Mahnung GEZ: Was ist mit Mahn- bzw Versäumnisgebühr?
Grundsätzlich bin ich von der Rundfunkgebühr befreit. Im Nachhinein haben die jetzt fest gestellt, dass ihnen 1 Monat fehlt - 06 2016!!!! Dafür haben Sie mich jetzt angemahnt: die Gebühr von 17,50 plus säumniszuschläge von 8,00! Auf Rückfragen bei der verantwortlichen des betreuten Wohnens, wo ich bin, habe ich die Antwort bekommen, wenn ich es nicht mehr nachvollziehen kann, weil es doch schon lange her ist,nur den Beitrag überweisen. Majnspesen könnte ich weglassen. Ist das okay. Ich meine, ich bin krankheitsbed erwerbsunfähig und kann es mir nicht leisten, zum 1. Und 2. möchte ich mich vorher absichern um nicht von diesem Ihnen skrupellos, mafiotischen Betrieb in Köln zerrieben zu werden.
1 Antwort
Wenn da Mahnung drauf steht und darin ein Säumniszuschlag von 8 Euro zusätzlich zum Rundfunkbeitrag gefordert wird, gibt es schon einen bestandskräftigen Festsetzungsbescheid, der der Mahnung zugrunde liegt. Da muss dann auch der Säumniszuschlag von dir gezahlt werden, der kraft Gesetzes 4 Wochen nach Fälligkeit des Rundfunkbeitrags zwingend anfällt.
Wenn 8 Euro Säumniszuschlag (SZ) gefordert werden, ist es entweder ein Festsetzungsbescheid oder es gab schon vorher einen Festsetzungsbescheid (dies halte ich hier für wahrscheinlicher, weil du ja nicht schreibst, dass Festsetzungsbescheid drüber steht). Dann ist der SZ aber schon vorher festgesetzt und du hast gegen den damaligen Festsetzungsbescheid keinen Widerspruch eingelegt. Damit ist der SZ rechtskräftig und von dir zu zahlen.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn du noch nachträglich vom LRA die Befreiungsvoraussetzungen für Juni 2016 bestätigt bekommst und du diese Bestätigung nachträglich beim Beitragsservice einreichst. Also kümmere dich intensiv um dieses Problem, wenn du nicht zahlen willst.
Es offensichtlich meine 'Auslegung' des Schreibens. Denn im Betreff steht nur 'Ihr Rundfunkbeitrag'. Auf der 2. Seite sind dann mit Überschrift 'detaillierte Aufstellung' die einzelnen Positionen genannt: die befreiiungszeiträume 06.13 bis 05.16 und 07.16 bis 04.18. Dazwischen blieb der 06.16 hängen. Keine Ahnung warum die Dame vom LRA die Befreiung nicht nahtlos ausgestellt hat!!?? Ich selbst war unfähig, irgendetwas zu machen (Klinik). Sie hat mir aber zugesagt, es zu veranlassen... und jetzt das! Unter Summe Beiträge (17,50) stehen dann die 8,00 säumniszuschläge. Ist es die Aufmachung des Schreibens, also keine "offizielle' Mahnung, warum ich gesagt bekommen habe, diese säumniszuschläge sind Nicht zu zahlen? SD