Schulbuch einscannen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Schreibt UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Der Urheber und dessen Vertragspartner (Verlag usw.) kriegen dafür ein Entgelt über die Abgabe, die du, ich und alle Copyshops entrichten, wenn wir ein Kopiergerät kaufen. Siehe etwa https://de.wikipedia.org/wiki/Kopierger%C3%A4teabgabe. Witzig daraus für bekanntlich fleißig kopierende Studenten:

Die Höhe der Abgabe wird von der Geschwindigkeit und der Lage der jeweiligen Kopiergeräte errechnet. Für einen Copyshop in Hochschulnähe ist diese Abgabe höher als bei weiter entfernten Standorten.

Gruß aus Berlin, Gerd

Aromapflege 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 23:21

Hier ist ja der Sonderfall, dass das Buch von der Schule für die Ausbildungszeit verliehen wurde.

https://www.google.com/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Aus-einem-Buch-ein-E-Book-fuer-den-privaten-Gebrauch-erstellen--f213609.html%3famphtml=1

Dieser Thread vermittelt, dass man Eigentümer bzw. Käufer eines solchen Buches sein muss, damit man es einscannen darf. Das ich es nur privat verwende, ist klar.

GerdausBerlin  13.03.2021, 23:28
@Aromapflege

Legaler Käufer oder Eigentümer des Werkes oder eines Vervielfältigungsstückes dieses Werkes muss man nicht sein, sondern nur legaler Besitzer.

Dazu gehört auch ein legales Ausleihen des Buches - sogar ein "Leasing", hehe.

  1. Nur eindeutige Raubkopien darf man nicht als Vorlage für seine Privatkopie verwenden, also keine " Vervielfältigung" die "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt worden sind.
  2. Und auch keine legalen Vorlagen, die illegal im Internet stehen, also "offensichtlich rechtswidrig" "öffentlich zugänglich gemacht" worden sind.
Aromapflege 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 23:30
@GerdausBerlin

Okay. Weder 1 noch 2 treffen zu. Ist die Hardcopy mit Schulstempel.

Dann danke ich für Ihre Zeit und die kompetenten Antworten !

Kaufe Dir das Buch. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Oder Du fragst in der Schule, ob sie Dir das Buch gegen einen geringen Preis überlassen.

Aromapflege 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 22:59

Naja beantwortet die Urheberrecht-Frage nicht. Wenn es ja erlaubt wäre warum nicht ?

beangato  13.03.2021, 23:05
@Aromapflege

"... darf ausschließlich der Urheber entscheiden, auf welche Art und Weise Verfielfältigungen von seinem Werk erstellt werden."

Kannst Du im Internet nachlesen.

Aromapflege 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 23:07
@beangato

Google mal nach "Privatkopie"

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

§ 53 UrhG

Weiß nur nicht, ob das 1:1 für geliehene Bücher gilt.

Ich mein, wen würde das Interessieren, wenn du das machst? Also ich würde es einfach machen..

Aromapflege 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 22:52

Gesetz ist Gesetz. Auch wenn es nur fürs Gefühl ist.

Marv000000000  13.03.2021, 22:55
@Aromapflege

Wobei ich aber wahrscheinlich dennoch die Buch-Version bevorzugen würde. Mir wäre das viel zu viel Arbeit, alle Seiten lesbar einzuscannen

Aromapflege 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 22:58
@Marv000000000

Ja aber 30€ sind 30€ 😂

Aromapflege 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 23:09

Und wenn das Werk nur geliehen ist ? Ich bin ja nicht Eigentümer, sondern die Schule.

mamschki  13.03.2021, 23:21
@Aromapflege

Für privat Gebrauch sollte es erlaubt sein. Du willst es ja nicht verkaufen.

Steht doch in einem abgesetzten Absatz

Aromapflege 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 23:23
@mamschki

Ja und auch sonst nicht vergeben. Durch die Abschlussprüfung werde ich kommen, da meine Lehrerin mehr so ihren eigenen Weg geht, aber fürs die Studium wollte ich halt das Buch benutzen, weil das ziemlich nützlich ist. Und ich sag mal, wenn man legal die Möglichkeit hat das zu scannen um es weiter zu nutzen: Warum nicht ?