Autoverkauf am telefon rückgängig machen?
Ich hatte soeben mein Auto in den ebay-Kleinanzeigen inseriert...und nach 30 minuten herausgenommen,weil ich geradezu bombardiert wurde mit mails und anrufen. Jeder wollte den Preis verhandeln,obwohl ich in der Anzeige ausdrücklich etwas von Festpreis schrieb. Nun hatte mich ein Händler angerufen welcher mich verunsichern wollte. Er meinte, dass es seit Anfang diesen Jahres ein Recht auf Schadensersatz für Privatkäufer gibt sollte der Wagen beispielsweise auf der Heimfahrt kaputt gehen. Habe dazu nichts gefunden mit hilfe von google.(und ich stehe überhaupt nicht auf Lügner) Er drückte den Preis ein wenig, und begründete ich hätte ja keine lust auf die anderen Basarheinis die noch anrufen werden und für mehr € bekomme ich nur an Privat verkauft(was aber unsicher für mich sei laut seiner Aussage). Im prinzip habe ich mich belatschern lassen und hab halt gesagt dass wir das so machen können. ...ich sollte den Wagen aus den kleinanzeigen nehmen,und ihm noch eine sms mit meinen Daten und Adresse zusenden. Das habe ich jetzt jedoch noch nicht gemacht weil er mir im nachhinein nicht koscher war, diese verkaufsstrategien/bzw Ankaufsstrategien hoch und runter ratterte und das nicht unauffällig. Für mich dann der Beweis dass mein Auto mehr wert ist da er noch ne Handelsspanne hat wenn er es wiederberkäuft. Ich denke ich könnte den Wagen für mehr verkaufen, und lieber an privat(das ist mir sympatischer) Muss ich ihm das Auto jetzt verkaufen? Ich habe keine Ahnung welche Betrugsmaschen momentan so angesagt sind🙈aber mal angenommen er hätte einen Gesprächsmitschnitt gemacht...bin ich in irgendeiner weise einen Vertrag eingegangen? Bin über Ratschläge sehr dankbar. Ich habe auch eine kfz-rechtsschutz, die werde ich zu den sprechzeiten mal befragen...nur brennt es mir jetzt auf der Seele;-) Vielen dank schonmal
15 Antworten
das sind wohl Einschüchterungsversuche eines Händlers.
Mit einem ADAC Kaufvertrag von privat an Privat kann man eine Sachmängelhaftung immer noch ausschließen
http://www.finanztip.de/kaufrecht/gebrauchtwagenkauf-maengelhaftung/
Die Kaufverträge sind als PDF sowie auch Probefahrtvereinbarungen beim ADAC herunterzuladen - kostenlos.
Mal bei Ebay beschweren. Ebay Kleinanzeigen ist regional, persönlich mit Übergabe sowie einem vereinbarten Preis vor Ort abzuwickeln.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Notfalls beruft man sich auf einen Irrtum nach § 119 BGB. Man ficht den Vertrag an.
Du hast ja selbst telefonisch nicht zugestimmt, somit liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor. Es liegt kein Vertrag vor nach § 145 BGB
Drohe notfalls mit der Polizei, damals gab es mal einen solchen Fall mit einer sog. "Gebotsabschirmung" - die grimmig aussehenden Männer - auch muskulös - wollten das Auto dann abholen.
Du hast immer noch den KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2).
Eine Adresse hast Du hoffentlich nicht genannt ? Sonst wirklich die Polizeir rufen, falls der Händler auftaucht. Besser an privat verkaufen.
Auch diese Plattform "wirkaufendeinauto.de" wurde negativ bewertet. Die Preise sind viel höher, als man in Wirklichkeit erzielen kann.
Ich habe auch schon etliche Karten von diesen fliegenden Händlern am Auto gehabt, die reden das Auto auch schlecht.
"Das Auto hat einen Getriebeschaden, blabla, Lasse Dich darauf nicht ein !
vielen dank, ich habe ihm keine Daten gegeben,bin bei sowas sehr vorsichtig.finde es generell schon unangenehm meine Adresse zur Besichtigung herauszugeben.
Einen Vertrag wärst du eingegangen, wenn du gesagt hättest: ich verkaufe ihnen das Auto für x Euro. Was er sagt - übrigens Quatsch,-ist egal dabei.
Wichtig: nimm einen Kaufvertrag z.B. vom ADAC oder einer Autokaufseite aus dem Internet. Darin ist die Gewährleistung ausgeachlossen, als Privatmann kannst du das. Egal, ob du an privat oder einen Händler verkaufst.
Der Händler hat keine Beweis, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Und da du eben keine Daten geschickt und das Auto nicht rausgenommen hast, ist vermutlich auch mündlich kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Das ist aber völlig normal, dass du erstmal von den ganzen Fähnchenhändlern angerufen wirst. Die haben da Programme, wo sie über neue Autos sofort informiert werden und wenn sich damit was verdienen lässt, kommen sie an wie die Fliegen.
Wichtigste Regel: bloß nicht verblüffen lassen. Sage ihm einfach, du verkaufst es nicht an ihn und Rechenschaft warum, bist du nicht schuldig. Ansonsten ist eh alles heiße Luft, was da kommt. Da würde ich mich auf gar keine Diskussionen einlasssen und das Gespräch beenden.
Mit den von dir zur Verfügung gestellten Informationen, gehe ich davon aus, dass du einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen bist.
Bei deinem Inserat handelt es sich in der Regel um invitatio ad offerendum. Dies bedeutet, dass du dem Käufer anbietest, ihm ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu machen. Erst wenn du als Verkäufer dem zusagt, kommt es zu einem rechtsverbindlichen Vertrag. Jeder Verkäufer hat das Recht, sich seine Vertragspartner auszusuchen!
Zusammenfassend:
1. Du hast dein Fahrzeug inseriert
2. Der Interessent gibt sein Angebot ab (seine Willenserklärung)
3. Du gehst auf das Angebot ein (deine Willenserklärung)
Vertrag ist zustande gekommen
Mit deinen Daten wollte der Käufer so gesehen eine Verkaufsbestätigung haben. Sofern du diese Bestätigung nicht geschickt hast, gibt es wenig bis keine Beweise dafür, dass ein Vertrag existiert - du weißt was ich meine, oder ;-) ???
oh prima, danke😊👍sehr gut beschrieben. da bin ich ja beruhigt.
"Ich habe keine Ahnung welche Betrugsmaschen momentan so angesagt sind ..."
Das ist ganz einfach. Er hat das Auto nicht gesehen ... Kein Händler kauft ein Auto, das er nicht gesehen hat. Sonst wäre er in kurzer Zeit pleite.
1. Wenn er sagt, Du sollst das Auto zu ihm bringen lehne das ab. Er soll kommen. Sonst kein Geschäft.
2. Wenn er kommt, sei nicht alleine. Und nimm nicht deine kleine Schwester mit ;-)
3. Wenn er dann am Preis noch irgendetwas machen will, einen Euro runter, dann sag ihm, dass nichts mehr geht.
4. Das Auto ist abgemeldet. Du hast sonst sicher ein Problem.
5. Nur Barzahlung, sonst geht gar nichts. Auch nicht, dass die Papiere bis zur Bezahlung oder so dableiben. Alles bleibt da, bis das Geld da ist.
6. Im Vertrag steht, dass Du Sachmängelleistung ausschließt (ADAC-Vertrag).
Aha! :-) Im Moment bist Du trotzdem in der Warteposition und kannst den Wagen nicht anders verkaufen. Jetzt musst Du entscheiden, was Du machst. Ihm die Daten schicken, warten, bis er kommt und ihn dann abblitzen lassen.
Oder alles aussitzen und hoffen, dass er dann nicht kommt und das Auto doch noch will.
Apropos: ". Für mich dann der Beweis dass mein Auto mehr wert ist da er noch ne Handelsspanne hat wenn er es wiederberkäuft. Ich denke ich könnte den Wagen für mehr verkaufen,"
Das ist wohl der Hintergrund Deiner Bedenken. Aber so einfach ist das ja auch nicht. Ein Händler hat nun mal mehr Möglichkeiten, ein Auto zu verkaufen als Du.
alle die angerufen hatten, wollten das Auto übers Wochenende kaufen...weil es natürlich unbedingt gaaaanz dringend bis Montag gebraucht wird🙈nur hätte ich es ohne abmeldung nicht verkauft. natürlich hätten sie das alle gleich am Montag für mich übernommen🙈ist klar🙈das würde ich nie machen.
Nun hat der Händler aber mit dir einen gültigen Kaufvertrag und darf deswegen das Auto auf einem Anhänger oder mit roten Nummern gegen Kaufpreiszahlung mitnehmen.
Es bliebe dir überlassen, den Wagen abgemeldet zu übergeben.
ich hatte keine bilder drin.die wollte ich erst heute einstellen...dazu kam ich garnicht...
er hat es gesehen, wenn auch durch Bilder - können eingestellt werden - zusätzlich die Beschreibung
gerade bei Kleinanzeigen empfiehlt sich Zug um Zug Abholen anschauen zahlen mitnehmen
Bilder reichen ja nie. Händler müssen die Batterie sehen, die Lackdichte messen, das Motoröl anschauen ...
Zug um Zug ist perfekt, nur gerade da wird gemogelt. "Ja, Sie haben ja noch zur Sicherheit die Papiere ..." "Aber natürlich melden wir das Auto gleich morgen um ..." ;-)
finde es halt generell nicht ganz koscher wenn mir einer am Telefon schon den Preis verhandelt ohne das Auto gesehen zu haben.