Mahnungen an die nicht aktuelle Adresse bekommen nun Inkassobrief bekommen, kann man da was machen?
Hallo, ich bin in August schwarz gefahren und sollte 60€ an die Deutsche Bahn zahlen. Nun bin ich im September umgezogen und habe mich an eine neue Adresse umgemeldet. Dementsprechend hat die Deutsche Bahn meine neue Adresse nicht bekommen. Ich habe vergessen 60€ an die Bahn zu zahlen und diese hat mir ständig Mahnungen an die alte Adresse geschickt, welche ich natürlich nicht bekommen habe. Nun habe ich einen Brief von Inkasso bekommen und muss das doppelte jetzt zahlen. Kann ich auf irgend eine Art und Weise den Betrag runtergestzt bekommen, da ich die Mahnungen nie bekommen habe? Ich weiß, die Chancen sind gering, aber einen Versuch ist es Wert :)
Viele Grüße,
Andrej
5 Antworten
Das einzige was du da machen kannst ist anrufen und das klären. Wenn du viel Glück hast, denn musst du nur 60€ bezahlen.
Mein Mentor sagte immer:
Wer schreibt der bleibt
Ich arbeite in der Finanzdienstleistung. Hier habe ich viele Menschen gesehen die nicht geschrieben haben und nun nicht mehr da sind. Einer davon verkauft heute Toilettenartikel. Hoffentlich macht es ihn glücklich! =)
Moral von der Geschichte: Telefonieren tut man mit Freunden und Familie, nicht mit der Gegenseite in einem Rechtsstreit.
Kannst du denn überhaupt zahlen?
Kann ich auf irgend eine Art und Weise den Betrag runtergestzt bekommen, da ich die Mahnungen nie bekommen habe?
Du hast die Nicht-Zustellung - und damit wahrscheinlich auch die kostenpflichtige Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt - verursacht.
Du schuldest nebst den 60,- € auch die Zinsen, 5,- € Mahngebühren und die (vermutlich) 10,- € für die Adressermittlung.
Diese direkt an die Bahn zahlen, Inkassobüro ignorieren.
Korrekt. Auch wenn immer wieder von einigen das Gegenteil behauptet wird.
Da Du nicht reagiert hast, trotzdem Du von den zu zahlenden 60 Euro an die Bahn wußtest, Post nicht hast nachsenden lassen, wo die Mahnungen enthalten waren, wirst Du um den Betrag des Inkasso-Büros nicht herum kommen. Die Bahnverwaltung hat es zur Bearbeitung dort hin verlagert.
wirst Du um den Betrag des Inkasso-Büros nicht herum kommen.
Die Bahn benötigt für ihr Mahnwesen keine Hilfe, daher muss der Schuldner die rechtlich nutzlose Beauftragung eines Inkassobüros auch nicht bezahlen (folgt aus den §§ 254 BGB und 4 Abs. 5 RDGEG).
Die Bahnverwaltung hat es zur Bearbeitung dort hin verlagert.
Kann sie auch tun, aber nicht zu Lasten Dritter. Der Fragesteller hat keinen Vertrag mit dem Inkassobüro, muss also auch deren Forderung nicht erfüllen.
"Ich habe vergessen 60€ an die Bahn zu zahlen und diese hat mir ständig Mahnungen an die alte Adresse geschickt"
DEIN alleiniges Problem. Da kannst du nichts machen
Halte dich zukünftig doch einfach aus Inkassothemen raus, wenn du keine Ahnung hast. Kevin hat alles Relevante geschrieben. Inkassos müssen nicht bezahlt werden. Dass du von der Materie keine Ahnung hast, zeigt sich ja schon seit vielen Monaten hier.