Mandat abgeben bei Parteiaustritt?
Hallo,
ich hab mal eine Frage. Und zwar würde ich gerne wissen, ob man sein Mandat im Stadtrat abgeben muss, wenn man aus der Partei austritt, für die man dort reingewählt wurde?
Und gibt es da einen Unterschied zwischen denjenigen, die direkt reingewählt worden sind und denjenigen die über Liste reingekommen sind?
Wenn möglich bitte Eure Antworten mit "Beweisen" wie Paragraphen o.ä. unterstützen
Danke ;-)
5 Antworten
"Und zwar würde ich gerne wissen, ob man sein Mandat im Stadtrat abgeben muss, wenn man aus der Partei austritt, für die man dort reingewählt wurde?" - Nein, muß man nicht, auch wenn die Partei das natürlich gern so hätte.
"gibt es da einen Unterschied zwischen denjenigen, die direkt reingewählt worden sind und denjenigen die über Liste reingekommen sind?" - Einen moralischen Unterschied: Der direkt gewählte hat sein Mandat von den Wählern, der Listenkandidat vorrangig der Partei. Trotzdem kann ihn keiner zwingen, den Platz für einen Nachrücker freizumachen.
Man wird als Person gewählt und nicht als "Mitglied der Partei". Du wirst also dein Mandat nicht verlieren. Dabei macht es keinen Unterschied ob man direkt über die Liste reingekommen ist.
Also in Bayern steht es im GlKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz). Vielleicht findest du etwas entsprechendes für dein Bundesland.
Nein, schliesslich ist man als Person gewählt, nicht als Mitglied einer Partei. Die Parteien möchten zwar natürlich, dass man den Platz frei macht für ein anderes Parteimitglied, verpflichtet ist man aber nicht, diesem Wunsch zu entsprechen.
Die Freiheit des Mandats wird etwa in Deutschland durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) garantiert. Die Mitgliedschaft in einem der genannten Gremien ist außerdem nur von der Wahl selbst abhängig, nicht von der Mitgliedschaft in einer bestimmten politischen Partei, Fraktion oder sonstigen Gruppe. Abgeordnete zu deutschen oder österreichischen Parlamenten oder zum Europäischen Parlament können also etwa aus ihrer Partei austreten, die Fraktion wechseln oder sich sogar an der Gründung einer neuen Fraktion beteiligen, ohne dass ihr Mandat dadurch erlöschen würde.
wikipedia
Das ist dort genauso. Auch wenn jemand nicht direkt, sondern über die Liste in den Stadtrat einzog.
Gruß, earnest
Am Beispiel Bundestag: Als Jörg Tauss im Jahr 2009 (kannst du ja gerne googeln ;)) aus der SPD ausgetreten und in die Piratenpartei eingetreten ist, hat er sein Mandat nicht verloren. Er bekam dann einen Extrastuhl außerhalb der Parteireihen und vertrat dort seine eigene Meinung bzw. die der Piratenpartei.
Sollte dann im Stadtrat nicht anders sein.
hmmmm joa nur in dem Artikel geht es um den deutschen Bundestag ich wollte ja das für einen (niedersächsischen) Stadtrat wissen