Ist ein Eierwurf schon Körperverletzung?

9 Antworten

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Das Ei ist verloren...immer Unschuldige die es trifft.

Philippus1990  22.06.2016, 13:14

Ziemlich menschenverachtende Kommentare von den selbsternannten Guten hier...

schokorosine  22.06.2016, 13:53
@Philippus1990

wie gut dass Nazis nicht menschenverachtend sind :-)

schokorosine  22.06.2016, 13:05

mein erster Gedanke war auch... "ist da nich eher das Ei das Opfer"?

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

ict immerhin einfache körperverletzung, wird wohl ein strafe hinterherziehen die nichtso hoch sein kann , vielleicht sozialstunden + geldstrafe , aber er wird wenn es zur verurteilung kommt , eben ab da vorbestraft sein


Bernerbaer  22.06.2016, 13:12

So schnell ist man nicht vorbestraft.

Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.

Stahlbursche  22.06.2016, 13:16
@Bernerbaer

Sollte er sich allerdings ein zweites mal etwas erlauben wird`s auch drin stehen wenn er nicht über die 90 Tagesätze ist.

Tja....wenn die rot-grünen Nazis auf die braunen Nazis treffen.

Da 83% der politischen Straftaten auf das Konto der rot-grünen Nazis geht, würde ich auf jeden Fall ein hartes Durchgreifen empfehlen.

Es kann einfach nicht sein, dass wir ständig diesen rot-grünen Nazi-Terror erdulden müssen.

......und schon Schnappatmung ?

Warum schreibe ich so ?

Leute wie Ihr demonstrieren mit wesentlich gewaltbereiteren Mitteln als die die Ihr angeblich bekämpft. Schonmal darüber nachgedacht ?

Im Bezug auf die Anzeige wird der Staatsanwalt wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse einstellen. Dein Kumpel muss halt in seiner Stellungnahme darlegen, dass er das Ei gar nicht werfen wollte, es ist ihm halt nur aus der Hand gerutscht, und er entschuldigt sich für den Vorfall ausdrücklich.

Es wurde ein Hilfsmittel benutzt und es war Absicht. Das ist auf jeden Fall KV. Da es mit einem Hilfsmittel begangen wurde evtl sogar gefährliche Körperverletzung.