Angebot wurde entfernt: Markenrechtsverletzung ?

3 Antworten

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Es gibt mindestens drei Arten von Markenzeichen, und geschützt sein (oder eben nicht geschützt sein) kann jede dieser Arten:

  1. Wort-Marke (z. B. das Wort "Porsche")
  2. Bild-Marke (z. B. das Logo "unten rot grün, oben ein fliehendes Pferd in lila")
  3. Wort-Bild-Marke (eine Wort-Marke in einem bestimmten Schriftzug, oder eine Bild-Marke mit Worten dabei)
  4. Und noch viel viel mehr!

Siehe Absatz 1 in Markengesetz § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen:
"(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden." http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/

Gruß aus Berlin, Gerd

Nero80 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 16:37

hallo

das heißt das WORT Porsche ist geschützt?

kann man sowas schützen? 

wir reden über das Wort nicht über das Logo

Logo kann man schützen ist klar aber das Wort Porsche das Verstehe ich nicht ganz...

Falkenpost  20.02.2017, 21:42
@Nero80

Klar kann man sowas schützen. Ein Großteil des Unternehmenswertes basiert auf dem Markennamen. Ist doch dann logisch, dass dieser mühsam aufgebaute Wert geschützt werden kann - und muss. Sonst könnte doch jede Pappnase daherkommen und ein Auto namens Porsche bauen.

GerdausBerlin  21.02.2017, 04:29
@Nero80

Nicht das Wort "Porsche" ist geschützt, sondern nur die Wort-Marke "Porsche"!

Du darst also unter der Wort-Marke "Porsche" keine Autos anbieten oder in Verkehr bringen!

Aber du darfst ein Buch schreiben und verbreiten mit dem Titel "Porsche fahren erklär ich dir!".

Was du nicht darfst: Etwas ins Netz stellen, das so aussieht, als könnte es von der Porsche AG stammen. Wenn es zu Verwechslungen führen könnte oder zur Ausbeutung des Rufs von Porsche:

"(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr (...)

1.
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3.
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/\_\_14.html

Wenn du also Leute auf deine Website locken möchtest mit bekannten und wertgeschätzten Marken, dann kann es schon zum Rechtsstreit kommen mit dem Marken-Inhaber.

Daher untersagen das viele Site-Betreiber schon im Vorhinein - vielleicht manchmal zu voreilig. Aber eine Unterlassungsklage wird teuer, schon eine Abmahnung, wenn man den Anwalt des Abmahners bezahlen muss. Denn die Streitwerte sind hier immer schnell sehr hoch.

Gruß aus Berlin, Ger

Nero80 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 01:15

Hi Danke für die schnelle Antwort

aber was ich nicht verstehe ist wieso kann man das Wort Porsche nicht verwenden? das LOGO Ok kann ich Verstehen ist geschützt aber wenn ich  zb ein T-Shirt aufdrucken möchte mit dem Begriff Porsche wieso soll das Verboten werden?

dresanne  20.02.2017, 09:28
@Nero80

Du kannst Dir auf dein T-Shirt drucken was Du willst, darfst es aber nicht verkaufen.

was passiert wenn man zb das unterlassungserklärung unterschreibt und dannach nochmal wegen gleche sache abgemahnt wird?

kann die strafe höher werden als das erste ?