Makler stellt nach Vertragsende Rechnung trotz nicht verkauftem Haus. Darf er das?
Hallo! Wir haben versucht, unser Haus über einen Makler zu kaufen - allerdings erfolglos: Wir haben den Vertrag nach einem halben Jahr fristgerecht gekündigt, ohne uns dass der Makler einen zahlungsfähigen Käufer präsentieren konnte. Nun (einen Monat nach Ablauf des Vertrags) hat uns der Makler eine Rechnung zugeschickt und verlangt, dass wir ihm fast 3000 Euro für die entstandene Arbeit zahlen. Allerdings ist in dem Vertrag, den wir anfangs mit ihm gemacht haben, überhaupt keine Rede von solch einer Aufwandsentschädigung, sondern nur vom üblichen Erfolgshonorar. Ich gehe davon aus, dass seine Forderung also gegenstandslos ist, richtig? Und: Wie reagieren wir nun auf dieses Schreiben? Gar nicht (also einfach nicht bezahlen)? Über einen Anwalt? Mit einem freundlichen Rückschreiben, in dem wir ihn darauf hinweisen, dass seine Forderung gegenstandslos ist? Vielen Dank! Heike
7 Antworten
Sie können der Rechnung erfolgreich widersprechen.
Wenn das so ist, wie Du schilderst ist die Forderung des Maklers nicht zu zahlen. Ihr müsst nur zahlen wenn im Vertrag etwas von Aufwandsentschädigung steht.
Rechtsanwalt wird nicht nötig sein, denn das kostet ja auch wieder unnötig Geld. Ich würde die Sache mit einem Anruf beim Makler erledigen.
Ein Makler arbeitet normalerweise auf Erfolgsbasis. Seine Courtage ist also nur "verdient", wenn es zu einem Kauf- oder Mietvertrag kommt.
Ohne Einsicht in den Vertrag kann dir niemand eine vernünftige Antwort geben. Da müsst ihr euch Rat bei einem Anwalt holen.
Einige makler haben das im.vertrag stehen, dass eine aufwandsentschaedigung faellig wird bei erfolgloser vermittlung. Wenn das nicht im.vertrag steht, kann der makler auch keine aufwandsentschaedigung verlangen, denn dem makler steht regelmaessig nur eine vermittlungsprovision zu.
Mach es so wie "DerHans" sagt.