Der Makler wünscht eine notarielle Kaufabsichtserklärung?

6 Antworten

Das Ansinnen des Maklers hört sich ziemlich " einseitig " an, d.h. du sollst dich binden und in Vorkasse gehen und der zeitliche Ausgang ist verkäuferseitig ungewiss - um sich auf sowas einzulassen sollte die Wohnung entweder etwas ganz Besonderes oder ein Schäppchen sein.

Vorauskasse - auch in Bezug auf die Maklerprovision ist grundsätzlich abzulehnen. Eine Kaufabsichtserklärung sollte, wenn man sie schon macht, eine zeitliche Begrenzung sowie auch eine " Vertragsstrafe ", wenn der Verkauf aufgrund des Verkäufers letztlich nicht zustande kommt für den Verkäufer enthalten, schließlich bist du für den betreffenden Zeitraum an dieses Objekt gebunden und hast keinerlei Einfluss auf die Bemühungen des Verkäufers zwecks Voraussetzung für den Verkauf. Du hast an der Sache auch den geringeren Vorteil - der liegt eindeutig beim Verkäufer, d.h. er hat für den Fall, dass er eine andere Immobilie erwirbt, die Sicherheit, das jetzige Objekt verkaufen zu können.

Also ich würde mich auf sowas nicht einlassen.

EpikurMiez 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 21:21

Hallo, Oedelfaenger,

vielen Dank für deine Antwort. Sie ist wirklich hilfreich und drückt das aus, was ich empfinde: Das ist alles sehr einseitig ! Ich binde mich, die andere Seite bleibt frei und kann sich noch in aller Ruhe viele neue Wohnungen anschauen.... Ein Käufer für die "alte" ist ja schon da. Das mit der Vertragsstrafe könnte man ja vorschlagen, mal schauen, wie Makler & Eigentümer da reagieren !

Also nochmals herzlichen Dank,

EpikurMiez

Hallo EpikurMiez, wie Du schon geschrieben hast hört sich das sehr riskant an. Ohne ein festgesetztes Auszugsdatum würde ich das auf keinen Fall unterschreiben. Die notarielle Erklärung wäre für Dich bindend und Du weisst ja nicht was in z.B. 2 Jahren ist, wenn die jetzigen Eigentümer immer noch nicht ausgezogen sind. Mit der Anzahlung hast Du erst recht nichts gewonnen. Der Kauf einer Immobilie ist nur mit einem notariellen Vertrag gültig. Die jetzigen Eigentümer sollten die Wohnung an Dich verkaufen und bis zum Zeitpunkt des Auszugs einen Mietvertrag mit Dir abschließen. Der Mietvertrag kann befristet sein. Das wäre für beide Seiten die fairste Lösung. Wünsche Dir viel Erfolg!

EpikurMiez 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 21:15

Hallo, TopRezension,

vielen Dank für deine Antwort. Das mit dem Kaufen & Vermieten hat uns heute auch ein Freund, der Immobilienfachmann ist, vorgeschlagen. Darüber werde ich nachdenken. Seltsam, dass so ein Vorschlag nicht vom Makler kommt....

Nochmals vielen Dank,

EpikurMiez

wenn die Wohnung nicht irgendetwas hat was du unter 1000 Wohnungen nur 1 mal findest, lass es, sag dem Makler er kann sich ja melden bei dir wenn es so weit ist. Irgendwie klingt das nämlich danach, dass der Makler Sorgen hat, dass er kein Geschäft macht und dich jetzt an ihn binden will.

EpikurMiez 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 21:04

Hallo, Vogerlsalat,

vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist wirklich eine sehr schöne Wohnung, preislich o.k. und hier in den oberbayerischen Bergen ein recht seltenes Angebot. Es gab wohl schon mehrere Interessenten, aber die wollten gleich kaufen. Es ist absolut richtig: Eigentlich sollte die Wohnung doch erst angeboten werden, wenn ausgezogen werden kann. Im Übrigen wird sie gerade (nur) als Ferienwohnung genutzt...

Nochmals vielen Dank ! EpikurMiez

Ich würde dem gar nichts unterschreiben, diese Kaufabsichtserklärung ist als Vorvertrag zu werten, Du verlierst erst mal gar nichts, kannst Dich weiter umsehen, alle Vorteile liegen nur auf der anderen Seite, wenn so ein Druck erzeugt wird, sollte man auf der Hut sein. Du kannst dem Wohnungsinhaber anbieten, die Wohnung jetzt zu kaufen und ihm einen befristeten Mietvertrag für sechs Monate anbieten, das war es dann aber auch schon.

EpikurMiez 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 20:55

Hallo, Luminol, vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Kaufen & Vermieten hat uns übrigens heute auch ein befreundeter Jurist & Immobilienwirt spontan empfohlen. Dass man hier "auf der Hut" sein soll, ist ein wichtiger Hinweis ! Ich bin ja prinzipiell vorsichtig, wenn ich mit einem Makler zu tun habe, und ich lasse mich überhaupt nicht gerne unter Druck setzen. Also nochmals tausend Dank !

EpikurMiez

Vergiss´es!

Unseriöser Makler! Anzahlung ohne Rechtsgrund, Vertrag wäre u.U. ohnehin rechtsungültig da ohne gerichtlich nachprüfbares Datum (Kann der St. Nimmerleinstag sein - oder 2066 - wenn Verkäufer eben keine anderweitige Wohnung findet, aber dessenungeachtet Bindung für Dich!!!)

EpikurMiez 
Beitragsersteller
 14.11.2012, 21:10

Hallo, Justinianus, vielen Dank für die Antwort. Auf einen Termin würden sich die Verkäufer schon festlegen, aber innerhalb einer Frist, die mir wirklich zu lang ist (Es fiel mal der 01.06.13). Da würde ich mich über ein halbes Jahr binden - und wer weiß, vielleicht finde ich in der Zeit noch was Besseres ...

Herzlichen dank nochmal,

EpikurMiez