Inwiefern sind Lehrer verpflichtet, ein „Nicht genügend“ frühzeitig mitzuteilen (Österreich)?
Die Hintergrundgeschichte: In der Klasse meiner Freundin wurde ihnen heute mitgeteilt (letzter Freitag war Notenschluss), dass 6 Leute ein „Nicht Genügend“ in einem eher unwesentlichen Nebenfach bekommen.
Der Lehrer hat die betreffenden Schüler zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass ihre Leistungen mit „Nicht Genügend“ zu beurteilen wären und hat ihnen somit auch keine Möglichkeit gegeben, sich zu einer mündlichen Prüfung gemäß §5 Leistungsbeurteilungsverordnung rechtzeitig anzumelden.
Gemäß §19 Schulunterrichtsgesetz, Absatz 3a hat der Lehrer jedoch den Eltern sowie der Schülerin/dem Schüler „unverzüglich“ mitzuteilen, dass die Leistung mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wäre, um das Frühwarnsystem zu nutzen.
Meine Frage ist jetzt also: Wie können die Leute, die einen 5er haben, dagegen vorgehen bzw. ist das überhaupt möglich?
4 Antworten
Also in Bayern (Deutschland abhängig vom Bundesland) müssen die Noten durchaus vorab bekannt sein. Das weiß man aber ja schlussendlich schon durch die Prüfungen. Wenn ich ne 5 oder 6 bekommen habe im Test, dann wird die Note wohl entsprechend ausfallen?!?
Ich weiß nicht ob jetzt die Noten in Österreich geschätzt werden. Zudem könnte man ja auch mal den Lehrer fragen. Bei uns gibt es ja Halbjahreszeugnisse - gibt es sowas in Österreich nicht??
Da es in diesem speziellen Fach weder Tests noch mündliche Prüfungen gab und die Semester durch die modulare Oberstufe voneinander getrennt benotet werden ist das in dem speziellen Fall nicht möglich es vorab zu wissen.
Du solltest genau lesen:
"An allgemein bildenden höheren Schulen ist in der letzten Stufe abweichend von Abs. 2 am Ende des ersten Semesters keine Schulnachricht auszustellen."
https://www.jusline.at/gesetz/schug/paragraf/19
In welcher Klasse welcher Schulart ist denn Deine Freundin?
Im Übrigen: Dass man in einem Fach „Nicht Genügend“ ist, ist einem ja wohl auch alleine klar, ohne dass man es noch mal extra mitgeteilt bekommt
Danke für deine Antwort, allerdings trifft dieser Teil wegen zwei Gründen nicht zu:
Sie ist an einer BHS und nicht an einer AHS und in der 8/12 Schulstufe, was bei den BHS erst das vorletzte Jahr ist.
Hinzu kommt noch, dass sie im System der modularen Oberstufe ist und damit keine Schulnachricht sondern ein Semesterzeugnis ausgestellt wird und im zweiten Semester die Notenvergabe bei 0 beginnt und nicht vom ersten Semester abhängt.
Zu deinem letzten Satz: Wie soll das klar sein, wenn man weder mündliche noch schriftliche Prüfungen in einem Fach hat und vor allem bei diesem Lehrer alles nach subjektiver Auffassung von Mitarbeit benotet wird (man kann aufzeigen wie viel man will, wenn er dich nicht mag, hast du nichts zum Sagen)
Ist schon komisch wenn die Schüler nicht mal wissen auf welcher Note sie stehen.. schauen die sich die Arbeiten die sie zurückbekommen nicht an ? Bzw fragen selbst mal nach wie sie sich verbessern können?
- Das war keine Antwort auf meine Frage
- Wie gesagt, es ist ein unwichtiges Nebenfach, da werden keine Arbeiten geschrieben, es zählt die Mitarbeit und die ist ja bei jedem Lehrer anders und sehr subjektiv
Wenn es ein unwichtiges Nebenfach ist dann braucht man auch nicht dagegen vorgehen...
Mitarbeit wird nicht subjektiv bewertet, auch wenn Euch Schülern das so vorkommt. Es gibt klare Regeln, nach denen Quantität und Qualität der Mitarbeit beurteilt werden und das wird nach jeder einzelnen Stunde festgehalten
Gibt es bei euch keine Halbjahreszeugnisse? Wenn man schlechter wird, dann wird auch die Note nicht besser. Ansonsten fiele mir ein die Benotung vom Lehrer schriftlich zu begründen lassen. Ich denke in Österreich wird die Benotung auch nicht willkürlich erfolgen. Und wen jemand gar nix macht, tja, dann ist das halt auch in der Note ersichtlich. Ist es nicht gerechtfertigt, Begründung anfordern und ggf. den Direktor der Schule kontaktieren.
Wenn das Fach eh unwichtig ist: sollte es aber schlussendlich kein großes Problem sein, oder?
So sieht nur die Theorie aus. Die meisten Lehrer passen die mündlichen Noten meist an die schriftlichen an. Das liegt wohl auch daran, dass die meisten alles andere als ungerecht empfinden...
Weiterhin gab es schon viele Untersuchungen, die belegen konnten, dass Sympathien eine sehr große Rolle bei der Notenvergabe spielen. Wer bereits zuvor davon ausgeht, dass ein Schüler sehr leistungsstark ist, wird auch zu diesem Schluss kommen - und umgekehrt. Das liegt zum einen daran, dass der Lehrer eher dazu neigt, kleine Fehler zu übersehen bzw. nicht so stark zu werten, und zum anderen daran, dass er seine Erwartungen auf den Schüler überträgt und dieser sich irgendwann in seiner Rolle einfindet. In der Psychologie sind diese Effekte bekannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbsterf%C3%BCllende_Prophezeiung#Beispiele
also 1. sind wir in dem System der modularen Oberstufe, heißt also, dass jedes Semester getrennt benotet und damit abgeschlossen ist.
Dadurch kommt aber auch das Problem, dass dieser 5er geparkt wird, da sie keine Prüfungen machen können. Das heißt, sie behalten ihn bis vor die Matura und wenn sie ihn dann nicht ausbessern, dürfen sie nicht antreten.
Das mag vielleicht an manchen Schulen und bei den meisten Lehrern so sein, aber ich kann dir mit 99,9% Sicherheit sagen, dass dieser Lehrer eindeutig „Schatzerlwirtschaft“ betreibt.
Wobei halt immernoch 0,1 Prozent Unsicherheit besteht 😉 es ist schon sehr auffällig..Schüler die angeblich nie ihre Noten wissen..nicht mal den Ansatz an Interesse an den Noten zeigen..dass die immer wieder mit folgenden Aussagen kommen : es wird um Noten gewürfelt..der Lehrer benotet nach Beliebtheit..es gibt Schatzerlwirtschaft..wird bei uns auch Vetternwirtschaft genannt😉..der Lehrer benotet nicht gerecht usw usw...
Ich versteh deinen Ansatz, ist nunmal die andere Sichtweise. Die Sache ist nun mal, dass es keine Leistungsfeststellungen jeglicher Art gab, auf Fragen der Schüler nach den Noten die Antwort „hab ich noch nicht ausgerechnet“ kam und den Schülern keine Möglichkeit zu einer §5 Prüfung gegeben wurde.
Jeder andere Lehrer schafft es, den Zettel mit „...die Leistung ist mit „Nicht genügend“ zu beurteilen“ mindestens 2 Wochen vor Notenschluss auszuteilen nur eben dieser nicht, der dadurch im Endeffekt die Karriere der betreffenden Schüler beenden könnte, da eine Feststellungsprüfung in diesem Stoffgebiet sehr ungut ist und Schüler möglicherweise nicht zur Matura antreten dürfen wenn sie diese Prüfung nicht schaffen und somit 5 Jahre komplett umsonst waren.
Klar haben sie das gewusst alle jammern immer wenn die Noten feststehen aber vorher interessiert es keinen. Also Pech gehabt
Die Antwort hat ebenfalls absolut nichts mit meiner Frage zu tun.
Es gibt einen Grund warum ich sage „sie haben es nicht gewusst“ und deine Antwort und diese Antwort jetzt war für uns beide verschwendete Zeit.