Mahnungen/Inkasso

4 Antworten

Die Betreiber von Abofallen auf Flirtseiten haben üblicherweise gar kein Interesse daran, die Sache gerichtlich auszutragen.

Auf diesen Flirtfallen kommt aus verschiedenen Gründen kein rechtlich bindender kostenpflichtiger Vertrag zustande. Es wird nicht sofort erkennbar auf die Verlängerung des Testabos in ein kostenpflichtiges Dauer-Abo hingewiesen. Verstoß gegen die Transparenzpflichten im Fernabsatz (§ 312d BGB). Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, § 307 BGB. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (Preisklarheit, Preiswahrheit), § 1 Abs. 6 PAngV.

Versteckte "April-April"-Klauseln in den AGB oder als Fußnote werden nicht Vertragsbestandteil - § 305c BGB.

Deshalb klagen die auch nicht, sondern sie mahnen und drohen.

Es gibt keine Rechtspflicht, dazu Stellung nehmen zu müssen. Gilt auch für Briefe vom Anwalt oder Inkassobüro. Das sind keine Behörden, die haben keine Sondervollmachten. Wenn die was wollen, sollen sie doch vor Gericht klagen. Wollen die aber gar nicht.

Nach einigen bösen Mahnungen (das kann sich über längere Zeit hinziehen) schläft das Theater von selbst ein.

Für dem sehr unwahrscheinlichen Fall, dass sie es mit dem Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Gericht): Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.

Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall und sollte was bezahlen obwohl ich nie was bestellt habe.

Als erstes würde ich unbedingt auch zur Verbraucherzentrale gehen. Die kann weiter helfen und wissen auch, ob das überhaupt ein seriöser Anbieter ist. Was man leider bei einigen nicht wirklich behaupten kann. Dann würde ich die ganzen Briefe von der Firma packen und mir einen Termin bei der Schuldenberatung holen. Die Schuldenberatung gibt dann entweder Tipps und Ratschläge, wie man sich am besten mir der Firma die das Geld haben will auseinandersetzt z.B. inform von Musterbriefen.

Dass Du keine Bankverbindung angegeben hast und es wird trotzdem abgebucht, finde ich sehr eigenartig und kommt mir unseriös vor. Da würde ich auf jeden Fall zur Verbraucherzentrale und Schuldenberatung gehen.

 - (Betrug, Abzocker)  - (Betrug, Abzocker)

Es ist schwer zu glauben, dass du wirklich kein Premium-Account eingerichtet hast. Vielleicht hast du etwas versehentlich angeklickt, ohne zu merken, was das rechtlich impliziert hat. Prüf das selbst noch einmal.

Du kannst du die € 89 auf dein Konto zurückbuchen lassen. Schreib dem Inkassobüro per Einschreiben, dass du alle Forderungen vollumfänglich ablehnst, man solle dir die Vertragsunterlagen zeigen. Teile auch mit, dass du am ...... per Einschreiben gekündigt hast. Wenn das Inkassobüro darauf nicht eingeht, beantworte keine weiteren Schreiben mehr und lass dich nicht von irgendwelchen Drohungen einschüchtern. Das ist meistens deren Masche, wenn sie keinen Rechtsgrund haben und nur Dumme suchen.

Wenn du absolut sicher bist, dass du kein Premium-Account abgeschlossen hast und die Forderung unberechtigt ist, dann warte ab, ob das Inkassobüro einen Mahnbescheid erlässt. Gegen den musst du sofort in der darin angegebenen Frist Widerspruch einlegen.

Goofy62  16.03.2015, 17:56

Einen Vertrag "aus Versehen", durch einen falschen Mausklick, gibt es im Fernabsatzrecht grundsätzlich nicht.

Damit ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande kommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Erbringung der Informationspflichten aus § 312d BGB, Information über das Widerrufsrecht etc., Gelegenheit zur Prüfung der eingegebenen Daten vor Abschluss des Vertrags gemäß § 312g BGB. Das alles ist nicht in einem Mausklick unterzubringen und erfordert willentliche Aktionen.

Alles andere ist das übliche Geschwätz von Abzockern, die der Meinung sind, sie könnten den Betroffenen durch rechtlich falsche, irreführende Aussagen einen Vertrag unterschieben.

Ab zur Verbraucherzentrale. Nochmal einen Brief aufsetzen, dass du keinen VIP Account beantragt hast und du der Rechnung wiedersprichst. Dann abwarten ob die dich wirklich vor Gericht ziehen. Wohl eher nicht, weil deren Methoden in 90% der Fälle vor Gericht keinen Halt haben, weil das Betrügerseiten sind. Aber vorher zur Verbraucherzentrale. Kostet 10 oder 15 Euro.