sperrungsaufforderung.html